Scheidung läuft, Testament vorher auflösen?

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
TheScientist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung läuft, Testament vorher auflösen?

Guten Abend,

welche Möglichkeiten gibt es, sein Testament während der Scheidung zu widerrufen? Die Scheidung läuft bereits, jedoch zögert die Gegenseite die Scheidung heraus, in dem Formulare nicht korrekt oder unpünktlich ausgefüllt werden. Ich habe ein Vermögen in Höhe von 300.000 EUR. Was wäre der sinnvollste Weg, das Testament aufzulösen? Mir wurde gesagt, dass es ca. 800 Euro Kosten würde bei meinem Vermögen. Das ist natürlich sehr viel. Gibt es eine Möglichkeit, hier zu sparen? 200-300 Euro wären okay für mich, jedoch finde ich 800-900 Euro schon sehr viel. Ich dachte an sowas, dass die Auflösung des Testaments vorgezogen wird, auch wenn der Scheidungsantrag noch läuft.

Vielen Dank für jede Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo TheScientist,

was willst du damit bezwecken?

edy

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#2
 Von 
TheScientist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

ich möchte, dass mein Ex-Mann kein Geld erbt, stattdessen sollen es meine Kinder bekommen.

Viele Grüße
Emma

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo TheScientist,

wo/wie wurde denn das Testament erstellt? (Notar, privat handschriftlich usw) ?

Wenn ihr in Zugewiingemeinschaft gelebt habt, wird eine Zugewinnberechnung erfolgen.

Ich denke wenn du dir Gedanken wegen 800€ Kosten für irgenwas machst, solltest du das überdenken.

Am Ende kann es um Einiges teurer werden.

Lass dich von kompetender Stelle beraten.

vG
edy








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#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von TheScientist):
Ich habe ein Vermögen in Höhe von 300.000 EUR.

Ich denke nicht, dass du bei einem Verkehrswert von 300.000 Euro mit 800,- Euro auskommen wirst.
Bei nem Verkehrswert von 200.000 Euro liegen die Notarkosten incl. Auslagen bei ca. 1.000 Euro.
Letztens noch bezahlt...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Das Erbe ist doch nur interessant, wenn man von einem Ableben während des Scheidungsvorganges

ausgeht.( ein evtl. Zugewinn kann dadurch nicht ausgeschlossen werden)

Was die reine Rückname eines Testamentes angeht, sollte man hier im Unterforum "Erbrecht" nachfragen.

vG
edy

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ein gemeinschaftliches Testament ist nichtig, wenn die Ehe geschieden ist bzw. die Voraussetzungen zur Auflösung der Ehe gegeben sind.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2268.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2077.html

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheScientist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Das sind natürlich sehr hohe Kosten, die ich mir sehr gut überlegen muss. Leider kann ich kaum abschätzen, wie lange die Scheidung noch andauern wird. Mein Ex-Mann ist leider sehr langsam und hat es mit der Scheidung scheinbar nicht eilig. Meine Anwältin sagte mir lediglich, dass sie es nicht abschätzen kann und es noch viele Monate dauern könnte. Wenn die Scheidung nun aber doch in 2 Wochen durch ist, würde ich mich über die mehr als 1.000 Euro für die Testamentsauflösung sehr ärgern, weil das Vermögen meine Altersvorsorge ist.

Ich fragte hier nach Möglichkeiten, weil eine Freundin mir sagte, man könne das Testament quasi vom Scheidungsantrag abkoppeln, es wird quasi dann sofort unwirksam, während die Scheidung noch läuft. Es handelt sich um ein notarielles Testament und wir haben Gütertrennung vereinbart.

Ich bin mit meiner Anwältin nicht zufrieden, von daher frage ich hier nach. Sie sagte mir, ich solle einfach als Vermögen 20.000 Euro angeben. Das kommt für mich aber nicht in Frage, weil ich mich vermutlich strafbar mache und ich Angst habe, dass die Auflösung angefochten werden kann.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Testament ist nach § 2077 BGB bereits unwirksam, sobald der Scheidungsantrag gestellt wurde und nicht erst, wenn die Scheidung durch ist. Daher gibt es gar keinen Handlungsbedarf.

Warum sollte man Geld für etwas ausgeben, das bereits gesetzlich automatisch erfolgt ist? Ich bin auch etwas irritiert darüber, dass Deine Anwältin das nicht weiß.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Das Testament ist nach § 2077 BGB bereits unwirksam, sobald der Scheidungsantrag gestellt wurde und nicht erst, wenn die Scheidung durch ist.

Das gilt aber nur für den Fall, dass der Erblasser die Scheidung eingereicht oder der Scheidung zugestimmt hat.
Zitat:
Ich fragte hier nach Möglichkeiten, weil eine Freundin mir sagte, man könne das Testament quasi vom Scheidungsantrag abkoppeln, es wird quasi dann sofort unwirksam, während die Scheidung noch läuft.

Da gibt es nichts "abzukoppeln" - wenn der Ehemann den Scheidungsantrag gestellt hat oder der Scheidung zugestimmt hat, ist die letztwillige Verfügung unwirksam.
Zitat:
Es handelt sich um ein notarielles Testament und wir haben Gütertrennung vereinbart.

Die Änderung des Güterstands muss in einem Ehevertrag erfolgen; vermutlich wurde ein Ehe- und Erbvertrag beurkundet.

Es gibt keine "Testamentsauflösung". Wenn eine notarielle letztwillige Verfügung einseitig widerrufen werden soll, muss dieser Widerruf notariell beurkundet und eine Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugestellt werden.

1x Hilfreiche Antwort

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