Pflichtteil - Angaben zur Kontovollmacht

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa461422-87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteil - Angaben zur Kontovollmacht

Hallo,

in einem Musterbrief zum Einfordern des Pflichtteils steht folgender Passus:

Zitat:
9. Angaben dazu, ob der Erblasser eine Bankvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht erteilt hat und ob der Bevollmächtigte mit dieser Vollmacht etwas erlangt hat, insbesondere Abhebungen vom Konto des Erblassers getätigt hat,


Sagen wir, der Erbe hatte eine solche Kontovollmacht für das Konto des Erblassers und er sagt, er hätte keine unüblichen Beträge abgehoben (ohne Angabe von Beträgen), wie kann sich der Pflichtteilsberechtigte diese Information zunutze machen und sich vergewissern, dass kein Missbrauch der Vollmacht vorliegt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo, soweit ich weiß, hast du einen Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis. In diesem muss alles aufgeführt sein, alles positiven Dinge auf der Aktiva Seite und alle Verpflichtungen auf der Passiva Seite. Aus der Differenz ergibt sich dann ein Pflichtteil. Es ist übrigens unerheblich, ob der Erbe Geld abgehoben hat, wenn du einen Pflichteilsanspruch hast, wird der Erbe ihn zahlen müssen. Du bist aber schon auf der sicheren Seite, wenn du dein Pflichtteil innerhalb der 3 Jahresfrist einforderst, am besten mit Angaben der Pflichtteilquote. Zusenden per Einschreiben kann von Vorteil sein.

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