Schönheitsreparaturen durch Vermieter

8. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz451342-2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen durch Vermieter

Hallo,

folgende Situation:

Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 30.11. gekündigt mit der Bitte früher aus dem Mietverhältnis auszutreten, sofern ein Nachmieter gefunden wird.
Der Vermieter hat dem zugesagt.
Dieser möchte aber selber nach einem Nachmieter suchen.
So weit so gut.

In diesem Jahr hat der Vermieter/Eigentümer die Fenster und Fassade erneuert.
In unserer Wohnung sind hier daraus resultierende Schönheitsreparaturen durch den Vermieter fällig.
Wir haben dem Vermieter während unserer Abwesenheit durch den Urlaub hierfür freien Eintritt in unsere Wohnung gewährt.
Doch es wurde nichts gemacht.

Jetzt gibt es einen potenziellen Nachmieter, der allerdings erst zum 15.11. einziehen könnte, da der Vermieter jetzt nach unserem Auszug die anfallenden Schönheitsreparaturen vornehmen will.

An und für sich kein Problem, aber der Vermieter verlangt für diesen halben Monat noch Miete von uns!

Ist das rechtens?
Denn der neue Mieter könnte ja praktisch am 01.11. einziehen, was aber nur durch die Schönheitsreparaturen (durch den Vermieter verschuldet) nicht möglich ist und muss so ab dem 15.11. einziehen.
Das kann doch nicht sein , dass wir noch dafür Miete zahlen müssen! Oder doch?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat:
Ist das rechtens?

Ja, das ist Verhandlungssache. Hier müsst bis Ende November Miete zahlen. Bis dahin dürft ihr aber auch die Wohnung behalten. Sollte der Vermieter während eurer Mietzeit Schönheitsreparaturen vornehmen wollen, so muss er den Termin mit euch abstimmen, die Wohnung vorher ausräumen und nach den Schönheitsreparaturen putzen und wieder einräumen. Zudem wäre in der Zeit der Unbenutzbarkeit eine Mietminderung fällig.

Offenbar ist das dem Vermieter zu stressig. Er bietet euch daher einen Deal an: Ihr spart die halbe Novembermieter, dafür gebt ihr die Wohnung bereits Anfang November zurück. Ihr könnt den Deal ablehnen, ihr könnt ihn annehmen oder versuchen nachzuverhandeln. Aber legal ist das Angebot.

PS: Wenn ihr annehmen wollt, so macht mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag. Empfehlen würde ich diesem Fall, den Mietvertrag zum Ende Oktober einvernehmlich aufzuheben und einen fixen Zahlungsbetrag von euch. Nicht empfehlen würde ich irgendein Gemauschel, bei dem hinterher keiner weiß, wer was bezahlen muss. Ihr habt mit dem Nachmieter nichts zu tun. Lasst euch also besser nicht auf irgendwelche Abmachungen mit diesem ein. Regelt das einzig mit dem Vermieter.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von amz451342-2):
An und für sich kein Problem, aber der Vermieter verlangt für diesen halben Monat noch Miete von uns!


Er könnte auch für den ganzen Monat Miete verlangen und den neuen Mieter erst ab 1.12., 15.12. oder noch später einziehen lassen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz451342-2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sowas dachte ich mir leider schon :( aber fair ist trotzdem anders :( (

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,
wenn für Dich fair immer nur bedeutet, dass Dein Wille geschehe, dann passiert fair relativ selten.....

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#5
 Von 
amz451342-2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat lediglich was mit Logik zu tun.
wir haben einen Nachmieter zum 1.11. gefunden, der auch vom Vermieter genommen wird.
und nur weil unser Vermieter es nicht geschafft hat bisher die Mängel zu beseitigen, sollen wir zahlen? Sorry aber das ist ungerecht! Wir hatten ihm während unserer 2 Wöchigen Abwesenheit unsere Wohnung zur Verfügung gestellt für die Schönheitsreparaturen, es hieß auch das es dann gemacht wird. Ja nichts war :(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

ungerechtunfair - dazu müsste man mehr wissen
Warum es dem Vermieter nicht möglich war, während Eurer Urlaubsabwesenheit die erforderlichen Arbeiten durchzuführen - dazu hast Du nichts gesagt und dass kann auch hier niemand erraten.
Aber offensichtlich wart Ihr zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezogen und wenn Handwerker in einer Wohnung zugange sind, dann gibt es i.d.R. immer Dreck und Staub. Alleine das wäre schon ein sehr vernünftiger Grund, mit den notwendigen Arbeiten den kurz bevorstehenden Auszug abzuwarten.

Wie lange vor dem spätestmöglichen Termin hattet Ihr denn gekündigt?
Bei einer fristgerechten Kündigung zum 30.11.16 - also wie lange vor dem 05.09.16 lag dem Vermieter Eure Kündigung vor?
Wie lange vorher hattet Ihr Eurem Vermieter den für Euch günstigen Ausführungszeitpunkt während des Urlaubs angekündigt? (bei Handwerkern muss man sich oft monatelang vorher um einen Termin anmelden und oft gibt es auch nochmal Terminverschiebungen)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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