Scheidung wird nicht rechtskräftig, Mann nicht auffindbar!

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Billardprofi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung wird nicht rechtskräftig, Mann nicht auffindbar!

Hallo, ich habe folgendes Problem:

ich bin geschieden worden, aber das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Grund: mein Ex-Mann ist nicht auffindbar, es ist nur seine alte Anschrift bekannt, unter welcher er definitiv nicht mehr wohnt. Diverse Nachfragen beim Einwohnermeldeamt bringen immer das gleiche Ergebnis - keine neue Anschrift bekannt. Jetzt hat mir meine Anwältin gesagt, es besteht die Möglichkeit das meinem Ex-Mann das Scheidungsurteil durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann. Jetzt kommt mein Problem: ich muss dem Gericht beweisen, das nicht nur diesem sondern auch der Allgemeinheit der Aufenthalt meines Ex-Manns unbekannt ist. Bin ich jetzt tatsächlich verpflichtet, bei ehemaligen Vermietern, Nachbarn, den früheren Arbeitgebern nachzufragen ob die eine neue Adresse haben? Ich befürchte das man mir keine Auskunft erteilen wird! Reicht es also, wenn ich dem Gericht versichere, dass ich alle befragt habe und keine neuen Erkenntnisse sammeln konnte? Und falls man mir doch Auskunft erteilen möchte: wie soll ich das für das Gericht festhalten? Gibt es eine Art Fragebogen den ich mir irgendwo besorgen kann?

Vielen Dank bereits jetzt, für Eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da Du die Nachforschungen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung abgeben musst, Du Dich strafbar machst, wenn Du was falsches behauptest, wäre es sehr töricht, hier zu lügen. Die erste Anlaufadresse ist immer die Familie, dann der letzte Arbeitgeber, vielleicht noch Freunde von ihm.

Ist doch kein Drama. Und festhalten tust Du die Erkenntnisse formlos in einer Stellungnahme, bei uns muss es eine eidesstattliche Versicherung sein, die Du bei Deiner Anwältin abgibst. Was ist da so schwierig dran?

wirdwerden

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#2
 Von 
Billardprofi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht habe ich das etwas unglücklich formuliert, aber: ich habe in keinem Fall vor, das Gericht oder sonst jemanden zu belügen!!! Ich habe nur keine Ahnung wie der Weg zu den einzuholenden Informationen ist.

Also: Danke schön #wirdwerden, für den Hinweis mit der eidesstattlichen Versicherung! Weißt Du zufällig auch, in welcher Form ich die Informationen sammeln muss? Reicht es dort anzurufen? Muss ich persönlich vorbei fahren, oder reichen vielleicht sogar Briefe an den Arbeitgeber usw? Bereits jetzt schönen Dank für Deine Mühen!

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du musst Dich bemühen. Es langt völlig, anzurufen. Aber, bitte mitschreiben, wann Du wen angerufen hast und wie die Antwort lautete. Ist kein großer Akt. Muss aber halt sein.

wirdwerden

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