Am 02.05 ist die Räumungsklage gegen mich wegen Mietschulden von 3 Monaten beim Gericht eingegangen. Ohne dass zu wissen, bezahlte ich am nächsten Tag, 03.05, die streitige Summe komplett in Bar. Jetzt ist die Klage bei mir eingegangen.
Die Wohnung wurde zum damaligen Zeitpunkt bereits 2 mal in aufeinander folgenden Monaten gekündigt, so dass bloß durch die Zahlung der Schulden die Kündigung nicht unwirksam wird.
Zitate aus der Klage:
Zitat:
Wir bitten um Anberaumung eines Termins zur mündlicher Verhandlung, in dem wir beantragen zu erkennen:
1. Der Beklagte wird verurteilt, die im Anwesen [...] gelegene Wohnung zu räumen und an die Klägerin mit allen Schlüsseln herauszugeben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Zitat:Die in der fristlosen Kündigung aufgeführten Rückstände wurden bis heute nicht oder nicht vollständig beglichen. Es handelt sich um die zweite fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückständen innerhalb von zwei Jahren, so dass die Heilung der Kündigung nicht mehr Möglich ist.
Was soll ich jetzt machen?
Wie wird der Streit ausgehen? Muss ich ausziehen? Wie viel wird es mir kosten?
Ich könnte die Prozesskostenhilfe beantragen, wurde es aber sehr wahrscheinlich irgendwann komplett zurückzahlen müssen, da die Rückzahlungsphase 4 Jahre dauert.
-- Editier von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen am 06.06.2016 01:21