Ratenkaufvertrag kündigen aufgrund von Nichtzahlung der ersten Rate

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Piwi1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ratenkaufvertrag kündigen aufgrund von Nichtzahlung der ersten Rate

Hallo zusammen,ich habe folgendes Problem,ich habe ein Haus an jemanden auf Ratenkauf verkauft mit einer Klausel das wenn mehr als 3 Raten offen sind der Vertrag erlischt,es sind nunmehr 3 Raten offen,es wurde aber nichtmals die erste Rate bis zum heutigen Tage gezahlt,gibt es in diesem Fall einen § nach dem ich den Käufer vor Fälligkeit der 4 Rate kündigen kann?

Es ist nämlich nicht zu erwarten das diese gezahlt wird da bisher nicht 1 Cent gezahlt worden ist,auf Anschreiben erfolgt keine Reaktion.

LG
Sascha

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
das wenn mehr als 3 Raten offen sind der Vertrag erlischt,es sind nunmehr 3 Raten offen


Also ist die auflösende Bedingung des Vertrages noch nicht erreicht ("mehr als 3").

Zitat:
nach dem ich den Käufer vor Fälligkeit der 4 Rate kündigen kann?


Nö.

Zitat:
kündigen kann


Wenn der Vertrag wirklich "erlischt" oder etwas ähnliches normiert, bedürfte es keiner gesonderten Kündigung mehr, wenn die auflösende Bedingung ("mehr als 3 Raten in Verzug") eintritt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Piwi1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es aber doch in Sachen Vertragswesen so das wenn ich z.B einen Vertrag über eine Dienstleistung eingehe ,die erste Rate aber nicht enrichte dieser für Nichtig erklärt wird,diesen Fall hatte ich persönlich bezüglich einer Versicherung,da 1 Tag vor Einzug der Forderung mein Konto gepfändet worden ist,dies entspricht ja in diesem Fall aufgrund der sogar vorsätzlich nicht geleisteten Zahlung aus meiner Sicht dem gleichen Sachverhalt,da ja erst mit Eingang der ersten Rate der Vertrag rechtsgültig wird,oder habe ich diesbezüglich einen Denkfehler ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

auch wenn der Beitrag schon älter ist.

Im Versicherungsvertragsgesetz gibt es dafür eine spezielle Regelung (§ 37 nF, § 38 aF).

Allgemeingültig für alle Verträge ist das nicht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen