Privatinsolvenz und Hauskauf

14. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Privatinsolvenz und Hauskauf

Hallo

Habe jetzt alle Unterlagen zusammen um diese beim Gericht abzugeben um PI zu beantragen.

Ich wohne momentan zur Miete. Habe nun ein wirklich günstiges Haus angeboten bekommen das ich mtl. mit der Höhe der Miete abtragen kann.

Ist das überhaupt möglich oder wie gehe ich so was an ?

Gruss

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):

Ist das überhaupt möglich oder wie gehe ich so was an ?


Hauskauf so ganz ohne Eigenkapital?

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#2
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo
Ich kenne das Haus es ist zwar klein aber es ist voll ausreichend. Der Preis wird sich um die 35.000 € belaufen und ist direkt bezugsfähig.
Gruss

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen dass du derzeit kreditwürdig bist.
Sind titulierte Forderungen und/oder SCHUFA-Einträge vorhanden? Wurde schon eine Vermögensauskunft abgegeben? Einkommen in welcher Höhe?

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#4
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo
Ich wollte eigentlich nur wissen ob es möglich ist neben der PI ein Haus auf Mietkauf zu erwerben ?
gruss

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Aha, jetzt auf einmal geht es um Mietkauf. Das ist schon ein Unterschied. Theoretisch möglich ist das. Praktisch dürfte es aber kaum umsetzbar sein, solange sie ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wahrheitsgemäß angeben.

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#6
 Von 
BerlinBär
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich vermute die Antwort "Nein es ist nicht möglch" wäre das einzig vernünftige in ihrer Situation.. Mietkauf schöne Sachen ansichm
Wenn sie PI angemeldet haben, dementsprechend die Kasse vermutlich bei ihnen nicht klngelt, so glauben sie mir, dass auch ein Eigentum im Wert von unter 50.000,-€ weitere Kosten nach sich ziehen wird und die Chance sehr groß sein wird sich tiefer in den Schlamassel zu begeben.
Das kann einfach nicht vernünftig sein.

-- Editiert von BerlinBär am 14.02.2017 22:57

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):
Hallo
Ich wollte eigentlich nur wissen ob es möglich ist neben der PI ein Haus auf Mietkauf zu erwerben ?
gruss


Warum nicht? Kommt auf die Konditionen an. Grundsätzlich dürfte "Eigentum schaffen" immer die bessere Option sein als Miete zu zahlen, die definitiv weg ist (naja, nicht weg, die ist nur woanders).

Wer kommt für Reparaturen/Instandhaltung auf? Das dürfte ja ein älteres Haus sein - Stichwort Dach / Heizung / Fenster usw?

Grundstücksverkäufe müssen notariell beglaubigt sein. Ob man hier zunächst einen Privatvertrag machen kann (man zahlt so und solange eine Miete und später beim "echten" Eigentumswechsel werden die Zahlungen angerechnet) oder es es gleich ein notarieller Vertrag sein muß, weiß ich nicht.

Ich würde auf jeden Fall bereits jetzt einen notariellen Vertrag machen mit Auflassungsvormerkung im Grundbuch - nur wer zahlt die Notarkosten?

Schon mal überlegt, warum sich ein Verkäufer auf Mietkauf einläßt, zumal der Preis für das Haus ja überschaubar ist?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo

"Schon mal überlegt, warum sich ein Verkäufer auf Mietkauf einläßt, zumal der Preis für das Haus ja überschaubar ist?"

Was soll es denn nach Ihrer Meinung heißen ?

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):


"Schon mal überlegt, warum sich ein Verkäufer auf Mietkauf einläßt, zumal der Preis für das Haus ja überschaubar ist?"

Was soll es denn nach Ihrer Meinung heißen ?


Schwer verkäuflich, schlechter Zustand, schlechte Lage.

Schnäppchenhäuser sind oftmals keine Schnäppchen.

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#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Genau so sieht es aus. Wenn das Objekt gut verkäuflich wäre würde der Eigentümer niemals auf diese Idee kommen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bantam123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Eigentlich kann man so was machen doch gibt es einige Stolpersteine.

Angenommen der Verkäufer des Objektes lässt sich auf einen einfachen Mietkauf ein so dass du monatlich anstatt einer Miete eine Rate zahlst. Es wird zwar als Miete ausgegeben aber als Rate aufgrund der Verrechnung angesehen.

Doch nun kommt das eigentliche Problem, denn wenn du angenommen nun eine Miete von sagen wir mal 800 Euro hast und dann diese 800 Euro als monatliche Zahlung auf das Haus ableistet stellt sich die Frage wovon du den Rest bezahlst.

Bei einem Kaufpreis von 35000 Euro wird einiges zu machen sein was nicht wenig kostet, auch wenn du schreibst dass es direkt bezugsfertig ist. Viele Sachen entdeckt und merkt man erst später wie zum Beispiel neue Fenster, neue Heizung, neuer Brenner, neue Dämmung, neue Elektrik und so weiter.

Dann kommen Kosten wie zum Beispiel Gas oder Öl sowie auch die Mülltonnen oder Straßenreinigung auf dich zu worüber du dir bei einer Mietwohnung weniger Gedanken machen musst.

Von den Steuern sowie Notarkosten und auch den Kosten für das Grundbuch mal ganz abgesehen.

Aufgrund dessen wird dir, so denke ich, der Insolvenzverwalter schon einen Strich durch die Rechnung machen denn die Kosten die auf dich zukommen sind nur schwer einzuschätzen und die Gefahr einer größeren Neuverschuldung ist damit gegeben.

Da du aber noch nicht in der Privatinsolvenz bist sondern nun erst alle Unterlagen für das Gericht zusammen hast bedenke auch das Grundbesitz durchaus in die Insolvenzmasse fließen kann womit du dann wieder eine Mietwohnung hast. Dieses geschieht wohl so nicht immer, kann aber so passieren.

Also am besten dieses Vorhaben, so verlockend es für dich auch erscheint, erst einmal sehr gut überdenken und mit dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerberatung, deinem Anwalt besprechen.


Allerdings ist dieses auch nur meine bescheidene Ansicht dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Keine Rücklagen, dafür aber Schulden und deswegen Insolvenz geplant - m.E. ist das Projekt "Wohneigentum" da von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Mit den reinen Kosten und Nebenkosten des Erwerbs ist es natürlich nicht getan.
Neben den laufenden Betriebskosten und den "normalen" kleinen Instandhaltungen an die Rücklagen für Unvorhergesehenes denken*) - und auch an die Nachrüstpflichten beim "Althaus-Kauf".
Monatlich sollte man dafür mind. einen Betrag in Höhe der laufenden Betriebskosten einplanen, die man als Mieter so hat.

Hast du schon geprüft, ob/welche Nachrüstpflichten du innerhalb der 2-jährigen "Schonfrist" nach Hauserwerb umzusetzen hast und wie du die bezahlen kannst?
http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/151220_enev_altbau_bestand_baubestand_pflichten_heizung_daemmung_thermostate.htm
http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/151220_enev_ausnahmen_pflichten_kleine_wohnhaeuser_altbau_bestand_baubestand_pflicht.htm
Grob dürfte es dabei um Heizkessel, Rohrleitungen, oberste Geschossdecke/Dach gehen.

Wenn das Objekt dann immer noch in Frage kommt, solltest du das mit den Insolvenzfachleuten besprechen.
M.E. riechen zusätzlich eingegangene Verbindlichkeiten kurz vor Einleitung des Insolvenzverfahrens stark nach Gläubigerbenachteiligung > [link=https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__290.html]§ 290 InsO [/link]

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Keine Rücklagen, dafür aber Schulden und deswegen Insolvenz geplant - m.E. ist das Projekt "Wohneigentum" da von vornherein zum Scheitern verurteilt.


Nicht unbedingt. Ich denke, hier kommt es auf die Vertragsgestaltung an - zunächst könnte es sich ja um ein reines Mietverhältnis handeln mit "Vorkaufsoption" wo dann die bisher geleisteten Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Zitat (von Lolle):

Mit den reinen Kosten und Nebenkosten des Erwerbs ist es natürlich nicht getan.
Neben den laufenden Betriebskosten und den "normalen" kleinen Instandhaltungen an die Rücklagen für Unvorhergesehenes denken*) - und auch an die Nachrüstpflichten beim "Althaus-Kauf".
Monatlich sollte man dafür mind. einen Betrag in Höhe der laufenden Betriebskosten einplanen, die man als Mieter so hat.


Die Frage wäre doch, was der derzeitige Eigentümer noch bereit ist, in sicherlich notwendige Renovierungen/Erneuerungen zu investieren. Vermutlich nichts, sonst würde er ja nicht verkaufen wollen. Er findet aber keinen Käufer, der ihm 35.000 EUR für die Hütte gibt - also Mietkauf. Besser so als gar nicht verkaufen.

Ein paar Tapeten und frische Farbe zum Aufhübschen, das war es dann aber auch.

Man müßte jetzt mal nähere Angaben zur Hütte haben, aber so aus dem Bauch heraus würde ich (ohne PI) Bodenwert minus Abrißkosten anbieten.

Und wenn das denn noch eine Fertigbauhütte aus den 60er Jahren ist (Lindan/Formaldehyt/Asbest und ähnliche leckere Sachen) wäre das ein kompletter Fall für den Sondermüll.

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