Psychich erkrankt und nicht mehr Entscheidungsfähig

1. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Basti123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychich erkrankt und nicht mehr Entscheidungsfähig

Guten Tag,

Mein Vater (56) ist aktuell in einem Zustand in dem er nicht mehr in der Verfassung ist selber Entscheidungen zu tätigen oder allg. sein Leben zu führen.
Genauer gesagt geht es, so vermute ich, um das Amnestische Syndrom oder auch Korsakow Syndrom genannt. Entstanden durch den Verzicht auf Nahrungsmittel bzw. den Ersatz durch Alkohol / Bier.

Ich bin als einziger Sohn das einzige Familienmitglied 1. Grades.
Zum Vater hatte ich mehrere Jahre keinen Kontakt.
Als ich von der Situation erfuhr habe ich Ihn im Pflegeheim besucht.
Er hat die Typischen Syndrome der Krankheit wie starke Verwirrtheit, Orientierungslosigkeit sowie Demenz und vermutlich auch andere Gesundheitliche Schäden im Bereich Niere, Magen usw. – Darüber habe ich keine Informationen und auch niemand anderes zum aktuellen Zeitpunkt. Ärzte haben die Schweigepflicht.

Vater ist aktuell ca. 50km entfernt von seiner Wohnung ÜBERGANGSWEISE in einem Seniorenheim untergebracht. Davor war er ca. 4 Wochen in einer Klinik / Krankenhaus auf Entzug bzw. lebensrettenden Maßnahmen.
Das er dort gelandet ist hat er seiner Nachbarin (ü60) und zugleich guten Bekanntin zu verdanken. Sie hat den Krankenwagen gerufen. Ich habe Sie ebenfalls besucht nachdem ich bei Vater‘n war, Sie hat mir dann alles erzählt.

Da sich niemand um Rechnungen oder Unterschriften gekümmert hat wurde ein rechtlicher Betreuer beauftragt. Dieser ist seit ca. 3 Wochen aktiv.
Er hat sich von der Nachbarin Dinge wie EC Karte und Krankenkarte besorgt.
Danach hat er sich nicht wieder mit Ihr in Verbindung gesetzt.
Er hat ihr aber eine Visitenkarte da gelassen.
Es wurde die Pflegestufe 1 beantragt und der Betreuer musste nun Wiederspruch einlegen weil es keine Bewilligung gab.
Ich konnte den Betreuer erreichen, er hat meine Daten aufgenommen und weitergegeben mit der Info, das ich ggf. An einer rechtlichen Betreuung Interessiert bin. Dieser Prozess wird sich aber noch ein paar Wochen hin ziehen, sagte er.

Die Bekannte kümmert sich derweil weiter um Vater’n (Sie Wohnt ja relativ nah).
Sie besucht Ihn, wäscht seine Wäsche. Kauft ihm Tabak oder andere Kleinigkeiten. Zieht ihm im Pflegeheim andere Sachen an, schneidet Nägel oder drängt ihn zur Rasur. Sie bezahlt den Zug zum Heim usw. usw. Sie macht das natürlich gerne aber verständlicher Weise ist Sie auch verzweifelt.
So kann das alles ja nicht weiter gehen.
Sie war & ist sehr froh darüber dass ich jetzt auch da bin zur Unterstützung.

Nach dem aktuellsten Besuch jetzt, hat Vater zur Bekantin geäußert dass er einen anderen Betreuer will und außerdem das er auch nach Hause möchte. Es könnte auch sein das er zuerst keine Lust auf Untersuchungen hat oder gegen einen Arzt ist.
Die Zeit im Senioren-Pflegeheim ist aktuell befristet bis auf den 12.April.
Die Nachbarin hat nun auch Angst das er einfach wieder nach Hause geschickt wird. Außerdem, bemängelt Sie Stark den umgang im Seniorenheim. Niemand geht mit Ihm raus, er ist nur auf seinem Zimmer, das Fenster wird kaum geöffnet. Körperpflege kommt zu kurz usw. Aber Keiner nimmt Sie ernst oder hat Sie ernst genommen!


Zurzeit stelle ich Kontakt mit einer Psychosozialen Einrichtung her um dort Hilfe zu finden.
Wir sind auch der Meinung dass er dort im Seniorenheim falsch aufgehoben ist.
Das alles kostet Geld, der Staatliche Betreuer, das Heim, die Ärzte usw.
Wir möchten evtl. vorhandenes Geld aber möglichst Sinnvoll für Vater nutzen.

- Es gibt noch keine Patientenverfügung
- Es gibt noch keine Vorsorgevollmacht
- Ich habe noch keine Vermögensaufstellung oder überhaupt irgendwelche Informationen vom Betreuer

- Zuerst einmal möchte ich mich von ganzen Herzen bei Ihnen Bedanken.
Dafür das Sie diesen langen Beitrag gelesen haben und außerdem möchte ich mich bereits jetzt auch dafür bedanken wenn Sie etwas dazu bei zutragen haben.


Welche Fragen habe ich nun hier im Rechtsforum?

- Habe ich In dieser Situation als Familienmitglied 1. Grades besondere Rechte / Pflichten
- Kann mir ein Anwalt hier auch weiter helfen? (Ich bin Rechtschutzversichert)
- Vatern ist ja vermutlich nur noch bedingt Entscheidungsfähig



Soweit erstmal.
Herzlichen Dank und Lieben Gruß


-- Editier von Basti123mitglied am 01.04.2017 00:16

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das ist eine Situation, wie man sie keinem Familienangehörigen wünscht. Wirklich nicht. Vielleicht ein paar Worte zur juristischen Einschätzung. Der Betreuer im jur. Sinne, das ist letztlich eine Schreibtischtätigkeit. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Betreuer verwaltet letztlich den Menschen, den er betreut. In welchem Umfange das zu geschehen hat, das ergibt sich aus dem Betreuungsbeschluß. Der Betreuer unterliegt Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Auch den nächsten Verwandten gegenüber.

Daraus ergibt sich Deine Stellung. Du hast keine Rechte, aber auch keine Verpflichtungen. In Betracht käme allenfalls ein Anspruch des Vaters auf Unterhaltszahlungen, aber da müsstest Du schon sehr viel verdienen, um da in die Pflicht genommen zu werden. Da auch der Betreuer bisher nicht auf diese Idee kam, will ich diesen Aspekt vernachlässigen.

So, nun zu dem Altersheim. Der Vater ist offensichtlich in der falschen Institution untergebracht. War ja auch nur als Übergangslösung gedacht. Es gilt jetzt, die richtige Pflegestelle zu finden, denn zu Hause, das geht ja wohl nicht mehr (?). Insoweit ist der Weg, den Du eingeschlagen hast, richtig.

Über Kosten u.s.w. würde ich mir im Augenblick keine Gedanken machen. Er ist krankenversichert, die Krankenkasse übernimmt auf jeden Fall die Arztkosten, hinsichtlich der Pflegestufe läuft ja das Widerspruchsverfahren. Den Rest wird im Zweifel das Sozialamt drauflegen.

Was kannst Du im Augenblick tun? Sehr wenig. Der Kontakt zu einem geeigneten Pflegeheim, das ist der richtige Ansatzpunkt. Du kannst natürlich beim Amtsgericht den Antrag auf Auswechselung des Betreuers stellen und Dich selbst anbieten. Familienbetreuung hat normalerweise Vorrang vor Fremdbetreuung, schon aus Kostengründen. Dazu braucht es allerdings keines Anwaltes. Das kannst Du allein hinbekommen.

Wenn Du Betreuer wirst, dann hast Du natürlich auch Einblick in die finanziellen Belange des Vaters, in seine Krankenakte, in alles. Aber ohne das geht es halt nicht.

Viel Erfolg!

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen