Ich bin seit einem Monat in der Privatinsolvenz. Leider ist der Mir zugewiesene Insolvenz veralter extrem schlecht zu erreichen.
Mit uneranderem Steht eine Angebliche Forderung einer Bank aus (Seit 6 Jahren, ohne Nachweis) angeblich hätte ich ohne Dispo etc. mein Konto 300 € überzogen. Allerdings habe ich trotz Anforderung per Anwalt keine Kontoauszüge erhalten die dies bestätigen. Gewissenhaft da die Forderung nun in der schuf also offenes abwiklungs konto steht, habe ich dies mit angegeben. Nachweislich habe ich den entschldugngsplan auch dem Gläubiger X zugestellt, ohne eine Antwort auf mein schreiben. Fast alle 14 Tage kahm seitdem eine Zahlungsaufforderung, mit der Angabe ich hätte mich nie um eine Klärung bemüht (trotz Nachweiseilich zugestelltem Entschuldungsplan, und E-Mail nachfrage um Antwort) Heute kam ein Mahnbescheid dieser Forderung. Daher die Frage in der Insolvenz steht der gläubiger aufgelistet. Soll / Muss / Kann ich diesem Mahnbescheid wiedersprechen? wie verhält es sich da die Forderung ja schon in der Privatinsolvenz
ist.
-- Editiert von Moderator am 24.03.2017 22:36
-- Thema wurde verschoben am 24.03.2017 22:36
Privatinsolvenz und Titulierungsbescheide !?!?!?!?!?
24. März 2017
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Frage vom 24. März 2017 | 21:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Privatinsolvenz und Titulierungsbescheide !?!?!?!?!?
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#1
Antwort vom 27. März 2017 | 09:14
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Mahnbescheid sofort widersprechen. Widerspruch mit laufender Insolvenz begründen. Insolvenzverwalter eine Kopie des Mahnbescheids übersenden mit dem Hinweis, dass es sich um eine Insolvenzforderung handelt.
#2
Antwort vom 27. März 2017 | 16:29
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatMahnbescheid sofort widersprechen. :
Für den Widerspruch das beigefügte Formular nutzen und innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist nachweislich(!) an das Mahngericht schicken. Sendungsverfolgung nutzen.
Zitat:Widerspruch mit laufender Insolvenz begründen.
Einfach handschriftlich auf das Formular darauf schreiben, auch wenn kein Feld vorgesehen ist. Der Antragsteller erhält davon eine Abschrift.
Zitat:Insolvenzverwalter eine Kopie des Mahnbescheids übersenden mit dem Hinweis, dass es sich um eine Insolvenzforderung handelt.
Dabei auch hinweisen, das Widerspruch eingelegt worden ist.
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