Hallo miteinander!
Ich habe Anfang des Monats meine aktuelle Anstellung noch in der Probezeit zum Ende diesen Monats gekündigt. Mein Arbeitgeber war alles andere als begeistert und hat mir dementsprechend so viel Arbeit aufgebrummt, dass ich schließlich eine Sehnenscheidenentzündung bekommen habe. Nachdem ich zunächst noch meine restlichen Tage bis Weihnachten durchziehen wollte, ging es jetzt einfach nicht mehr - und ich wurde letzte Woche bis Ende des Monats krankgeschrieben.
Da wären wir auch beim Problem. Mein Arbeitgeber stellt gerne stilistisch als auch notentechnisch schlechte Zeugnisse aus. Da er sehr sauer am Telefon bzgl meiner AU reagierte ("Das ist das Letzte" war noch das netteste) gehe ich von einem sehr schlechten Arbeitszeugnis aus, obwohl er eigentlich bis zur Kündigung sehr mit meiner Arbeit zufrieden war (und bis zu diesem Zeitpunkt haben wir uns gut verstanden).
Nun meine Fragen: Stimmt es, dass mir rechtlich eine Beurteilung nach Note 3 zusteht und mein Arbeitgeber bei schlechterer Beurteilung in der Beweispflicht steht? Und kann mein Arbeitgeber sich gegen meine Korrekturen entscheiden? Meine Vorgängerin (von der nur in höchsten Tönen geschwärmt wurde) bemängelte auf meine Rückfrage, dass der Arbeitgeber es in ihrem Zeugnis so dargestellt hat, als hätten sie ein Problem miteinander gehabt - was aber wieder nur für die Kündigungszeit gilt.
Ich danke für Klärung meiner Fragen!
Rechte beim Arbeitszeugnis?
19. Dezember 2016
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Frage vom 19. Dezember 2016 | 16:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte beim Arbeitszeugnis?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 16:39
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Zitat:gehe ich von einem sehr schlechten Arbeitszeugnis aus
Lass es doch erstmal kommen!
Zitat:
Stimmt es, dass mir rechtlich eine Beurteilung nach Note 3 zusteht
Nein! Die Beurteilung muss wahr, klar und wohlwollend sein. Gäbe es eine Regelung, dass -warum auch immer- ein Zeugnis mind. befriedigende Leistungen besätigen müsse, egal wie gut oder schlecht der AN tatsächlich war, welche Aussagekraft hätten Zeugnisse dann?
Zitat:und mein Arbeitgeber bei schlechterer Beurteilung in der Beweispflicht steht?
Du meinst die Beweislast: Diese liegt beim AN, wenn er eine sehr gute oder gute Gesamtbeurteilung möchte. Bei einer Beurteilung, schlechter als Drei, liegt die Beweislast beim AG.
#2
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 17:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Zitat:und mein Arbeitgeber bei schlechterer Beurteilung in der Beweispflicht steht?
Du meinst die Beweislast: Diese liegt beim AN, wenn er eine sehr gute oder gute Gesamtbeurteilung möchte. Bei einer Beurteilung, schlechter als Drei, liegt die Beweislast beim AG.
Das meinte ich mit der 3, die mir "zusteht". Danke!
Was würde denn beispielsweise als Beweislast für den AG zählen?
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 08:57
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Dir steht nichts zu, als die gerechte Beurteilung der Tatsachen.
Wenn der AG deine Leistungen nur ausreichend bis mangelhaft bewertet, muss er das ggfs. begründen können.
Wenn dein Zeugnis kommt, dann kannst du dich ja wieder hier melden.
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