Pflichtanteil bei 8 Kindern/Erben. Besondere Rechte eines Kindes?

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
theseus81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil bei 8 Kindern/Erben. Besondere Rechte eines Kindes?

Hallo,

fiktiver folgender Fall:

Mutter und Vater sind verstorben und hinterlassen ein Haus mit Grundstück mit einem Gesamtwert von 150.000€. Es handelt sich um ein selbst erbautes Haus, welches als Zweifamilien-Haus genutzt wird/wurde; Eltern oben, im Erdgeschoss wohnt schon immer ein Kind mit seiner Familie. Insgesamt (einschließlich mir selbst) gibt es 8 Kinder, also 8 Erben.

1. Nehmen wir an, dass ein Kind vom Erbe ausgeschlossen wird. Diesem steht dann aber doch noch der Pflichtteil zu, richtig? Wenn ja, wie hoch wäre dieser Pflichtteil in diesem Falle?

2. Hat das Kind, welches schon immer im Haus wohnt "besondere Rechte", da es eben immer dort gewohnt hat? Oder spielt das gar keine Rolle? Wenn die Eltern nun das komplette Haus diesem Kind vererben, was geschieht dann? Muss es die anderen auszahlen, auch wenn das Geld dafür nicht vorhanden ist?

Vielen lieben Dank für Ihre Einschätzung und Hilfe


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Mutter und Vater sind verstorben Gleichzeitig?
gibt es 8 Kinder, also 8 Erben. Das wäre bloß ohne Testament der Fall. In Ihrem Szenario Nr. 1 gibt es aber offenbar 7 Erben und in Szenario 2 gibt es einen Erben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ich nehme an, dass es ein Berliner Testament gibt, bei dem sich die Eltern gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und 7 der 8 Kinder zu Schlusserben. Ist das richtig?

zu 1.: Wenn ja, dann hätte das enterbt Kind gegenüber dem Erstversterbenden Elternteil einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/32 des Vermögens dieses Elternteils und gegenüber dem Letztverstorbenen einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/16 des gesamten noch verbliebenen Nachlasses

zu 2.: Das Kind kann erst einmal weiter dort wohnen und muss sich mit den anderen Erben einigen unter welchen Umständen das so weiter geht.

Zitat:
Wenn die Eltern nun das komplette Haus diesem Kind vererben, was geschieht dann?


Es kommt darauf an, wie genau das erfolgt. Wenn das im Rahmen einer Teilungsanordnung erfolgt, dann müssen die anderen Kinder ausgezahlt werden. Wenn das als Vorausvermächtnis erfolgt, dann gibt es keinen Auszahlungsanspruch. Jedoch haben die anderen Kinder mindestens den Pflichtteilsanspruch. Diesen Anspruch muss das im Haus wohnende Kind dann erfüllen.

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