Rückgabe Arbeitsmittel und Firmenwagen nach Kündigung

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
TK8782
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe Arbeitsmittel und Firmenwagen nach Kündigung

Hallo,

folgender Fall angenommen:
Ein Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis fristgerecht und hat noch drei Monate Kündigungsfrist.

Die letzten zwei Wochen der Kündigungsfrist sind Resturlaub und wurden bereits genehmigt.

Der Arbeitnehmer wird nun 1 Woche vor Beginn des Resturlaubs krank.

Der Arbeitgeber fordert den AN nun nach Erhalt der Krankmeldung auf innerhalb von zwei Tagen sämtliche Arbeitsmittel bis auf den Firmenwagen (Büroschlüssel, Stempelkarte, Tankkarte, Firmenhandy) im Büro vorbei zu bringen und den Wagen bis Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr auf Firmenkosten zu betanken und...

Nun die Fragen dazu:

1.) Muss der AN während der Krankheit in die Firma um die Dinge zurückzugeben?
2.) Muss der AN die Tankkarte zurückgeben obwohl der Wagen auch privat genutz werden darf und mittels 1% Regelung versteuert wird?
3.) Darf der AN bis Ende der Anstellung das Auto noch privat nutzen und für privae Zwecke auf Firmenkosten tanken, wenn dies bisher immer so war und nichts anderes in einer Dienstwagenregelung festgehalten ist?
4.) Reicht es aus die Arbeitsmittel erst am letzten Arbeitstag abzugeben wenn sich an die Krankheit bereits ein lang geplanter Urlaub anschliesst?

Grüsse und Danke

-- Editier von TK8782 am 16.02.2017 02:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von TK8782):
1.) Muss der AN während der Krankheit in die Firma um die Dinge zurückzugeben?

Nein.
Wie er die Rückgabe bewerkstelligt ist ihm freigestellt.



Zitat (von TK8782):
2.) Muss der AN die Tankkarte zurückgeben obwohl der Wagen auch privat genutz werden darf und mittels 1% Regelung versteuert wird?

Was wird mittels 1% Regelung versteuert? Der Wagen oder der Wagen inklusive Tankkarte?



Zitat (von TK8782):
4.) Reicht es aus die Arbeitsmittel erst am letzten Arbeitstag abzugeben wenn sich an die Krankheit bereits ein lang geplanter Urlaub anschliesst?

Vermutlich nicht. Denn die Aufforderung mit Fristsetzung seitens des AG liegt vor, man nutzt die Arbeitsmittel definitiv nicht mehr, gleichzeititg werden sie für den Nachfolger eventuell benötigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TK8782
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von TK8782):
2.) Muss der AN die Tankkarte zurückgeben obwohl der Wagen auch privat genutz werden darf und mittels 1% Regelung versteuert wird?

Was wird mittels 1% Regelung versteuert? Der Wagen oder der Wagen inklusive Tankkarte?

Der Wagen sowie der Weg von zu Hause in die Arbeit. Bisher war die Nutzung der Tankkarte immer inbegriffen.
Während des Urlaubs fällt ja auch der Weg in die Arbeit nicht an, aber der AG ändert daher ja nicht die Versteuerung. Ist es daher nicht normal dass das Tanken bis zum letzten Arbeitstag inbegriffen ist und Bestandteil des Gehalts? Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt.

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