Angenommen ein AN ist seit 14 Monaten Arbeitsunfähig erkrankt und noch Resturlaub aus dem Jahr 2015.
Der AN wurde mittlerweile fristgerecht zum Ende des Jahres 2016 gekündigt und wird keinen Urlaub mehr nehmen können, da eine Genesung vor beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist.
Wie kann der AN nun seinen Resturlaub aus dem Jahr 2015 vor Ablauf der 15-Monatsfrist beim AG geltend machen?
-- Editier von Rakesh am 14.11.2016 21:35
Resturlaub bei langer Krankheit - 15 Monatsfrist
14. November 2016
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Frage vom 14. November 2016 | 21:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub bei langer Krankheit - 15 Monatsfrist
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#1
Antwort vom 15. November 2016 | 02:19
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatWie kann der AN nun seinen Resturlaub aus dem Jahr 2015 vor Ablauf der 15-Monatsfrist beim AG geltend machen? :
Schriftlich auffordern den aufgelaufenen Urlaub auszuzahlen.
#2
Antwort vom 15. November 2016 | 04:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann wird denn eine Auszahlung fällig?
Kann der AG das bis zum Ausscheiden aus der Firma hinauszögern?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. November 2016 | 07:33
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatKann der AG das bis zum Ausscheiden aus der Firma hinauszögern? :
Ja, es ist nach der Beendigung fällig.
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