Hallo zusammen,ich habe folgendes Problem,ich habe ein Haus an jemanden auf Ratenkauf verkauft mit einer Klausel das wenn mehr als 3 Raten offen sind der Vertrag erlischt,es sind nunmehr 3 Raten offen,es wurde aber nichtmals die erste Rate bis zum heutigen Tage gezahlt,gibt es in diesem Fall einen § nach dem ich den Käufer vor Fälligkeit der 4 Rate kündigen kann?
Es ist nämlich nicht zu erwarten das diese gezahlt wird da bisher nicht 1 Cent gezahlt worden ist,auf Anschreiben erfolgt keine Reaktion.
LG
Sascha
Ratenkaufvertrag kündigen aufgrund von Nichtzahlung der ersten Rate
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Zitat:das wenn mehr als 3 Raten offen sind der Vertrag erlischt,es sind nunmehr 3 Raten offen
Also ist die auflösende Bedingung des Vertrages noch nicht erreicht ("mehr als 3").
Zitat:nach dem ich den Käufer vor Fälligkeit der 4 Rate kündigen kann?
Nö.
Zitat:kündigen kann
Wenn der Vertrag wirklich "erlischt" oder etwas ähnliches normiert, bedürfte es keiner gesonderten Kündigung mehr, wenn die auflösende Bedingung ("mehr als 3 Raten in Verzug") eintritt.
Es aber doch in Sachen Vertragswesen so das wenn ich z.B einen Vertrag über eine Dienstleistung eingehe ,die erste Rate aber nicht enrichte dieser für Nichtig erklärt wird,diesen Fall hatte ich persönlich bezüglich einer Versicherung,da 1 Tag vor Einzug der Forderung mein Konto gepfändet worden ist,dies entspricht ja in diesem Fall aufgrund der sogar vorsätzlich nicht geleisteten Zahlung aus meiner Sicht dem gleichen Sachverhalt,da ja erst mit Eingang der ersten Rate der Vertrag rechtsgültig wird,oder habe ich diesbezüglich einen Denkfehler ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi,
auch wenn der Beitrag schon älter ist.
Im Versicherungsvertragsgesetz gibt es dafür eine spezielle Regelung (§ 37 nF, § 38 aF).
Allgemeingültig für alle Verträge ist das nicht.
Berry
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten