Postgeheimnis Unterhaltsverfahren

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauB1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Postgeheimnis Unterhaltsverfahren

Meine Frage bezieht sich auf das Postgeheimnis. Mein Mann und seine Ex-Lebensgefährtin haben ein gemeinsames Kind. Wie ich letztens einsehen konnte, liegen der Ex vom Jugendamt an meinen Mann adressierte Unterlagen vor, also die Schreiben, die er zur Situation erhält. Es wurde nie darüber informiert, dass diese Schreiben 1:1 von der Ex eingesehen werden können. Ist das Verfahren des Jugendamts rechtmäßig, weil diese als Anlage zu den Anschreiben an die Ex gesendet werden?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Dass es da immer so viele Unsicherheiten gibt. Natürlich bekommen beide Seiten alle Unterlagen. Stell es Dir so vor: das Jugendamt ist der Anwalt des Kindes. Was würdest Du sagen, wenn in einem normalen Rechtsstreit (z.B. Abwicklung eines Verkehrsunfalls) Dein Anwalt Dir nicht alle Unterlagen und Tätigkeitsnachweise zur Verfügung stellen würde?

Wir haben hier keine kontrollfreien Räume. Das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Außerdem ist die Verletzung des Postgeheimnisses ganz anders definiert.

wirdwerden

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#2
 Von 
FrauB1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Fall bekommt lediglich die Ex an ihn adressierte Unterlagen, er hingegen nicht den mit ihr stattfindenden Schriftverkehr.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Der Anwalt der Gegenseite schickt Dir doch auch nicht den Schriftverkehr mit seinem Mandanten!

wirdwerden

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#4
 Von 
FrauB1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, das finde ich trotzdem eine schwammige Lösung. Das Jugendamt ist meinem Mann ggü. von vornherein unmöglich unfreundlich, obwohl er alles pünktlich zahlt, das Kind regelmäßig bei uns ist usw.. Ich verstehe nicht ganz wieso er derart entmündigt werden darf, wir aber nicht erfahren, was seine Ex beim Amt so alles von sich gibt usw..

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Ganz einfach, das Jugendamt ist der Anwalt der Gegenseite. Mach Dir das klar. Wenn der Vater das Gefühl hat, er würde vom Anwalt der Gegenseite (Jugendamt) übervorteilt werden, dann sollte er sich einen eigenen Anwalt nehmen. Und nochmals Postgeheimnis ist was anderes. Das wäre verletzt, wenn jemand z.B. bei Euch Briefe aus dem Briefkasten holt, die Umschläge öffnet und liest. Also ein ganz anderer Sachverhalt.

wirdwerden

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#6
 Von 
FrauB1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.. Dann werde ich beobachten, welche Informationen sie in Zukunft erhält und ggf. entsprechend handeln. Seit unserer Hochzeit betrifft mich gemeinsames Einkommen usw. einfach mit und ich möchte nicht, dass ihr da Rechnungen zur Unterhalts-Bestimmung zukommen, die sie absolut nichts angehen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Alle Rechnungen zur Bestimmung der Höhe des Unterhalts gehen aber die Kindsmutter was an.

Wenn der Vater unsicher ist, warum nicht einmal eine fundierte Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen? Kostet doch nicht die Welt.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 22.05.2017 17:57

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#8
 Von 
FrauB1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon, die tatsächlich relevanten. Bislang wurde aber auch viel Fantasie Einkommen berechnet. Ich meine nur, falls irgendwas einbezogen wird, was nicht nur meinen Mann betrifft, werde ich das unterbinden.

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