Scheidung hinauszögern und Ansprüche

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung hinauszögern und Ansprüche

Hallo zusammen,

das Thema ist etwas kompliziert aber ich versuchs mal darzulegen. Eine Bekannte hat Scheidung eingereicht, das Trennungsjahr ist meines Wissens auch schon um. Sie und ihr Ex haben jeweils neue Partner.
Nun hat der Ex die Scheidung zurückgezogen, möchte alles nochmal überdenken.
Meine Bekannte war beim Anwalt und der meint, dass sich das bis zu 3 Jahre ziehen kann. Gleichzeitig wird dann die Frage nach dem gemeinsamen Haus und den gemeinsamen Schulden nicht geklärt. So lange meine Bekannte aber eine Immobilie "besitzt" kann sie keine Hilfen beim Amt beantragen, ist aufgrund ihrer Gesundheit aber leider auch nicht in der Lage völlig allein für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und ist wegen dieser Erkrankung von der Krankenkasse bereits ausgesteuert.
Gleichzeitig sagte der Anwalt, dass die Prozesskostenhilfe kein Verfahren über 3 Jahre übernimmt und es dann richtig teuer für sie wird obwohl sie jetzt schon unter dem Existenzminimum lebt. Sie ist zudem alleinerziehend und könnte selbst wenn ihre Gesundheit mitspielt keine Vollzeitstelle ausüben (vom vorhanden sein einer solchen mal ganz zu schweigen).
Würde Sie die Ansprüche aufs Haus aufgeben würde sie auf jeden Fall Ansprüche an Sozialhilfe verlieren.
Ihr Ex gewinnt extrem, er wohnt in dem Haus mit seiner neuen Partnerin und deren Kinder und dadurch, dass es keine Scheidung gibt spart er auch noch Steuern während Sie Monat für Monat ums nötigste kämpfen muss.

Wie verhält man sich in einer solchen Lage? Gibt's Erfahrungswerte? Auf meiner Bekannten lastet derzeit enormer Druck dadurch, was ihre Gesundheit weiter in Mitleidenschaft zieht und Sie weiß nicht wie Sie sich verhalten soll.

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27 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Alles etwas wirr. Erklär und doch zum Einstieg mal, wie er einen Antrag auf Ehescheidung zurückziehen kann, den sie eingereicht hat?

wirdwerden

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#2
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ist wirklich wirr...
Beide hatten gleichzeitig den Antrag eingereicht. Nun hat er seinen zurückgenommen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na dann läuft ihrer doch noch.

wirdwerden

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#4
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch ja. Aber meine Bekannte ist nun auch total verunsichert und will natürlich nicht, dass noch mehr unüberschaubare Kosten auf sie zukommen.

Unter welchen Bedingungen kann denn eine Scheidung durchs Gericht verhindert werden? Wie wahrscheinlich ist das? Wenn beide Eheleute bereits neue Partner haben ist doch recht offensichtlich, dass die Ehe als gescheitert gilt oder? Ich versteh auch nicht wirklich wieso das sich dann so lange rauszögern lässt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das Gericht verhindert keine Scheidung. Die sind für jedes Verfahren froh, welches sie abschliessen können, wenn denn die Akte dann in den Keller kommt. Glaub es mir einfach mal. Die Sache ist ganz einfach. Nach einem Jahr der Trennung kann einvernehmlich geschieden werden. Wenn man nicht im Einvernehmen steht, noch vieles zu regeln ist, dann kann das eben drei Jahre dauern. Dann kann auch ohne Einvernehmen geschieden werden.

wirdwerden

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#6
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt es reicht im Prinzip wenn ihr Ex sagt, dass er nicht will und alles zieht sich in die Länge?

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Hat der "EX" Einkommen?

Bekommt die "Freundin" Trennungsunterhalt?

lg
edy

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#8
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Ex hat einkommen, Trennungsunterhalt gibt es keinen.

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von LawNoob):
Der Ex hat einkommen, Trennungsunterhalt gibt es keinen.


warum nicht?

lg
edy

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#10
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das weiß ich nicht. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht wie man welchen durchsetzt. Hätte sie vllt früher zum Anwalt müssen. Oder er hat die Schulden geltend gemacht.

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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von LawNoob):
Das weiß ich nicht. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht wie man welchen durchsetzt. Hätte sie vllt früher zum Anwalt müssen. Oder er hat die Schulden geltend gemacht.



Den muss sie nur schriftlich (nachweisbar ) von ihm fordern.

Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden.

Wenn er gutes Einkommen hat ( wesentlich mehr als sie,) profitiert sie wenn sie noch verheiratet sind von

seinen Rentenversicherungsbeiträgen usw.

Evtl. sollte sie den Scheidungsantrag auch zurück nehmen?

Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht machen.

lg
edy

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es ist nicht sehr zielführend, wenn man gar nichts weiss. Wir haben hier keine Kristallkugel, die weiterhilft.

Sie ist anwaltlich beraten. Und Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Schuldenregulierung, das sind Sachen, die jeder, wirklich jeder Anwalt, auch der größte Newcomer beherrscht. Und auch gerne wahrnimmt, einfach, weil der Gegenstandswert erhöht wird. Damit sein Honorar. Das ist sein Geschäft, davon lebt er! Ganz sicher kommen Kosten auf die Freundin zu, wenn sie auf Verfahrenskostenhilfe einen Scheidungsantrag gestellt hat und jetzt "April, April" schreit. Denn der Steuerzahler ist nicht dafür da, so Eskapaden zu finanzieren.

Im Prinzip, mal ganz grob, ist nur dann Trennungsuntehalt zu zahlen, wenn auch Geld da ist. Das ist in der Regel eine Null-Nummer, weil nach Kindesunterhalt nicht mehr viel übrig bleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch noch gemeinsame Schulden reguliert werden, wie hier der Unterhalt des Hauses, dessen Abzahlung.

Natürlich darf sie sich nicht künstlich arm machen, damit wir sie alle finanzieren. Wovon lebt sie denn jetzt? Wird Kindesunterhalt bezahlt?

wirdwerden

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da kann man ww nur zustimmen. Sie soll einen eigenen Anwalt beauftragen, der sich um die Dinge kümmert.

Ganz spontan als Ergänzung zu den Vorschreibern fällt mir noch ein, dass sie vom Ex Nutzungsentschädigung für ihren Anteil am Haus fordern kann.

Sie hat gegen ihn schon gewisse Ansprüche, muss diese aber auch aufgreifen.

Berry

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Sie hat doch einen eigenen Anwalt. Sie hat die Scheidung doch anhängig gemacht.

wirdwerden

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#15
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Aso, der Trennungsunterhalt wurde nicht schriftlich eingefordert. Aber stimmt, Sie hat sich auch dazu beraten lassen. Sie macht zurzeit einen Minijob als ungelernte Kraft. Dabei wurde ihr gesagt, das das so nicht angerechnet werden würde weil Sie könnte ja in ihrem Beruf den Sie gelernt hat viel mehr verdienen. Daher würde zur Berechnung ein fiktiver Betrag angenommen den sie haben könnte wenn sie ihren Beruf Vollzeit ausübt was wegen dem Kind und der Erkrankung aber natürlich nicht möglich ist. Von einer Verfügbaren Stelle reden wir dann noch gar nicht. Ich nehme an, das könnte man böswillig als "künstlich Arm machen" auslegen...
Der Ex bezahlt auch nur den Mindestunterhalt für das Kind, er selbst macht die Schulden vom Haus geltend.

Was meinen Sie mit "April,April" schreit? Meine Bekannte möchte nach wie vor die Scheidung ist aber nun verunsichert weil das für sie kostentechnisch aus dem Ruder laufen kann nur weil ihr Ex "Nein" sagt. Auch Sie möchte das endlich mit dem Haus geklärt haben damit Sie Zuschüsse beantragen die ihr als Geringerverdiener zustehen würden. Eine Immobilie kann man nunmal nicht essen, daher kann Sie von diesem "Vermögen" auch nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ihr wurde was gesagt von wem wie auch immer zugeflüstert.

Ganz klar:

1. Wenn man sich nicht einig ist, kann die Scheidung 3 Jare + X dauern.

2. Wenn ihr das Haus mit gehört, dann muss sie mit den Unterhalt zahlen und den Kredit. Umgekehrt kann sie Nutzungsentschädigung für ihren Anteil bekommen. Meist ist das dann eine Null-Nummer. Und da hier Männe den Kredit wohl alleine abzahlt, profitiert sie ja davon. Der Wert ihres Anteils steigt.

3. Seit wann kann wegen Kind nicht gearbeitet werden?

4. Erkrankung, dann wäre zu prüfen, welche sozialen Stellen da helfen. Krankengeld? Erwebsminderungsrente, was auch immer.

5. Staatliche Zuschüsse, wie etwa ALG II sind nicht davon abhängig, ob man Eigentum besitzt. Die Frage ist dann, ob es als Darlehen oder eben unwiderruflich gewährt wird. Allerdings fliessen die 450 € plus Kindesunterhalt plus Kindergeld in die Berechnung ein. Könnte sein, dass sie deshalb nichts bekommt.


Du siehst, allgemeine Unmutsäusserungen langen nicht, um Ansprüche zu begründen. Auf den Punkt fragen (vor allen Dingen den Anwalt), das wäre hilfreich.

wirdwerden

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#17
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das was ich soweit aufgeschrieben hab sind die Aussagen ihres Anwalts aus einer Beratung.

1. Also im Prinzip wenn ihr Ex weiter nein sagt wird es sich so lange hinziehen.

2. Sie bezahlt aktuell nichts ab und auch keinen Unterhalt fürs Haus. Hat Sie trotzdem Anspruch auf Nutzungsentschädigung?

3. Wer passt dann auf das Kind auf?

4. Krankengeld ist schon ausgelaufen (ausgesteuert) weil die Erkrankung so lange dauerte. Ihren letzten Job hat sie wegen zu langer Krankenzeit verloren und ist aktuell wieder seit Wochen krank geschrieben.

5. Bislang wurden die Anträge mit genau dem Argument verweigert, weil sie ja noch Vermögen in Form der Immobilie hat.

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

1. Natürlich zieht sich die Scheidung hin, wenn man sich nicht einig ist. Hatte ich ja auch geschrieben.

2. Sie hat Anspruch auf Nutzungsentschädigung, die wird aber mit ihren Schulen/Verpflichtungen verrechnet. Ist in der Regel eine Null-Nummer.

3. Tja, wie haben wir das seinerzeit mit dem Aufpassen auf das Kind geregelt, mit arbeiten 8 Wochen nach der Geburt? Vielleicht mal insoweit beraten lassen?

4. Wo hat sie welche Anträge gestellt? Und wenn sie mit einem Neuen zusammen lebt, in Bedarfsgemeinschaft,dann ist eben auch sein Verdienst in die Berechtnung meit einzuführen.

wirdwerden

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#19
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

1. Ok, das muss man dann so akzeptieren. Es überrascht einen schon, dass eine Scheidung nur mit langer Wartezeit nicht einseitig durchgedrückt werden kann und man "zwangsweise" gebunden bleiben kann.

2. Heißt der Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht nicht weil sie auch die Kredite nicht abbezahlt? Obwohl sie natürlich auch einen Teil des Hauses schon bezahlt hat?

3. Hat sie und sie hat teilweise eine Pflegemutter bezahlt bekommen. Die stehen aber nicht unbedingt auf Abruf bereit gerade wenn das Kind krank war, war das immer ein Problem. Klar stehen Eltern auch Krankentage für ihre Kinder zu, aber da sie selbst auch oft krank war hat der Arbeitgeber das nicht mehr mitgemacht....

4. Erst bei der Arbeitsagentur, als sie dann einen Job hatte auch beim Sozialamt.
Wie läuft das eigentlich wenn diese Leistungen als Kredit vergeben werden? Davon war hier vorhin die Rede.

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#20
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Natürlich werden die Ämter nur zahlen wenn die Vermögensfreigrenze nicht überschritten wird.

Man muss hier halt einen Zugewinnausgleich (geht auch vorgezogen) machen oder das Haus verkaufen usw.

lg
edy

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#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Bevor irgendwelche Ämter irgendwas zahlen, wird sie eh zuerst mal den Gatten in die Pflicht nehmen müssen. Erst wenn da erwiesenermaßen nichts zu holen ist, gibt's Geld vom Staat.

Was das Haus angeht, rückwirkende Nutzungsentschädigung, weil die ja mit bezahlt hat, gibt's nicht. Immerhin hat die ja auch damals mit darin gewohnt.

Wovon lebt die Dame derzeit und wieviel hat sie zur Verfügung?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#22
 Von 
LawNoob
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Gegen den Hausverkauf wehrt sich der Ex ebenfalls. Der Zugewinnausgleich geht vor der Scheidung?

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#23
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von LawNoob):
Der Zugewinnausgleich geht vor der Scheidung?


es gibt Möglichkeiten.

google mal : vorgezogener Zugewinnausgleich

lg
edy

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ja, was ist denn an Zugewinn da? Im Augenblick sehe ich nur das Haus. Da müsste sie zahlen, würde aber gleichzeitig Nutzungsentschädigung bekommen. Also in der Regel die Null-Nummer. Was ist noch da?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von wirdwerden):
Ja, was ist denn an Zugewinn da? Im Augenblick sehe ich nur das Haus


ob Zugewinn da ist ?

dann soll sie halt ihren Teil des Hauses an ihn verkaufen.

lg
edy

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#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Muss er doch nicht tun. Dann Teilungsversteigerung, bekommt er das Teil doch wesentlich preiswerter als mit Verkauf. Und ob die Bank einem Verkauf zustimmt, das wissen wir auch nicht. Und Kreditfähigkeit für neuen Kredit, so einfach ist das doch nicht.

wirdwerden

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#27
 Von 
Krimmi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Es wäre vielleicht sinnvoller, wenn sich Deine Freundin hier selbst mal zu Wort meloden würde. Das ist ja wie stille Post hier :bang:

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Und jetzt?

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