Resturlaubsanspruch nach Firmenwechsel

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
tillrol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Resturlaubsanspruch nach Firmenwechsel

Hallo liebe Forennutzer und Fachkundige,

ich schildere nachfolgend die Fragestellung (a)) mit dem Sachverhalt (b)) und anschließend meinen Ansatz der Berechnung des Urlaubsanspruchs (c)) bei der neuen Firma.

a) Fragestellung
1. Wieviel Urlaubsanspruch in Tagen verbleiben in der neuen Firma bis Ende 2017?
2. Steht einem der komplette Urlaub zu, sobald man >6 Monate angestellt ist? Also nicht nur der gesetzliche Anspruch i.H.v. 20 UT (bei 5 Werktagen), sondern der im AV genannte Urlaubsanspruch.

b) Sachverhalt
Firma A mit Anstellung von Januar 17 bis sept 17. Anspruch lt. Vertrag Fa. A 28 Tage. Genommene Urlaubstage 19.
Firma B von Anstellung ab Nov 17. Genommener Urlaub 0. Anspruch lt. Vertrag 30.

c) Berechnungsansatz
Meine Berechnung mit Berücksichtigung des Anspruches aus Fa. A wäre: 19 Urlaubstage/28 UT=0.68 also knapp 70% verbraucht. Dementsprechend verbleiben noch gut 30% in Fa. B. Also: 0.321×30=9.64. Also 10 UT

Ich würde mich um eine fachkundige Tendenz sehr freuen, vlt. sogar mit Nennung der rechtlichen Grundlagen.

Viele Grüße
C.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Fa. A: Voraussetzung volle Monate Jan-Sept
28 Tage U-Anspruch, verbraucht 19 - Rest also 9 Tage für 2017 - nachzuweisen per Urlaubsbescheinigung

Fa. B.neue Rechnung. Für 2017 hast und erwirbst du m.E. keinen Anspruch mehr; sondern erst 2018; sollte aber der Unterschied beim U-Anspruch für die letzten 4 Monate doch ins Gewicht fallen - ich weiß es nicht -, käme wohl 1 Tag mehr rum (4/12*30)

-- Editiert von blaubär+ am 28.09.2017 09:30

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tillrol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für 2017 hast und erwirbst du m.E. keinen Anspruch mehr; sondern erst 2018; sollte aber der Unterschied beim U-Anspruch für die letzten 4 Monate doch ins Gewicht fallen - ich weiß es nicht -, käme wohl 1 Tag mehr rum (4/12*30)

-- Editiert von blaubär+ am 28.09.2017 09:30


Danke für deine Antwort blaubär,

mir ist leider Deine Antwort nicht ganz klar. Was meinst du mit "für 2017 hast und erwirbst du m.E. keinen Anspruch mehr"? Heisst dann, dass der alte U-Anspruch verfällt?
Und welcher Unterschied könnte ins Gewicht fallen? Der U-Anspruch aus der alten Fa.?

Gr.
C.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Fangen wir mal mit dem Urlaub in der neuen Firma B an. Da der AN erst ab November bei B tätig ist, kann max. ein (Teil-)Urlaubsanspruch von 2/12 entstehen. Und das auch nur, wenn der Arbeitsvertrag mit B bereits am 1.11. beginnt. Also gibt es bei B max. 5 Tage Urlaub.

Falls im Arbeitsvertrag irgendwelche Sonderregelungen vorgesehen sind fürs Eintrittsjahr, kann alles auch noch mal anders aussehen.

Bei Firma A könnte im Übrigen Anspruch auf den vollständigen Jahresurlaub bestehen. Das hängt aber wiederum von den vertraglichen Regelungen ab. Allerdings würde eine Anrechnung auf den Urlaub bei B erfolgen.

-- Editiert von Eidechse am 28.09.2017 21:11

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Vielleicht habe ich mich krumm ausgedrückt:
Es gibt nur einen Urlaubsanpruch pro Jahr - und wenn du deinen Resturlaub von Fa. A zu Fa. B mitnimmst, ist der Anspruch erfüllt. Der einzige unklare Punkt ist für mich, dass du bei B 30 Tage U bekommst, bei A aber 28 - wird sich bei 2 Monaten Arbeit in der neuen Fa. nicht doll auswirken.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tillrol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank!
Ich muss mich korrigieren, Eintritt in Fa. B bereits im Oktober, also 3/12*30=7,5 UT=8 UT

Zitat (von Eidechse):

Bei Firma A könnte im Übrigen Anspruch auf den vollständigen Jahresurlaub bestehen. Das hängt aber wiederum von den vertraglichen Regelungen ab. Allerdings würde eine Anrechnung auf den Urlaub bei B erfolgen.
-- Editiert von Eidechse am 28.09.2017 21:11


Genau das ist die Frage, wie wird die Anrechnung von A bei B durchgeführt? siehe auch obige Berechnung vom 27.9 (der erste Beitrag)

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen