Schulanfang - welche Kosten werden geteilt (gemeinsames Sorgerecht)?

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mathias1983
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulanfang - welche Kosten werden geteilt (gemeinsames Sorgerecht)?

Hallo liebe Anwälte,

ich bin etwas ratlos und hoffe daher hier etwas Hilfe zu bekommen.
Meine Exfreundin und ich haben einen gemeinsamen Sohn, der dieses Jahr in die Schule kommt.
Die Kindsmutter erhält monatlich 337,00 EUR Unterhalt von mir (ist über einen dynamischen Unterhaltstitel geregelt).

Nun steht der Schulanfang an, der uns bei einem externen Dienstleister etwa 500-600€ kosten wird und zudem ich meine finanzielle Beteiligung (zu 50%) bereits zugesichert habe.

Außerdem bat ich darum mir die Kosten für die Zuckertüte aufzuschlüsseln, damit wir uns auch in diese Kosten hereinteilen können. Nun erhielt ich eine Liste, die Sachen beinhalt, bei denen ich wirklich stutzig werde, ob diese nicht bereits im Kindesunterhalt vorgesehen sind.

Wie verhält es sich denn mit Dingen, wie z.B.:

- Arbeitsmittel
- Kaution Essen in der Schule
- Kleidung für den Schulanfang
- Schulranzen
- Sportkleidung für die Schule

Ich meine, ich bekomme hier eine Liste, die etwa einen Gesamtbetrag von 600 EURO in der Summe ergeben und ich wieder freundlich zur Kasse gebeten werde. Ich hoffe ihr könnt mir wirklich weiterhelfen....

Liebe Grüße
Mathias

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

alle Kosten sind seit langem vorhersehbar (also nicht überraschend) und sind aus dem Unterhalt ansparbar.

Zitat (von Mathias1983):
Kleidung für den Schulanfang


das verstehe ich nicht. läuft das Kind sonst in zerfetzten Klamotten durch die Gegend?

oder müssen zerfetzte Klamotten angeschaft werden? Markenartikel?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dienstleister für den Schulanfang? Nobel geht die Welt zugrunde.

Das Essen muss auf jeden Fall aus dem normalen Unterhalt bezahlt werden, dafür spart sie entsprechend die Mahlzeiten zu Hause ein. Extra Kleidung für den Schulanfang sehe ich persönlich auch nicht als wirklich notwendig an, es sei denn es handelt sich beispielsweise um das Sportzeug, in vielen Fällen ist sowas nicht wirklich im Hause vorhanden. Da werden ja gerne mal spezielle Hallenturnschuhe verlangt oder ähnliches. Also sollte man sich das teilen.

Schulranzen kann und sollte man sich teilen, finde ich. Die Dinger sind *******eteuer, wie ich kürzlich bei der Einschulung meines Enkels herausgefunden habe. Heller Wahnsinn, was da mittlerweile für die Dinger verlangt wird. Arbeitsmittel finde ich, können auch durchaus geteilt werden, warum auch nicht? Einfach Kassenbons oder Quittung vorlegen lassen über die Anschaffungen, die für die Schule getätigt wurden, davon die Hälfte.

Man kann sich natürlich bei jedem einzelnen Posten darüber streiten, ob der jetzt im Unterhalt mit drin sein soll oder nicht. Aber erstens geht das Kind nur einmal das erste Mal zur Schule und zweitens summiert sich das zu ganz schönen Beträgen auf, wie ich am Beispiel meines Enkels feststellen musste. Für jemanden der alleinerziehend ist, ist das doch eine ganze Menge die da zu schultern ist. Vielleicht kann Ihre Frau sogar Zuschüsse erhalten, in manchen Bundesländern ist das durchaus möglich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Als erfahrene Mutter staune ich auch, was da so an Kosten entstehen kann. Vielleicht ein Tipp. Einsteigertonis gibt es bei uns in großer Auswahl im Rot-Kreuz-Laden. Die Masse kostet zwischen 8 und 50 €. In Superzustand, viele neuwertig. Es muss nicht immer der Porsche sein, wirklich nicht.

Im übrigen tue ich mich schwer damit, dass der Vater hier überhaupt was zahlen soll. Das, was da aufgezählt ist, ist weder Mehr- noch Sonderbedarf. Aber wenn er sich beteiligen will, okay. Nur, externer Dienstleister, da hat man keinen Einfluß drauf, was angeschafft wird, ob das sinnvoll ist u.s.w. Das ist doch irgendwie alles völlig überdreht.

wirdwerden

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Was bitte ist im Zusammenhang mit der Einschulung ein externer Dienstleister? Was tut dieser? Oder geht es da um eine schöne Feier, Fotos ...?

Vor allem, weil ja anscheindend die Kosten dür die Grundausstattung noch zusätzlich fällig werden.

Naja, bei ersterem hast du deine hälftige Beteiligung ja zugesagt. Bleibt der Rest.

Das sind alles keine Dinge die spontan anfallen, der KU hat eine Höhe wo man bereits vorher ein paar Euro hätte weglegen können, bzw. einiges ja schon früher hätte anschaffen können.

Kleidung und Sportsachen, sowie Kaution fürs Essen gehören eh in den normalen Unterhalt.

Wenn du dich beteiligen willst, dann tu das. Eine Verpflichtung sehe ich da nicht. Zumal du sonst in den nächsten Monaten noch viel zusätzlich zum Unterhalt zahlen wirst dürfen. Kopiergeld, Klassenkasse, da ein Arbeitsheft, dort noch einen speziellen Stift, Plätzchenteig für das Adventsbacken ... ;-)

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Zumal so ein Dienstleister ja nicht von Luft und Liebe lebt, oder? Und der barmherzige Samariter wird er auch nicht sein.

wirdwerden

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