Hallo,
die Scheidung wurde per Beschluss bewirkt. Es hieß das die Rechtkraft der Scheidung vier Wochen nach Zustellung (Eingangsstempel der Anwaltskanzlei) gültig wird.
Die Scheidung selbst ist unstrittig, wegen Folgesachen im Scheidungsverfahren jedoch wurde Berufung eingelegt und die Akte geht somit zum OLG weiter.
Anwalt meinte neulich flüchtig, das die Scheidung mit der Berufung noch keine Rechtkraft vier Wochen nach Zustellung findet.
Jetzt weiß ich eigentlich was und nichts.Kann Anwalt im Moment nicht erreichen.
Kann mir jemand weiterhelfen, wann die Scheidung nun rechtskräftig wird?
Grüße Ratsuche
Rechtskraft Scheidungsbeschluss
9. März 2017
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Frage vom 9. März 2017 | 15:46
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
Rechtskraft Scheidungsbeschluss
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