Rechtsanwälte nach Unfall nehmen?

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
WGParty
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)
Rechtsanwälte nach Unfall nehmen?

Hallo,

Man nehme an Person A hat einen Verkehrsunfall (Bundesstraße, 100kmh) bei der der Gegenverkehr die Vorfahrt missachtet und abbiegt.
A kann nicht mehr bremsen und fährt frontal auf den angehängten Hänger.
A's PKW Totalschaden, A aber "nur" geprellte Hand und Zerrungen. (wobei sich hier natürlich noch am Folgetag weiteres herausstellen kann)
A ist weder ADAC Mitglied, noch Rechtsschutzversichert.

Ist es in diesem Fall sinnig einen Rechtsanwalt zur Abwicklung alles weiteren einzuschalten? Ggf. auch wegen Schmerzensgeld?


Bräuchte mal ein paar Erfahrungswerte und Tipps.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Auch die Rechtsanwaltskosten gehören zum Schadensersatz. Nur bei einer Mitschuld müsste man einen Teil selber tragen. Man sollte in jedem zur Erstberatung gehen und die Kosten besprechen. Berichte von Polizei und Arzt mitnehmen.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von WGParty):
Ist es in diesem Fall sinnig einen Rechtsanwalt zur Abwicklung alles weiteren einzuschalten? Ggf. auch wegen Schmerzensgeld?

Auf jeden Fall, denn einmal kommt die Gefährdungshaftung mit bei so einem Unfall ins Spiel.
Dazu das hier:
Zitat (von WGParty):
A kann nicht mehr bremsen und fährt frontal auf den angehängten Hänger.

Gab es Bremsspuren von A?
Sonst kann die gegnerische Versicherung auch von einer Teilschuld ausgehen.
Selbst bei anteiliger Beteiligung an den RA Kosten, wird man einen RA brauchen.

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#3
 Von 
WGParty
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Gab es Bremsspuren von A?
Sonst kann die gegnerische Versicherung auch von einer Teilschuld ausgehen.


Leider nein, das waren sekundenbruchteile... Gehupt, gebremst, Lenkrad nach links gerissen und schon hat es geknallt.
Es gibt aber zum Glück einen Zeugen der alles gesehen hat!

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich kann hier meinen Vorrednern nur zustimmen, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes macht Sinn:

Zum einen können Sie die Kosten gegenüber der Gegenseite in Rechnung stellen, wenn diese die Alleinschuld am Unfall trägt (ansonsten zumindest noch Anteilig).
Wenn der Schaden über 5.000,- Euro liegt, wird es in einem streitigen Gerichtsverfahren eh nicht ohne Rechtsanwalt gehen, dies ist bei Verkehrsunfällen schnell geschehen.
Ein Rechtsanwalt kann etwaige körperliche Folgen besser im Rahmen des Schadensersatze bemessen.
Versicherungen sind Vergleichsbereiter (bei streitiger Haftung) wenn sie mit einem Rechtsanwalt verhandeln.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott

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#5
 Von 
WGParty
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke, weitere Schritte wurden heute eingeleitet.

0x Hilfreiche Antwort

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