Pflichtteilsverzicht in Patchworkfamilie

25. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
neugierigerbrecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsverzicht in Patchworkfamilie

Hallo, ich würde mich sehr über Antworten zu folgenden fragen freuen!

Ein Mann mit zwei Kindern aus erster Ehe heiratet eine Frau mit einem Kind. Die Ehepartner verfassen ein Berliner Testament und bitten alle 3 Kinder einen Pflichtteilsverzicht zu unterzeichnen (notarielle Beurkundung).
Inwiefern ist der Überlebende Ehegatte schlechter abgesichert, wenn die Kinder nicht auf den Pflichtteil verzichten? Bzw. warum bestehen die Ehegatten darauf, dass die Kinder auf den Pflichtteil verzichten, wenn sie doch eine Pflichtteilstrafklausel in die Urkunde setzen dürfen oder dem Überlebenden das Wohnrecht, die Nutznießung des Eigentums usw. sichern können?
Wenn die Kinder zum Zeitpunkt der Beurkundung des Pflichtteilsverzichts als Nacherben eingetragen sind, kann dann das Testament durch die Ehegatten später geändert werden?


-- Editier von neugierigerbrecht am 25.03.2017 13:04

-- Editier von neugierigerbrecht am 25.03.2017 13:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von neugierigerbrecht):
Inwiefern ist der Überlebende Ehegatte schlechter abgesichert, wenn die Kinder nicht auf den Pflichtteil verzichten? Bzw. warum bestehen die Ehegatten darauf, dass die Kinder auf den Pflichtteil verzichten, wenn sie doch eine Pflichtteilstrafklausel in die Urkunde setzen dürfen oder dem Überlebenden das Wohnrecht, die Nutznießung des Eigentums usw. sichern können?


Eine Pflichtteilstrafklausel ist erfahrungsgemäß kein sicheres Mittel, die Kinder von der Durchsetzung ihres Pflichtteils abzuhalten.

Abhalten möchte man die Kinder nicht so sehr, weil der überlebende Ehegatte dann in finanzielle Nöte geraten würde. Schon allein die Arbeit, die für die Ermittlung des Pflichtteils anfallen würde, ist Grund genug: Der Erbe muss ein Verzeichnis aller Nachlassgegenstände anfertigen. Der gesamte Hausstand muss katalogisiert werden, egal ob die Sachen wertlos sind oder nicht. Das ist mit Sicherheit eine Strafarbeit, die man gern vermeiden möchte.

Zitat (von neugierigerbrecht):
Wenn die Kinder zum Zeitpunkt der Beurkundung des Pflichtteilsverzichts als Nacherben eingetragen sind, kann dann das Testament durch die Ehegatten später geändert werden?


Nur, wenn es ausdrücklich im Testament so vorgesehen ist, sonst nicht.

Ich als Kind würde mir trotzdem schwer überlegen, ob ich das mitmache. Was wird den Kindern denn im Gegenzug angeboten, damit sie beim Notar einen Verzicht unterschreiben?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Verstehichnicht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Was versteht man genau mit "Bindungswirkung" im Zusammenhang mit dem Berliner Testament ?
Ist das standardmässig enthalten oder ist das eine zusätzliche Klausel?

Gibt es einen Grund "blind" auf den Pflichtteil zu verzichten, wenn man das Testament nicht kennt ? Sollte man die Eltern erst fragen das Testament zu sehen oder ist das zuviel verlangt?

Ist ein Pflichteilverzicht widerruflich, zB vor einem Notar?

Kann man den Pflichtteilverzicht an ein präzises Testament binden, um zu vermeiden, dass das Testament eventuell nach dem Verzicht ohne Wissen der Kinder geändert wird?

5x Hilfreiche Antwort

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