Pflichtteil Nachweise wie ?

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lummbummel
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 9x hilfreich)
Pflichtteil Nachweise wie ?

Hallo ihr Lieben

Wenn ein Haupterbe die Pflichtteilsbetrechtigten offensichtlich aber aus dem stegreif nicht nachweisbar,betrügen würde , welche Nachweise könnte man im Zweifelsfall verlangen .
Wenn z.b. von einem Hausverkauf des Erblassers 2 Jahre vor dem Tod das Geld weg wäre, der Erbe aber zeitgleich eine Wohnung erworben hätte.

Oder...Es würde angegeben werden das der Erblasser eine Küche für 20tsd gekauft hätte und diese sei in der Mietwohnung verblieben , obwohl dort nur eine Miniküche Platz gehabt hätte und die Geschichte deshalb schon unglaubwürdig wäre , zumal der Erbe in der Wohnung eine neue Küche hätte .

Inwiefern könnte man hier Nachweise verlangen, welche Schritte könnte man einleiten um zu beweisen ?



-- Editier von Lummbummel am 06.04.2017 16:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die erforderliche Strategie sollte man mit einem Anwalt besprechen. Das hängt z.T. von Detail ab, die in einem Forum kaum diskutiert werden können und wenn doch, würde die Empfehlung die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschreiten.

Aber soviel: Ich sehe hier durchaus Möglichkeiten, dass der Pflichtteilsberechtigte zu seinem Recht kommt.

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#2
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von hh):
die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschreiten.


Ich sehe das nicht so kritisch, solange die Wörter "ich" und "mein" nicht vorkommen, und die Beschreibung des Sachverhalts als Illustration eines Fallbeispiels gedeutet werden kann.

Zitat (von Lummbummel):
Inwiefern könnte man hier Nachweise verlangen, welche Schritte könnte man einleiten um zu beweisen ?


Man kann den Erben zunächst in Verzug setzen durch Mahnung, worin nach § 2314 BGB ein notarielles Nachlassverzeichnis gefordert wird.

0x Hilfreiche Antwort

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