Putztage Wohnungseigentumsgemeinscaft

1. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)
Putztage Wohnungseigentumsgemeinscaft

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Wonungseigentumsgemeinschaft:

1. Wenn zweimal im Jahr sogenannte Putztage eingeführt sind, sind dann ALLE Eigentümer verpflichtet daran teilzunemen oder kann man den Eigentümern die nicht daran teilnehmen, eine Art Kosten "aufbrummen". Wie es beispielsweise in einem Verein ist mit Pflichtstunden und bei Nichteinhaltung pro Stunde ein Betrag x zu bezahlen?

2. Hat die Hausverwaltung die Aufgabe dies rechtlich zu klären oder muss dies der Eigentümer selbst machen, der den Einwand bringt?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Hi,

es gibt keine Pflicht zur tätigen Mitarbeit.

Was die Kosten angeht, kann man dies folgendermaßen lösen:

Ihr beschließt eine Aufwandsentschädigung pro Stunde Mitarbeit.

Die Kosten für diese Aufwandsentschädigung trägt die WEG und wird auf alle Eigentümer umgelegt.
Bei der Kostenumlage darf die Mithilfe kein Kriterium sein.


-- Editiert von Heike J am 01.06.2016 17:40

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Der Vorschlag von Heike ist m.E. der einzige sinnvolle Weg. Wird auch von mir erfolgreich praktiziert.

Sinn solcher Putztage ist es doch, sich die Kosten für eine externe Firma zu sparen. Wenn alle mit gleicher Stundenzahl mithelfen würden, wäre es ein Nullsummenspiel, jeder bekäme in etwa so viel Aufwandsentschädigung wie er auch über die Abrechnung zahlen muss. I.d.R. helfen jedoch weniger mit, d.h. diejenigen bekommen dann i.d.R. eine Aufwandsentschädigung, die die Kostenbeteiligung übersteigt. Diejenigen, die nicht mithelfen können, tragen halt die Kosten.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

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