Scheidung: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

2. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Manni0991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

Hallo,

habe das Thema jetzt hier reingesetzt. Hoffe es stimmt.

Meine Frau und ich lassen uns scheiden. Ich habe 3 Kinder. Eins ist über 6 Jahre und zwei sind unter 5 Jahre. Ich verdiene rund 1700-1900 eur Netto. Daher ist meine Frage ob ich überhaupt Beratungshilfe und Verfahrenskostenbeihilfe bekommen würde? Ich weiß allein von dem Gehalt würde ich es nicht bekommen aber da ich 3 Unterhaltspflichtige Kinder habe vielleicht doch? Oder welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Denn 3x Kindesunterhalt, da komme ich ja schon an den Selbstbehalt vib 1080 nahe dran. Oder spielt das dann keine Rolle? Ebenso habe ich ja dann auch Schulden, da ich die Wohnung einrichten muss. Ich bin für jede Antwort dankbar. Würden die Kosten sofort fällig werden, denn ab Januar verdiene ich wesentlich weniger 1200-1300 eur.


Danke

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Meine Einschätzung wäre: Möglich. Mit späterer Teilratenzahlung. Das tolle ist ja, bei der Scheidung benötigt man sowieso einen Anwalt. Dieser kann das besser einschätzen und Anträge an das Gericht gleich mitmachen.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Manni,

richtig ist,bei einer Scheidung wird mindestens ein Anwalt benötigt,

Richtig ist aber auch, es ist egal wer den Anwalt beauftragt.

Wenn deine Noch-Frau einen Anwalt nimmt kann sie evtl. VKH bekommen.

Wenn du mit der Berechnung nicht einverstanden bist, kannst du dich immer noch anwaltlich vertreten lassen,

Die Berechnung des Kindesunterhaltes kann kostenlos durch das Jugendamt erfolgen.

lg
edy

-- Editiert von edy am 02.06.2017 22:46

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manni0991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo Manni,

richtig ist,bei einer Scheidung wird mindestens ein Anwalt benötigt,

Richtig ist aber auch, es ist egal wer den Anwalt beauftragt.

Wenn deine Noch-Frau einen Anwalt nimmt kann sie evtl. VKH bekommen.

Wenn du mit der Berechnung nicht einverstanden bist, kannst du dich immer noch anwaltlich vertreten lassen,

Die Berechnung des Kindesunterhaltes kann kostenlos durch das Jugendamt erfolgen.

lg
edy

-- Editiert von edy am 02.06.2017 22:46


Hallo,

erstmal danke.

Ist es nicht so selbst wenn meine noch Frau einen Anwalt nimmt sie aber wegen dem Kind nicht arbeiten kann und weniger Verdienst als ich hat, ich dann trotzdem diese Anwaltskosten übernehmen muss?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Manni0991):
Ist es nicht so selbst wenn meine noch Frau einen Anwalt nimmt sie aber wegen dem Kind nicht arbeiten kann und weniger Verdienst als ich hat, ich dann trotzdem diese Anwaltskosten übernehmen muss?


Aus eigener Erfahrung kann ich berichten --> Nein. Aber sie haben natürlich versucht die Rechnung an mich zu senden. Nach Ihren Angaben schätze ich, wird es auf eine Mangelfallberechnung hinauslaufen. Insofern wird ihr Anwalt, wenn sie denn einen hätten , argumentieren, dass die Kosten nicht übernommen werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Ah. Unbedingt jetzt schon mal alle finanziellen Unterlagen auflisten und sortieren, kopieren. Insbesondere die -eheprägenden- Kredite.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Manni0991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Situla):
Ah. Unbedingt jetzt schon mal alle finanziellen Unterlagen auflisten und sortieren, kopieren. Insbesondere die -eheprägenden- Kredite.


Damit meinst du Kredite die aus der Ehe sind wenn überhaupt welche vorhanden sind? Welche Unterlagen alles ? Ich dachte eigentlich das ich für alle Zahlungen die die Scheidung betreffen leisten muss, da ich ja gut verdiene. Aber wie gesagt mit dem Unterhalt dann und Kredit wegen der Wohnung sieht es nicht mehr so gut aus.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Anscheinend ist die Trennung ja noch nicht so lange her und ihr wohnt noch zusammen. Scheidung kann man erst nach Ablauf eines Jahres nach der Trennung beantragen (oder kurz davor). Auch für die Trennungszeit sind Regelungen zu treffen. Spätestens mit Auszug ist ja z.B. der Unterhalt zu klären. Darüber kann man sich auch ohne Anwalt einigen, wenn man sich einig ist. Beratungshilfe wird gewährt, wenn das Einkommen zu niedrig ist und es keine anderen zumutbaren Möglichkeiten der Beratung gibt. Ob das Jugendamt, das den Kindesunterhalt kostenlos berechnet, für den Zahlungspflichtigen eine andere Möglichkeit ist, weiß ich nicht.
Dein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung richtet sich nach deinen dann aktuellen Verhältnissen. Berücksichtigt wird dein Einkommen. Deine Wohnkosten, gezahlter Unterhalt, Zahlungen für schon länger laufende Kredite und in der Regel auch Zahlungen für den Kredit, den du jetzt für die Einrichtung der Wohnung aufnehmen musst, werden abgezogen. Abgezogen wird ferner ein Betrag von 473 € und weitere 215 € wenn du arbeitest. Wenn dann rechnerisch noch etwas übrig bleibt von deinem Gehalt, wird der Restbetrag durch 2 geteilt und das sind dann die Raten, die zu zahlen musst. Falls nichts übrig bleibt, hast du Anspruch auf zunächst mal kostenlose Verfahrenskostenhilfe.
Anspruch auf Beratungshilfe berechnet sich genauso, wird aber nur gewährt, wenn keine Raten zu zahlen wären. Da du im Moment anscheinend noch mit deinen Kindern zusammenwohnst und keinen Unterhalt zahlst, würde für das über 6jährige Kind ein Betrag von 333 € und für die Kleineren ein Betrag von jeweils 272 € abgezogen und für deine Nochehefrau, wenn sie nicht arbeitet 473 €. Kindergeld könnte aber ggf. deinem Einkommen hinzugesetzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ganz klar: Du wirst über lange Zeit nicht über den Selbstbehalt hinauskommen. Bei drei Kindern (vor zwei Monaten waren es noch zwei?) wird es eng. Da brauchen wir gar nicht großartig über Exenunterhalt zu schreiben bzw. nachzudenken. Es geht also im Augenblick nur um Kindesunterhalt. Ob Du dafür Beratungshilfe bekommst, ist schwer abzuschätzen. In unserem Gerichtssprengel z.B. wird in klaren Fällen Beratungshilfe nur für die Berechnung von Kindesunterhalt abgelehnt unter Hinweis darauf, dass dies das Jugendamt auch könne, und das gratis. Eigentlich kannst Du Dir diesen Unterhaltsanspruch auch sehr einfach selbst ausrechnen. Wenn alle zwei oder drei Kinder von derselben Frau sind, bedarf es ja keiner Splittung, geht ja eh alles in einen Topf. Und Du bist ja eh ein Mangelfall.

Ist die Trennung denn inzwischen vollzogen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Manni0991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ganz klar: Du wirst über lange Zeit nicht über den Selbstbehalt hinauskommen. Bei drei Kindern (vor zwei Monaten waren es noch zwei?) wird es eng. Da brauchen wir gar nicht großartig über Exenunterhalt zu schreiben bzw. nachzudenken. Es geht also im Augenblick nur um Kindesunterhalt. Ob Du dafür Beratungshilfe bekommst, ist schwer abzuschätzen. In unserem Gerichtssprengel z.B. wird in klaren Fällen Beratungshilfe nur für die Berechnung von Kindesunterhalt abgelehnt unter Hinweis darauf, dass dies das Jugendamt auch könne, und das gratis. Eigentlich kannst Du Dir diesen Unterhaltsanspruch auch sehr einfach selbst ausrechnen. Wenn alle zwei oder drei Kinder von derselben Frau sind, bedarf es ja keiner Splittung, geht ja eh alles in einen Topf. Und Du bist ja eh ein Mangelfall.

Ist die Trennung denn inzwischen vollzogen?

wirdwerden



Danke für die Antwort.


Ab Juli werde ich ausziehen. Mein 6 jähriges Kind ist mit meiner damaligen Partnerin. Was befeutet genau konkret eigentlich Mangelfall?

0x Hilfreiche Antwort

Manni0991 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Mangelfall bedeutet, dass Du für die Kinder finanziell nicht ausreichend aufkommen kannst. Dann ist also doch zu splitten. Was zahlst Du jetzt für das Kind aus anderer Beziehung? Da dürfte sich allerdings nichts dran ändern, einfach weil ja die zwei jüngeren Kids in die Berechnung mit einbezogen sind (sein sollten).

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Manni0991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mangelfall bedeutet, dass Du für die Kinder finanziell nicht ausreichend aufkommen kannst. Dann ist also doch zu splitten. Was zahlst Du jetzt für das Kind aus anderer Beziehung? Da dürfte sich allerdings nichts dran ändern, einfach weil ja die zwei jüngeren Kids in die Berechnung mit einbezogen sind (sein sollten).

wirdwerden


Ok.


Also für das Kind zahle ich fest 75 Eur. Dann kommen halt noch Kosten für besondere Dinge wie Schule, Verein usw die wir uns teilen dazu. Und die Fahrtkosten, da ich Sie 1-2 im Monat am Wocheneden hole. Einfach Strecke 110 KM. Also ein nicht fester und genauer Betrag bis auf die 75. Auf diese Regelung haben wir uns geeinigt. Jetzt wäre halt auch noch gut zu wissen wie das dann in der Berechnung berücksichtigt werden würde? Wird dann der volle Unterhalt bei der Berechnung bei meinem ersten Kind berücksichtigt? Und welcher Betrag, da dieser ja nicht genau feststeht?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Manni0991):
Zitat (von wirdwerden):
Mangelfall bedeutet, dass Du für die Kinder finanziell nicht ausreichend aufkommen kannst. Dann ist also doch zu splitten. Was zahlst Du jetzt für das Kind aus anderer Beziehung? Da dürfte sich allerdings nichts dran ändern, einfach weil ja die zwei jüngeren Kids in die Berechnung mit einbezogen sind (sein sollten).

wirdwerden


Ok.


Also für das Kind zahle ich fest 75 Eur.


Schön, dass so wichtige Informationen erst nach fünfmalige Nachfragen rauskommen. Natürlich haben sie den Mindestunterhalt für jedes Kind zu bezahlen, zahlen Sie weniger wird, natürlich nicht der volle Unterhaltssatz angerechnet.

Zuallererst und vor allem müssen sie den Unterhalt für die Kinder sicherstellen, alles andere tritt dahinter zurück.

Warum werden Sie ab nächstes Jahr weniger verdienen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Manni0991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Manni0991):
Zitat (von wirdwerden):
Mangelfall bedeutet, dass Du für die Kinder finanziell nicht ausreichend aufkommen kannst. Dann ist also doch zu splitten. Was zahlst Du jetzt für das Kind aus anderer Beziehung? Da dürfte sich allerdings nichts dran ändern, einfach weil ja die zwei jüngeren Kids in die Berechnung mit einbezogen sind (sein sollten).

wirdwerden


Ok.


Also für das Kind zahle ich fest 75 Eur.


Schön, dass so wichtige Informationen erst nach fünfmalige Nachfragen rauskommen. Natürlich haben sie den Mindestunterhalt für jedes Kind zu bezahlen, zahlen Sie weniger wird, natürlich nicht der volle Unterhaltssatz angerechnet.

Zuallererst und vor allem müssen sie den Unterhalt für die Kinder sicherstellen, alles andere tritt dahinter zurück.

Warum werden Sie ab nächstes Jahr weniger verdienen?



Wie nach fünfmaligem nachfragen?

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Manni0991):
Zitat (von wirdwerden):
Mangelfall bedeutet, dass Du für die Kinder finanziell nicht ausreichend aufkommen kannst. Dann ist also doch zu splitten. Was zahlst Du jetzt für das Kind aus anderer Beziehung? Da dürfte sich allerdings nichts dran ändern, einfach weil ja die zwei jüngeren Kids in die Berechnung mit einbezogen sind (sein sollten).

wirdwerden


Ok.


Also für das Kind zahle ich fest 75 Eur.


Schön, dass so wichtige Informationen erst nach fünfmalige Nachfragen rauskommen. Natürlich haben sie den Mindestunterhalt für jedes Kind zu bezahlen, zahlen Sie weniger wird, natürlich nicht der volle Unterhaltssatz angerechnet.

Zuallererst und vor allem müssen sie den Unterhalt für die Kinder sicherstellen, alles andere tritt dahinter zurück.

Warum werden Sie ab nächstes Jahr weniger verdienen?



Was heißt denn nach fünfmaligem nachfragen?


Ich gehe davon aus, da ich befristet bin und einen anderen Beruf gelernt habe.

Mindestubterhalt ist ja bei unserer Vereinbarung ein bisschen anderst.

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Manni0991
#15

Hallo Manni0991,

vielen Dank für die Nutzung der Anwalt-Dazubuchen- Funktion.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass hier eine ausführliche Prüfung der Unterlagen bzw.

abzugsfähigen Posten wie Kredite etc erforderlich wäre, was nicht der hier angebotenen

Dienstleistung entspricht.

Wir können Ihnen hierfür gerne ein Pauschalangebot von € 120,00 unterbreiten.

Wir empfehlen Ihnen sonst, die Frage bei frag-einen- anwalt.de unter Generelle Themen

einzustellen.

Selbstverständlich erhalten Sie den getätigten Einsatz zurückerstattet.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtsanwalt Jannis Geike
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 107x hilfreich)

Gerne können wir Ihnen aber auch anbieten, kostenfrei einen Prozesskostenhilfeantrag für Sie zu stellen, dessen Erfolg wir aus den oben genannten Gründen aber nicht sicher vorhersagen können.

Gerne können Sie sich hierzu unter 0511-12356736 mit uns in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Manni0991):
Mindestubterhalt ist ja bei unserer Vereinbarung ein bisschen anderst.


Nö, denn der Mindestunterhalt ist gesetzlich festgelegt.

Außerdem regelt der § 1614 BGB das auf Unterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.

Die 75 € Regelung geht nur solange gut, bis das andere Elternteil des Kindes mehr fordert.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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