Hallo,
in einem Musterbrief zum Einfordern des Pflichtteils steht folgender Passus:
Zitat:9. Angaben dazu, ob der Erblasser eine Bankvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht erteilt hat und ob der Bevollmächtigte mit dieser Vollmacht etwas erlangt hat, insbesondere Abhebungen vom Konto des Erblassers getätigt hat,
Sagen wir, der Erbe hatte eine solche Kontovollmacht für das Konto des Erblassers und er sagt, er hätte keine unüblichen Beträge abgehoben (ohne Angabe von Beträgen), wie kann sich der Pflichtteilsberechtigte diese Information zunutze machen und sich vergewissern, dass kein Missbrauch der Vollmacht vorliegt?