Rückmeldung auf Mietminderung?

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)
Rückmeldung auf Mietminderung?

Hallo,

ich habe aufgrund von Modernisierungsarbeiten mit Baugerüst, Wasserschaden durch Rohrbruch (mit Schimmel) und Lärm eine Mietminderung auf den Weg geschickt und angekündigt ab wann diese gilt und dass ich eine Gesamtbetrachtung vorziehe,
sobald der Normalzustand wiederhergestellt ist und die Beeinträchtigungen wie benannt vorüber sind.

Muss mir der Vermieter dieses Schreiben bestätigen, oder ist es trotzdem rechtskräftig?

Viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht verpflichtet das Schreiben zu bestätigen. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm vorgenommene Mietminderung sowohl nach dem Grund als auch nach der Höhe zulässig ist.

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#2
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Okay und wenn ich den Vermieter nach Beendigung aller Beinträchtigungen nun für die Gesamtbetrachtung anschreibe
und er dann wieder nicht reagieren sollte?
Dann bleibt wohl nur die Klage, korrekt?

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von VerärgerterKunde):
Okay und wenn ich den Vermieter nach Beendigung aller Beinträchtigungen nun für die Gesamtbetrachtung anschreibe
und er dann wieder nicht reagieren sollte?
Dann bleibt wohl nur die Klage, korrekt?


Wenn alle Beeinträchtigungen beendet sind wozu dann noch eine Klage? Über die Mietminderung könnte man sich mit dem VM auseinandersetzen, erstmal ohne Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von VerärgerterKunde):
Okay und wenn ich den Vermieter nach Beendigung aller Beinträchtigungen nun für die Gesamtbetrachtung anschreibe
und er dann wieder nicht reagieren sollte?
Dann bleibt wohl nur die Klage, korrekt?


Wenn alle Beeinträchtigungen beendet sind wozu dann noch eine Klage? Über die Mietminderung könnte man sich mit dem VM auseinandersetzen, erstmal ohne Gericht.


Na wenn er von sich aus auf stumm schaltet?
Wie soll ich dann ohne Klage weiterkommen, geschweige denn mich mit dem VM auseinandersetzen? ^^
Das eine schliesst doch das andere bereits aus.

Momentan wird ja nur der Zeitraum festgehalten.
Die eigentliche Mietminderung kann ja dann am Ende erst mit der Einmalzahlung kommen. (So haben wir das auch schon mal gehandhabt, aber derzeitig scheint die Verwaltung etwas aggressiver vorzugehen)

Denke mal das Gebäude wird sowieso zeitnah abgestoßen, wenn alles fertig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von VerärgerterKunde):
Die eigentliche Mietminderung kann ja dann am Ende erst mit der Einmalzahlung kommen


Die Mietminderung ist doch i.d.R. von dem Zeitpunkt des Mangels möglich und wird mit einer geminderten Miete vollzogen. Es sei denn es wurden diesbezüglich andere Vereinbarungen getroffen. Welche, wissen wir nicht.

-- Editiert von Banane123 am 05.10.2017 19:06

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#6
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich wollte nicht einfach die Miete mindern, um auszuschliessen, dass ich in einen Mietrückstand gerate.
Daher habe ich die Betrachtung des gesamten Zeitraumes vorgezogen, um am Ende auch eine genaue Berechnung zu ermöglichen, da in die Mietminderung ja mehrere Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung einfliessen. Es kann also die eine Baustelle erledigt sein, während eine andere noch weiterläuft.
Am Ende kann man dann eben sehen, was von wann bis wann stattgefunden hat und damit lässt sich dann die genaue Mietminderungssumme berechnen.

Die werde ich dann einfordern.
Mir ging es nur darum, ob man das mit der Gesamtbetrachtung eben so schreiben kann und es rechtskräftig ist, auch ohne Antwort des Vermieters ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von VerärgerterKunde):
Ich wollte nicht einfach die Miete mindern, um auszuschliessen, dass ich in einen Mietrückstand gerate.
Daher habe ich die Betrachtung des gesamten Zeitraumes vorgezogen, um am Ende auch eine genaue Berechnung zu ermöglichen, da in die Mietminderung ja mehrere Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung einfliessen. Es kann also die eine Baustelle erledigt sein, während eine andere noch weiterläuft.
Am Ende kann man dann eben sehen, was von wann bis wann stattgefunden hat und damit lässt sich dann die genaue Mietminderungssumme berechnen.

Die werde ich dann einfordern.
Mir ging es nur darum, ob man das mit der Gesamtbetrachtung eben so schreiben kann und es rechtskräftig ist, auch ohne Antwort des Vermieters ;-)


Jetzt ist mir Dein Vorhaben klar. Den Vermieter brauchst Du ja nur wenn eine einvernehmliche Regelung zustande kommen soll. Ansonsten liegt es an Dir wieviel Minderung es sein soll, bzw. kann man sich schnell verschätzen, und wie Du schon sagst, schnell 2 Monatsmieten fehlen, die zur Kündigung führen. Mietminderung exakt berechnen ist Sache des Anwalts, noch dazu in diesem recht ungenuen Fall.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

2 Bemerkungen zu angedachten Verfahren.
Wenn ein Mieter in Kenntnis eines Mangels die Miete vorbehaltslos weiter in voller Höhe entrichtet, kann dies als ein Verzicht auf die Mietminderung gesehen werden.
Der Text in der Eingangsfrage ist eigentlich ein Vorschlag an den Vermieter und kann somit nicht einseitig vollzogen werden sondern nur wenn der Vermieter den Vorschlag akzeptiert.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von VerärgerterKunde):
eine Mietminderung auf den Weg geschickt

Reicht nicht. Ankommen muss es.

Im übrigen hat man wohl hoffentlich die Mänglemeldung nicht vergessen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Bezüglich der Minderungshöhe habe ich mich vom Mieterverein beraten lassen.
Ich habe das Schreiben auch nicht als "Vorschlag" oder als "Bitte" auf den Weg geschickt.
Es ist eine klare Auflistung und Ansage gewesen.
Die Miete wird die ganze Zeit schon wegen einer anderen Sache unter "vorbehalt" gezahlt, was auch noch mal im Schreiben vermerkt ist.
Sie wird also nicht vorbehaltlos weiter gezahlt ^^

Zitat:
Reicht nicht. Ankommen muss es.

Im übrigen hat man wohl hoffentlich die Mänglemeldung nicht vergessen?


Ich denke ein Einwurfeinschreiben genügt hier. Es ist angekommen.
Die Meldung ist längst durch. Alle Parteien wissen bescheid und im Schreiben ist die Ausgangssituation auch nochmals dargelegt.

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