Provision vom Vormonat nach Kündigung?

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476157-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision vom Vormonat nach Kündigung?

Hallo zusammen,

mein Name ist Thomas und ich arbeite im Außendienst als Anwendungstechniker. Ich bekomme Fixum plus 3% Provision, welche immer vom Vormonat ausgeht. Also Ende Oktober bekomme ich die Provision von dem im September erzielten Umsatz.
Nun habe ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.10.2017 gekündigt, da ich mich beruflich verändern möchte. Was passiert nun mit der Provision aus Monat Oktober? Steht mir das zu? Da ich ja noch bis Vertragsende arbeite sollte mir doch auch diese Provision zustehen. Oder?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Danke
Thomas

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Was genau steht zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go476157-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag steht darüber nichts, weil ich in den ersten 2 Jahren ein Festgehalt bekommen hatte. Danach folgte die Provisionierung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Und die Provison kam einfach so, ohne jede Vereinbarung?

Kann ich mir zwar nicht wirklich vorstelelken, aber ok.

Dann wäre das wohl als "Geschenk" zu werten ... und man muss nicht jeden Monat was "schenken".
Oder anders formuliert: freiwillige Zahlungen muss der Arbeitgeber nicht unbegrenzt leisten, er kann diese auch einstellen.

Es gibt eine Ausnahme, die nennt sich "betriebliche Übung". Da kommt es dann unter anderem darauf an, aus welchem Grund, wie lange und an wen alles die freiwillige Zahlungen erfolgt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go476157-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in unserem Bereich ist das sehr üblich, dass in den ersten beiden Jahren ein Festgehalt bezahlt wird. Dann wurde ein Fixum vereinbart und die 3% kommen oben drauf. Fakt ist, dass ich mich in dem genannten Lohnmodell befinde und nun hoffe, dass ich die kommende Provision noch bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go476157-92):
Im Vertrag steht darüber nichts,

Zitat (von go476157-92):
Dann wurde ein Fixum vereinbart und die 3% kommen oben drauf.

Ja was denn nun?
Steht nun was in den vertraglichen Vereinbarungen oder nicht?



Zitat (von go476157-92):
und nun hoffe, dass ich die kommende Provision noch bekomme.

Na, wenn die Hoffnung reicht?
Im Eingangspost wollte man noch wissen ob die Provision zu steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go476157-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zum Verständnis:

In meinem Arbeitsvertrag steht ein Gehalt drin, welches nach 2 Jahren in ein anderes Lohnmodell übergeht, welches dann neu verhandelt wird. So war es auch!
Meine Frage ist doch ganz einfach: Bekomme ich Ende November noch meine Provision aus Monat Oktober, obwohl ich den Betrieb zum 31.10. verlassen werde?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go476157-92):
Meine Frage ist doch ganz einfach: Bekomme ich Ende November noch meine Provision aus Monat Oktober, obwohl ich den Betrieb zum 31.10. verlassen werde?

Komm darauf an, was genau zu dem Thema in den in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go476157-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben nix. Es steht halt nur das Festgehalt drin, welches sich nach 2 Jahren in ein anderes Modell ändert. Wie sich das beim Austritt verhält steht nicht drin.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn denn ein anderes Abrechnungsmodell für das Gehalt vereinbart wurde, nach dem die Provision im nachhinein gezahlt wird, dann müsste der Arbeitgeber diese auch für Oktober zahlen.
Im Vertrag steht nicht drin, wie sich der neue Lohn zusammensetzt? Da steht nur sowas wie: nach 2 Jahren in ein anderes Modell ändert? Nicht welches Modell?
Das ist einfach merkwürdig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go476157-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, so ist es. Nach der Änderung des Lohnmodells habe ich keinen neuen Vertrag bekommen. Es wurde nur darüber verhandelt, ob es ein neues Gehalt oder eine Provisionslösung geben wird. Letzteres wurde es dann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen