Schulden während der Trennungszeit

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Schulden während der Trennungszeit

Meine Freundin ist vor 1.5 Jahren nach einem Gewaltausbruch Ihres Mannes fluchtartig zu Ihrer Mutter gezogen. Sie ist Frührentnerin, er auch. Er hat nur eine geringe Rente von ca. 590 Euro netto. Da er es das ganze Leben vermieden hat zu arbeiten und nur bei Umschulungen und Wiedereingliederungen vom Arbeitsamt Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Er ist sehr wütend, dass ihm seine Frau nicht mehr zur Verfügung steht, und hat sich geweigert, die 5-Zimmerwohnung zu verlassen und bestanden, dass meine Freundin mehr als die Hälfte der Miete zahlt (stehen beide im Mietvertrag). Nach über einem Jahr hat sie ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagt. Doch es sieht nicht so aus, wie wenn er ausziehen will. Meine Freundin ist nun in eine eigene kleine Wohnung gezogen und braucht seit diesem Monat Ihre Rente selbst. Wenn nun der Mann Schulden macht (auch Privatschulden) wird dann bei einer Scheidung meiner Freundin die Hälfte der Schulden im Rahmen des Zugewinnausgleich "zugewiesen" ?

Dass sie im Rahmen des nicht abgewickelten Mietvertrags mithaftet, ist ihr klar. Nur glaubt sie, dass er auch mit Wohngeld nicht mit den vorhandenen Mitteln auskommt und versucht Schulden zu machen. Sie hat Angst vor der Scheidung, da er Morddrohungen machte. Aber wenn die Gefahr besteht, dass sie sich durch ihn verschuldet, muss sie die Scheidung dennoch schnell angehen.

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Viele Grüße Chylla

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Chylla,

Zugewinnausgleich ist nur, wenn noch etwas vorhanden ist,

Jeder muss für seine eigene Schulden aufkommen.

Ist bei einem Partner noch Vermögen vorhanden?

edy

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nein, ausser den üblichen Möbeln im Haushalt und einem sehr alten Auto, das er hat, ist nichts da. Höchstens die Kaution der noch bewohnten Wohnung. Die aber vermutlich vom Vermieter zu Recht einbehalten wird. Kleinerlei Vermögenswerte.

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Viele Grüße Chylla

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Chylla,

Vermögen meinte ich bei jedem Partner.

Schulden muss der begleiche der sie macht.

Der Partner haftet nur, wenn er seine Unterschrift dafür geleistet hat.

edy

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo edy,

danke für die hilfreiche Antwort. Ich hab zwar mal was anderes gelesen, vermute aber, dass hier ein positives Vermögen da war und die Schulden, waren die vom gemeinsamen Haus. Die wurden dann irgendwie geteilt, jeder die Hälfte.

Aber der Fall war wohl anders.

Meine Freundin wird erleichtert sein.

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Viele Grüße Chylla

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