Schlechtes Arbeitszeugnis wegen Kündigung

3. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
sonnenschein88123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechtes Arbeitszeugnis wegen Kündigung

Hallo,

zur Situation:

ich habe gekündigt und am nächsten Arbeitstag meinte meine Vorgesetzte,
dass sie mir zwar gerne ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen möchte,
aber die Geschäftsführung vorzeitige Kündigungen nicht mag und ich mich deshalb auf ein sehr schlechtes Arbeitszeugnis einstellen müsse.

Abschließend meinte sie noch, falls ich es mir mit der Kündigung anders überlege, dann soll ich mich doch melden.

Jedenfalls möchte ich mich nicht mit einem unfairen Zeugnis zufrieden geben.

Frage:
Sollte ich bereits jetzt einen Anwalt aufsuchen oder am besten erst wenn das schlechte Zeugnis vorliegt?
Und wieviel würde mich das Ganze kosten? 100€, 200€ oder 1000€ (Ich habe echt keine Ahnung)


MfG
sonnenschein88123

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Was sollte denn zum jetzigen Zeitpunkt ein Rechtsanwalt überhaupt tun? Abwarten, bis der Kasus knaxus gegeben ist Punkt

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von sonnenschein88123):
Sollte ich bereits jetzt einen Anwalt aufsuchen oder am besten erst wenn das schlechte Zeugnis vorliegt?

Ohne was in der Hand kann selbst der beste Anwalt nichts machen.




Zitat (von sonnenschein88123):
Und wieviel würde mich das Ganze kosten? 100€, 200€ oder 1000€ (Ich habe echt keine Ahnung)

Bei einem Gehalt von 3000 EUR / Monat:
ohne Gericht: ca. 350 EUR
mit Gericht ca. 1800 EUR



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonnenschein88123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Ich selbst bin Student und weit von einem richtigen Gehalt entfernt, dennoch vielen lieben Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go461110-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Du muss ja das Arbeitszeugnis unterschreiben damit es gilt. Wenn du das Zeugnis hast dann unterschreiben es nicht. Und lass es einen Anwalt durch lesen wenn du dir nicht sicher bist das es gut ist.
Eine Arbeitszeugnis Soll ja deine Arbeit entsprechen wenn es nicht der Fall ist kannst du dein Arbeitgeber das ganze neu schreiben lassen.
Wenn du unterschreibst bestätigst du, das alles stimmt was da drauf steht dann hast du keine Chance mehr.

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#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von go461110-62):
Du muss ja das Arbeitszeugnis unterschreiben damit es gilt. Wenn du das Zeugnis hast dann unterschreiben es nicht. Und lass es einen Anwalt durch lesen wenn du dir nicht sicher bist das es gut ist.
Eine Arbeitszeugnis Soll ja deine Arbeit entsprechen wenn es nicht der Fall ist kannst du dein Arbeitgeber das ganze neu schreiben lassen.
Wenn du unterschreibst bestätigst du, das alles stimmt was da drauf steht dann hast du keine Chance mehr.


seit wann muss der AN das Zeugnis unterschreiben, damit es gilt??
Sinn eines Zeugnisses ist es doch, dass der AG die Leistungen des AN bewertet.

LG

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go461110-62):
Du muss ja das Arbeitszeugnis unterschreiben damit es gilt.

Das ist Quatsch, nur der Arbeitgeber unterschreibt das Zeugnis.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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