Guten Tag,
meine Mutter möchte jetzt schon ihr Haus an mich überschreiben (ich wohne darin).
Das Objekt hat einen Wert (wurde offiziel geschätzt) von 288.000Euro.
Meine Mutter ist geschieden. Somit kann sie mir doch nur 200.000 Euro alle 10 Jahre schenken.
Wie geht das dann bei einem Objekt, dass mehr wert ist?
Vielen Dank
Schenkung über 200.000Euro
19. Januar 2017
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Frage vom 19. Januar 2017 | 16:11
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung über 200.000Euro
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2017 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Somit kann sie mir doch nur 200.000 Euro alle 10 Jahre schenken.
Nein, sie kann Dir 400.000€ alle 10 Jahre schenken. Der Freibetrag gilt pro Elternteil.
#2
Antwort vom 19. Januar 2017 | 16:58
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo und danke für die Antwort
ich dachte gelesen zu haben, dass wenn man Vater und Mutter hat, man 400.000 bekommen kann.
Sprich 200.000 pro Elternteil.
Somit in meinem Fall ja nur 200.000Euro
oder habe ich da was falsch gelesen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Januar 2017 | 17:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:oder habe ich da was falsch gelesen?
Das hast Du wahrscheinlich falsch interpretiert.
Häufig wird das nicht präzise dargestellt sondern pauschal von Schenkungen durch Eltern an Kinder gesprochen. Die 400.000€ gelten aber dennoch pro Elternteil.
Beide Elternteile zusammen können also 800.000€ steuerfrei an ein Kind schenken, sofern die Immobilie auch zu 50/50 auf beide Elternteile im Grundbuch eingetragen ist.
#4
Antwort vom 19. Januar 2017 | 17:33
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ok super danke.
Und doch muss meine Mutter noch mind 10 Jahre leben sonst wird die Schenkung im Todesfall beim Erben mit eingerechnet. korrekt?
#5
Antwort vom 19. Januar 2017 | 20:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Und doch muss meine Mutter noch mind 10 Jahre leben sonst wird die Schenkung im Todesfall beim Erben mit eingerechnet. korrekt?
Ja, das ist richtig.
#6
Antwort vom 20. Januar 2017 | 08:11
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 33x hilfreich)
ZitatHallo und danke für die Antwort :
ich dachte gelesen zu haben, dass wenn man Vater und Mutter hat, man 400.000 bekommen kann.
Sprich 200.000 pro Elternteil.
Somit in meinem Fall ja nur 200.000Euro
oder habe ich da was falsch gelesen?
Also zunächst einmal kann man verschenken, so viel man will, ich gehe aufgrund der bisherigen Angaben jedoch davon aus, dass sie von der Schenkungs-/Erbschaftssteuer sprechen. In diesem Fall ist der Freibetrag tatsächlich 400.000,- Euro, § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG .
Mit freundlichen Grüßen
Marco Lott
Rechtsanwalt
#7
Antwort vom 20. Januar 2017 | 08:54
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatGuten Tag, :
meine Mutter möchte jetzt schon ihr Haus an mich überschreiben (ich wohne darin).
Überschreiben ohne Gegenleistung = Schenkung
Schenkungen können zurückgefordert werden bei z.B. Verarmung des Schenkers (Stichwort: spätere Pflegebedürftigkeit!!!)
Unbedingt notariell beraten lassen! Notarielle Beurkundung ist ohnehin notwendig.
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