Schenkung Einfamilienhaus durch Großonkel

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Andy-S.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Einfamilienhaus durch Großonkel

Guten Tag,

ich lebe seit über einem Jahr zusammen mit meinem Großonkel in einem Haus (Erdgeschosswohnung und 1. Etage Wohnung) und möchte dort für unbeschränkte Zeit auch weiter wohnen.

Er ist mittlerweile nicht mehr sehr mobil (Bandscheibenvorfall und Diabetes) und möchte sein Haus in guten Händen wissen falls er es nicht mehr unterhalten kann.
Da ich sowieso alle Arbeiten rund um das Haus für ihn erledige und ihn unterstütze wo ich nur kann, sieht er in mir den besten Nachfolger, was den Hausbesitz angeht.

Er möchte mir das Haus überschreiben und wir möchten einen Nießbrauch vereinbaren.
Den Wert des Hauses schätzt er auf circa 150.000€ und dazu gehört noch eine Scheune direkt neben dem Haus.

Zu den Verwandtschaftsverhältnissen:
Er ist alleinstehend und hat keine Kinder.
Eltern leben leider auch nicht mehr.
Er hat eine Schwester (meine Oma).

Großonkel - Schwester (meine Oma) - Nichte (meine Mutter) - Großenkel (ich)

Der Großenkel wird bei einer Schenkung aus steuerlicher Sicht behandelt wie ein Fremder und der Freibetrag liegt meines Wissens nach nur bei 20.000€.

Nun meine Frage:

Was wäre der für mich günstigste Weg das Haus in Besitz zu nehmen und einen Nießbrauch zu vereinbaren? (ich bin für alle Tricks und Kniffe zu haben)

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Andy-S.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zum Notar gehen und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Bestimmte Tricks oder Kniffe gibt es da nicht zu beachten.

Allerdings kommt bei dem angestrebten Vertrag nicht das Recht für Dich heraus, dort unbeschränkt Wohnen zu dürfen.

Als Eigentümer eines Hauses mit Nießbrauchrecht darf man im Zweifel zwar viel zahlen, hat aber keine Besitzrechte, d.h man kann von. Nießbraucher jederzeit rausgeworfen werden.

An die Stelle des Großonkels tritt im Pfegefall ggf. das Sozialamt, das die Schenkung entweder zurückfordern kann oder Miete auch von Dir kassieren kann.

Es sollte daher statt über ein Nießbrauchrecht über ein Wohntecht für den Großonkel ausschließlich für den von ihm bewohnten Teil des Hauses nachgedacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andy-S.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Mir geht's im Prinzip darum, ob ich irgendwie an den hohen Steuern vorbei komme.

Das sind in meinem Fall ja 50% wenn ich mich nicht falsch informiert habe.

MfG
Andy-S.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das sind in meinem Fall ja 50% wenn ich mich nicht falsch informiert habe.


Es sind "nur" 30%.
Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert des Hauses abzüglich des Wertes des Nießbrauchs.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ihr könntet mal die Option einer Erwachsenen Adoption überdenken. Dann fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Allerdings wärest du bei Pflegebedürftigkeit unterhaltspflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen