Recht auf Erfüllung des Kaufvertrags?

8. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Profondo Rosso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht auf Erfüllung des Kaufvertrags?

Hallo,

ich habe gerade Ärger mit einem Verkäufer auf Amazons Marketplace. Dort habe ich Anfang November 2016 10-Jahres-Rauchmelder gekauft, 12 Stück, Warenwert knappe 200 Euro. Als die Ware geliefert wurde, besagten die Aufkleber jedoch, dass die Rauchmelder bis Mai 2026 zu ersetzen seien. Daraus ergab sich eine Laufzeit von lediglich 9,5 Jahre. Das kam mir komisch vor und ich habe mich daraufhin mit dem Hersteller der Rauchmelder in Verbindung gesetzt. Der hat mir bestätigt, dass die Rauchmelder so gar nicht hätten verkauft werden dürfen. Mit der Aussage des Herstellers habe ich die Rauchmelder beim Verkäufer reklamiert. Der hat mir angeboten, die Ware zurückzuschicken, er würde die dann beim Hersteller gegen neue austauschen. Ende November 2016 habe ich die Rauchmelder zum Verkäufer zurückgeschickt. Und seitdem werde ich auf Anfragen nur hingehalten, dass der Hersteller sich noch nicht gemeldet hätte etc.

Jetzt hatte ich dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen gesetzt, doch endlich die bestellte und bezahlte Ware zu liefern. Die läuft in ein paar Tagen aus. Als Anwort bekam ich nur das hier:

Zitat:
obwohl ich bereits mehrfach nachgehakt habe, habe ich weder die Ware noch eine Info von Ei Electronics erhalten. Sollten Sie auf die Frist bestehen, dann kann ich nur die Erstattung anbieten.


Mittlerweile gehe ich davon aus, dass der Verkäufer die Rauchmelder nie austauschen wollte, sondern nur darauf spekulierte, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete. Genau das möchte ich aber nicht. Denn ein Neukauf würde mich mindestens 50 Euro mehr kosten. Habe ich das Recht, auf die Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen? Und wenn ja, wie argumentiere ich das gegenüber dem Verkäufer, um ihn rechtlich unter Druck zu setzen? Momentan ist der ja in der komfortablen Position, das alles einfach aussitzen zu können.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Hallo :)

So komfortabel ist seine Position nicht. Allerdings befindest du dich im Zugzwang, richtig.

Ein Rücktritt würde es nicht ausschließen, sich die Ware anderweitig zu beschaffen und die Mehrkosten vom Verkäufer ersetzt zu verlangen.

Bitte erzähl auch, wie die Geschichte ausgeht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Profondo Rosso):
Und wenn ja, wie argumentiere ich das gegenüber dem Verkäufer, um ihn rechtlich unter Druck zu setzen?

Ich persönlich würde dem Verkäufer so antworten:

Sie haben einen Vertrag mit mir zu erfüllen, sie haben dafür auch eine letztmalige Frist erhalten, Ihre Kommunikationsprobleme mit dem Hersteller sind nicht relevant.
Notfalls müssen sie sich die Ware nochmals beschaffen um den Vertrag zu erfüllen, das nennt man unternehmerisches Risiko.

Einer Erstattung werde ich nicht zustimmen, da die Kosten für eine Ersatzbeschaffung Ihre Erstattung um knapp 90 EUR überschreiten. Gerne können sie die Erstattung jedoch um diese 90 EUR erhöhen, dann wäre die Angelegenheit erledigt.

Ansonsten bestehe ich auf Erfüllung dieses Vertrages.

Nach ergebnislosem Ablauf der Frist werde ich mich nicht mehr mit jemanden herumärgern, den die juristischen Grundlagen seines Unternehmes nicht bekannt sind, sondern das ganze an einen Anwalt übergeben. Dieser wird dann die entsprechenden Schritte gegen sie einleiten. Da sie nach Fristablauf in Verzug sind, werden sie auch die Kosten für Anwalt und Gericht tragen müssen.

Es ist Ihre Entscheidung wie teuer Die diese Angelegenheit abschließen möchten.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Profondo Rosso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für die hilfreichen Antworten. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten, wie sich die Sache entwickelt bzw. ausgeht. :)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da sie nach Fristablauf in Verzug sind, werden sie auch die Kosten für Anwalt und Gericht tragen müssen.


Sicher?
Der VK KANN aktuell nicht liefern, dies wurde dem K auch mitgeteilt.
Wenn der K trotzdem auf Lieferung besteht und eine Erstattung + eventuellen Schadenersatz ablehnt, muss K eben warten.
Man kann nicht eine Unmöglichkeit verlangen und daraus Kosten generieren.

Ich sehe momentan keine Grundlage, die es dem K erfolgreich ermöglichen würde vom VK diese Kosten erstattet zu bekommen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Sicher.

Er kann schon, er will einfach nur nicht bis er das mit dem Hersteller geklärt hat.
Das muss den Käufer aber nicht interessieren.
Unmöglichkeit wäre gegeben, wenn das die letzten Dinger auf der Welt gewesen wären. Aber nicht wenn das noch regulär lieferbare Ware ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Unmöglichkeit wäre gegeben, wenn das die letzten Dinger auf der Welt gewesen wären. Aber nicht wenn das noch regulär lieferbare Ware ist.


Unmöglichkeit ist gegeben, wenn keine Melder mit garantierten mind. 10 Jahren Restlaufzeit verkauft werden können
und genau dran scheint es ja zu scheitern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
und genau dran scheint es ja zu scheitern.

Nö, man kann die überall kaufen.
Die Hersteller fertigen die Dinger so, das die nach Produktion den Weg über Großhändler, Händler bis zum Kunden problemlos überstehen ohne die Fristen zu reißen.


Das Problem hier: der Verkäufer hatte ganz offensichtlich überlagerte (also abgelaufene) Melder verscherbelt und dennoch die Zusage "10 Jahre" getroffen.

Seine Ware - sein Problem :)




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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Die haben eine Lebensdauer von "10 + 1 Jahren" - was auch immer das heißt.

Eigentlich auch wieder nur Werbung, ab Fertigung 10 Jahre, so in der VDS 14676. Jedoch dürfte es in der Praxis keine Rolle spielen, 5 bis 7 Jahre in einer Wohnung, danach ist die Dunkelkammer eh verstaubt und der Melder besteht die Prüfung nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Profondo Rosso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ein Gespräch mit einem Anwalt hat mich leider auch nicht weitergebracht. Er meinte zwar, er könnte ein Schreiben aufsetzen, um etwas mehr Druck auf den Verkäufer auszuüben. Aber nach dem bisherigen Verhalten des Verkäufers geht er davon aus, dass der auch darauf nicht reagieren wird. Bliebe dann nur noch der Klageweg, aber das ist für mich, ohne Rechtsschutzversicherung, ein unkalkulierbares Risiko. Den Kostenberg kann ich mir nicht leisten. So werde ich wohl einknicken und vom Kaufvertrag zurücktreten müssen, um wenigstens mein Geld wiederzubekommen.

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