Rücktritt Kfz Verkaufvertrag

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
maxd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kfz Verkaufvertrag

Ich habe ein Kaufvertrag (nach model ACE) unterscritten mit einem Kfz Makler der das Fahrzeug untermittelt für ein Privateigenar. Jetzt widerruft der Makler das Kaufvertrag weil er sagt das der Eigenar den Verkauf zu kompliziert findet. Die Anleitung scheint zu sein meine Fragen über (normale) Sachen wie Unterhaltgeschichte, DOT nummer der Reifen, Händler Garantie, Kennzeichenabmeldung, Anzahlung usw. Ich habe die Geschichte schließlich direkt bei Mazda gefunden mit dem Chassisnummer und das seht alles gut aus. Ich fürchte das der Händler einen Kaufer hat gefunden, der höher bietet. Darf ich der Verkaufer halten an das Kaufvertrag? Er sagt mir das Händler in Deutschland immer 14 tagen Widerrufsrecht haben. Ich lebe in Holland und hier heisst es Vertrag ist Vertrag (Entschuldigung für meine swache Deutschsprache)

-- Editier von maxd am 23.06.2017 10:55

-- Editier von maxd am 23.06.2017 10:57

-- Editier von maxd am 23.06.2017 11:02

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Darf ich der Verkaufer halten an das Kaufvertrag?


Ja

Zitat:
Er sagt mir das Händler in Deutschland immer 14 tagen Widerrufsrecht haben


Das ist falsch.

Zitat:
Ich lebe in Holland und hier heisst es Vertrag ist Vertrag


In Deutschland auch. Oder eben: pacta sunt servanda

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maxd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für das snelle Antwort. Ich habe der Makler schon geschrieben das ich Ihnen an das Kaufvertrag halten wird und das Ich die Sache habe angemeldet bei meine Rechtsschutzversicherung. Wenn der Makler das Fahrzueg inzwischen durchverkauft was ist dann noch möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Dann wäre Schadensersatz möglich, z.B. wenn du dir als Ersatz ein anderes, vergleichbares Auto kaufst und dafür mehr Geld ausgeben musst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maxd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Makler nehmt Bezug auf ein gesetzliches Fernabnahmegesetz: dies besagt das ein Händler innerhalb von 14
Tagen nach Vertragsabschluss ohne Begründung den Kaufvertrag stornieren kann. Stimmt es das er auf diesen Grund jedoch das Kaufvertrag widerrufen kann?

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von maxd):
Stimmt es das er auf diesen Grund jedoch das Kaufvertrag widerrufen (123recht.net Tipp: Widerruf ) kann?

Du stellst schon wieder die gleiche Frage. Siehe Antwort #1

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maxd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

OK das hoffe ich auch sehr! Aber warum ist den Fernabnahmegesetz in diesen Fall nicht zutreffend?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Weil das Recht nur für Verbraucher (Privatpersonen) gilt, die bei einem Unternehmer kaufen.

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