Guten Tag,
ich lebe seit über einem Jahr zusammen mit meinem Großonkel in einem Haus (Erdgeschosswohnung und 1. Etage Wohnung) und möchte dort für unbeschränkte Zeit auch weiter wohnen.
Er ist mittlerweile nicht mehr sehr mobil (Bandscheibenvorfall und Diabetes) und möchte sein Haus in guten Händen wissen falls er es nicht mehr unterhalten kann.
Da ich sowieso alle Arbeiten rund um das Haus für ihn erledige und ihn unterstütze wo ich nur kann, sieht er in mir den besten Nachfolger, was den Hausbesitz angeht.
Er möchte mir das Haus überschreiben und wir möchten einen Nießbrauch vereinbaren.
Den Wert des Hauses schätzt er auf circa 150.000€ und dazu gehört noch eine Scheune direkt neben dem Haus.
Zu den Verwandtschaftsverhältnissen:
Er ist alleinstehend und hat keine Kinder.
Eltern leben leider auch nicht mehr.
Er hat eine Schwester (meine Oma).
Großonkel - Schwester (meine Oma) - Nichte (meine Mutter) - Großenkel (ich)
Der Großenkel wird bei einer Schenkung aus steuerlicher Sicht behandelt wie ein Fremder und der Freibetrag liegt meines Wissens nach nur bei 20.000€.
Nun meine Frage:
Was wäre der für mich günstigste Weg das Haus in Besitz zu nehmen und einen Nießbrauch zu vereinbaren? (ich bin für alle Tricks und Kniffe zu haben)
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Andy-S.
Schenkung Einfamilienhaus durch Großonkel
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zum Notar gehen und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Bestimmte Tricks oder Kniffe gibt es da nicht zu beachten.
Allerdings kommt bei dem angestrebten Vertrag nicht das Recht für Dich heraus, dort unbeschränkt Wohnen zu dürfen.
Als Eigentümer eines Hauses mit Nießbrauchrecht darf man im Zweifel zwar viel zahlen, hat aber keine Besitzrechte, d.h man kann von. Nießbraucher jederzeit rausgeworfen werden.
An die Stelle des Großonkels tritt im Pfegefall ggf. das Sozialamt, das die Schenkung entweder zurückfordern kann oder Miete auch von Dir kassieren kann.
Es sollte daher statt über ein Nießbrauchrecht über ein Wohntecht für den Großonkel ausschließlich für den von ihm bewohnten Teil des Hauses nachgedacht werden.
Danke für die schnelle Antwort.
Mir geht's im Prinzip darum, ob ich irgendwie an den hohen Steuern vorbei komme.
Das sind in meinem Fall ja 50% wenn ich mich nicht falsch informiert habe.
MfG
Andy-S.
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Zitat:Das sind in meinem Fall ja 50% wenn ich mich nicht falsch informiert habe.
Es sind "nur" 30%.
Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert des Hauses abzüglich des Wertes des Nießbrauchs.
Ihr könntet mal die Option einer Erwachsenen Adoption überdenken. Dann fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Allerdings wärest du bei Pflegebedürftigkeit unterhaltspflichtig.
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