Hallo zusammen,
ich habe eine 45h Woche, 25 Werktage Urlaub + 5 Samstage.
Meine Frage ist nun wenn ich mir eine Woche Urlaub nehme also von Montag bis Samstag sind das 6 Tage und wenn ich das nun in meinem timesheet so eintrage mache ich automatisch einen Tag Überstunden. Laut der Personalabteilung seien die Samstage nur alibimäßige Urlaubsteige die man nicht einträgt weil man ja zweimal die Woche eh frei hat. Ich arbeite auch regelmäßig Samstags heißt ich habe oft unter der Woche frei. Da würde es doch mehr Sinn machen wenn ich mir immer nur montag bis freitag frei nehme samstag und sonntag habe ich ja dann eh frei und kann mir dann in einer anderen Woche samstags frei nehmen und bekomme dann unter der Woche noch eine Tag extra frei dmait ich nicht über meine Stunden komme. Das geht aber laut der Personalabteilung nicht. Kennt sich jemand mit der Gesetzgebung aus? 25 Urlaubstage sind ja nicht wirklich viel...
Vielen Dank
Samstagsurlaub eintragen
21. Juni 2017
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Frage vom 21. Juni 2017 | 12:47
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Samstagsurlaub eintragen
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#1
Antwort vom 21. Juni 2017 | 12:54
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Zitat25 Werktage Urlaub + 5 Samstage :
Mir ist nicht klar, was Sie genau damit meinen. Sprich 25 Tage Urlaub (für die Wochentage Mo - Fr) und nochmal 5 Tage Urlaub drauf für Samstage, was dann insgesamt 30 Urlaubstage wären. Oder 25 Tage Urlaub insgesamt inkl. der Samstage.
Selbst bei der ungünstigsten Varianten von 25 Tagen Urlaub gesamt inkl. Samstag, liegt der Urlaubsanspruch immer noch einen Tag über dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.
#2
Antwort vom 21. Juni 2017 | 13:04
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Bei einer 5 Tage Woche nimmt man 5 Tage Urlaub um eine Woche frei zu haben.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 21. Juni 2017 | 23:29
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Zitat:ich habe eine 45h Woche, 25 Werktage Urlaub + 5 Samstage.
Um das zu verstehen: Was steht da wortwörtlich im Arbeitsvertrag?
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