Parkplatz unzugänglich - Mietminderung?

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nitec57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplatz unzugänglich - Mietminderung?

Liebe Community,

Die Tiefgarage
ich bin Mieter einer Wohnung + Tiefgaragenparkplatz (40€ mntl.). Die Tiefgarage verfügt über ein "Parkplatzmanagement"-System, bei welchem sich Platten (auf denen Autos parken) verschieben. Das hat den Sinn, dass auf einer kleineren Fläche mehr Autos parken können. Mein Parkplatz liegt hinter diesen Plattformen, die meinen Parkplatz blockieren. Daher muss ich in einen Kasten meinen Schlüssel reinstecken und einen Knopf betätigen, wodurch mein Parkplatz freigemacht wird.

Mein Parkplatzproblem
Das Problem ist aber, dass diese gesamte Anlage seit Monaten immer wieder defekt war, ich komme monatlich zu spät zur Arbeit, nur weil sich diese Platten nicht vom Fleck rühren. Meist muss ich den Vorgang meistens 15 Minuten lang neu anstoßen, damit ich endlich rausfahren kann. Nun ist seit letzten Freitag, den 14.7. ein Totalausfall, wodurch ich gar nicht auf meinen Parkplatz komme. Ich habe am selben Tag den Vermieter mit einem Beweisvideo kontaktiert und ihn gebeten, das Problem zu lösen. Nun ist heute der 17.7. und die Anlage ist immer noch im defekten Zustand. Für mich ist der Parkplatz eindeutig nicht nutzbar, da er blockiert ist.

Meine Frage
Hier ergibt sich für mich die Frage, ob ich für die Tage, welche die Anlage defekt ist, eine Mietminderung vornehmen kann. Mich würde hierbei interessieren, in welcher Form ich das meinem Vermieter ankündigen muss (Brief, E-Mail, WhatsApp, ..).

Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten :)

Freundliche Grüße
Nitec57

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Klar können SIe mindern ... Sie haben ja auch genau aufgeschrieben, wann diese Konstruktion nicht funktionierte.

Ich würde dem Vermieter schreiben, .. Lieber VM, am .. und am ... und am ... etc. hat die Parkerei nicht funktioniert aufgrund des Totalausfalls der Anlage. Sie wurden hierüber zeitnah infomiert, eine Behebung des Mangels ist bis heute nicht gegeben, die Anlage läuft nach wie vor nicht Störungsfrei, so dass ich gehalten bin, die Mietzahlung für den Stellplatz einzustellen, bis eine Nutzung desselben wieder gewährleistet ist.

sooo ungefähr würde ich das schreiben ;)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nitec57):
Hier ergibt sich für mich die Frage, ob ich für die Tage, welche die Anlage defekt ist, eine Mietminderung vornehmen kann.

Ja.
Bei ca. 1,33 EUR / Tag ist schnell die Anzahlung für einen Porsche zusammen ... :grins:



Zitat (von Nitec57):
Mich würde hierbei interessieren, in welcher Form ich das meinem Vermieter ankündigen muss

Am besten schriftlich, mit Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nitec57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@AltesHaus
Vielen lieben Dank für den Link. Mein Fall ist in dem Generator leider nicht vorhanden und ich weiß jetzt nicht, um wie viel Prozent ich eine Mietminderung vornehmen kann. Beziehen sich die Prozentangaben eigentlich auf die alleinige Miete für den Parkplatz oder gesamte Kaltmiete? (Wohnung und Parkplatz sind vertraglich gekoppelt, eine separate Kündigung ist nicht möglich)

Eine andere Frage: Kann ich sagen, dass ich für den Parkplatz gar nichts bezahlen werde, da das Parken mit dem sehr hohen Risiko verbunden ist, dass ich mit dem Auto nicht wieder rauskomme? Erst letzten Monat gab es eine Großreparatur, bei dem die komplette Tiefgarage für zwei ganze Tage gesperrt wurde. Und trotzdem ist die Anlage nach einem halben Monat zum wiederholten Male defekt.

Muss ich in dem Schreiben an meinen Vermieter mich auf ein Urteil eines Gerichts beziehen?

@Harry van Sell
Vielen Dank für die Antwort :) Für mich sind diese 40€ monatlich echt viel Geld, da möchte ich auch die Leistung erbracht haben für das Geld. Und auch wenn es nur wenige Euros sind die ich einsparen kann, geht es mir hier schon ums Prinzip. Für mich als Azubi ist es wichtig pünktlich auf der Arbeit zu sein. Gleichzeitig bin ich auf das Auto sehr angewiesen, da das mit Bus und Bahn zeitlich 4x länger dauert als mit dem Auto. Ich wohne gerade mal seit einem halben Jahr in dieser Wohnung, und monatlich muss ich meinen Vermieter wegen der defekten Anlage schreiben - diese wird dann repariert und im nächsten Monat genau das selbe Spiel.
Es scheint, als finden sie keine dauerhafte Lösung.

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Nitec57):
Großreparatur, bei dem die komplette Tiefgarage für zwei ganze Tage gesperrt wurde


Für die 2 Tage kann man die Garage (und nur die!) zu 100% mindern. Also für die 2 Tage bei 1,33 € Miete pro Tag = 2,66 €.

Nur weil die Gefahr besteht, dass die Anlage ausfällt, darf man nicht die Miete mindern. Nur wenn tatsächlich das Teil nicht funktioniert.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Nur weil die Gefahr besteht, dass die Anlage ausfällt, darf man nicht die Miete mindern. Nur wenn tatsächlich das Teil nicht funktioniert.
Das sehe ich zumindest ein wenig anders. Der Mieter ist auf sein Auto angewiesen. Wenn er aufgrund eines Ausfalls nicht an das Auto kommt, kann er nicht nur mindern. Er kann auch seinen Aufwand ersetzt verlangen. Und das wäre dann vermutlich deutlich mehr. Je nach Distanz kann so ein Taxi doch schon ein bischen was kosten.

Sollte nun das Teil immer wieder ausfallen, so kann der Mieter im Sinne der Schadensminimierungspflicht sogar verpflichtet sein, den Stellplatz nicht mehr zu nutzen. Schlicht weil bereits ein Ausfall einen Schaden in Höhe einer mehrfachen Monatsmiete erzeugen kann. Von daher könnte es durchaus ein Recht geben, bei regelmäßigen Ausfällen die gesamte Miete zu mindern und das Auto woanders zu parken.

Aber mal anders gefragt: Gibt es 2 getrennte Mietverträge oder einen gemeinsamen Mietvertrag? Bei ersterem kann doch der Garagenmietvertrag einfach gekündigt werden. Bei letzterem wird eine Minderung auf die Bruttomiete des ganzen Vertrages zu berechnen sein. Anhaltspunkt ist der "Wert" der Tauglichkeitsminderung. Das ist in diesem Fall sicherlich nicht alleine der Garagenanteil. Denn für viele ist ein Stellplatz durchaus auch ein Kriterium bei der Auswahl der Wohnung. Mit anderen Worten die vom Vermieter vorgenommene Trennung in Wohnungs- und Garagenanteil ist rein fiktiv und maximal als grober Anhaltspunkt für eine Minderung geeignet.

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#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Schließe mich cauchy an. Würde das dem Vermieter vermitteln und versuchen, mich auf etwas zu einigen. Ansonsten Rechtsberatung einholen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Er kann auch seinen Aufwand ersetzt verlangen. Und das wäre dann vermutlich deutlich mehr. Je nach Distanz kann so ein Taxi doch schon ein bischen was kosten.


Zitat:
Ironie ein:

Lieber Cauchy, ich stimme Dir vollkommen zu.

Wenn man den Wagen das nächste Mal nicht aus der Garage bekommen, bitte gleich und sofort ein Taxi rufen. Natürlich auch für den Rückweg, schließlich steht der eigene Karren ja in der Garage. Für Mieter gilt keine Minderungspflicht und die Kosten für das Taxi dann unbedingt von der Miete abziehen.

Und unbedingt außen auf einem kostenpflichtigen Parkplatz parken und die Rechnung auch gleich von der Miete abziehen.

Zitat (von cauchy):
Das ist in diesem Fall sicherlich nicht alleine der Garagenanteil.


Natürlich nicht. Jedes Mal bei Problemen, die komplette Miete um 100 % mindern.

Ironie off


Wenn Du im Winter den Balkon nicht benutzen kannst, kannst Du doch auch nicht komplette Miete mindern. Bestenfalls würde ich versuchen, mich mit dem Vermieter zu einigen, dass man die Garage nicht mehr mieten möchte. Meistens gibt es für TG-Plätze in größeren Wohnanlagen eine Warteliste.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

@Ver: Was soll das? Man kann alles irgendwie ins Lächerliche ziehen. Aber damit tötest du jede sinnvolle Diskussion. Anstelle sich mit Argumenten auseinanderzusetzen, kommen sinnfreie Übertreibungen.

Hier gibt es offensichtlich immer wieder einen Ausfall der Parkanlage. Das ist dann irgendwann doch mal vom Vermieter zu vertreten und dann wird § 536a (1) BGB schlagend. Wie hoch der Schaden dann ist, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Wenn der Mieter aber ohne Taxi nicht mehr rechtzeitig zur Arbeit kommt, dann ist eben auch das Taxi drin.

Zitat (von Nitec57):
Kann ich sagen, dass ich für den Parkplatz gar nichts bezahlen werde, da das Parken mit dem sehr hohen Risiko verbunden ist, dass ich mit dem Auto nicht wieder rauskomme? Erst letzten Monat gab es eine Großreparatur, bei dem die komplette Tiefgarage für zwei ganze Tage gesperrt wurde. Und trotzdem ist die Anlage nach einem halben Monat zum wiederholten Male defekt.
Sagen kannst du viel. Die Folgen sind jedoch zu bedenken. Aber bevor wir hier rätseln: 2 getrennte Mietverträge oder ein gemeinsamer?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Im Post von 11:03 Uhr des TE steht, dass Wohnung und TG Platz vertraglich gekoppelt sind und er die Garage nicht separat kuendigen kann.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was soll das? Man kann alles irgendwie ins Lächerliche ziehen. Aber damit tötest du jede sinnvolle Diskussion. Anstelle sich mit Argumenten auseinanderzusetzen, kommen sinnfreie Übertreibungen.


Ich halte ein Taxi für eine sinnfreie Übertreibung, mit der Du den TE in ein unnützes Kostenrisiko stürzt.

Mit den Taxi-Kosten kommt der Mieter nie durch. Kann Dir ja egal sein, Du zahlst es ja nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ich halte ein Taxi für eine sinnfreie Übertreibung, mit der Du den TE in ein unnützes Kostenrisiko stürzt.

Mit den Taxi-Kosten kommt der Mieter nie durch. Kann Dir ja egal sein, Du zahlst es ja nicht.

Okay, Meinungsforum. Jedem seine Meinung. Argumente wären mir lieber. Denn über Meinungen kann man nicht diskutieren.

Zitat (von Akkarin):
Im Post von 11:03 Uhr des TE steht, dass Wohnung und TG Platz vertraglich gekoppelt sind und er die Garage nicht separat kuendigen kann.
Sorry, hatte ich überlesen. Dann wird eine Mietminderung auf die Gesamtmiete berechnet. Welchen Wert die hat, darüber kann man diskutieren. Aber wie oben geschrieben wird irgendwann zusätzlich zur Mietminderung ein Schadensersatz nach § 536a (1) BGB abrechenbar sein.

Wenn der Teilnehmer sein Auto künftig woanders unterstellen will, dann könnte versuchen den Vermieter von einer Änderung des Mietvertrages zu überzeugen. In dem Sinne, dass der Stellplatz rausgenommen wird. Wenn der Teilnehmer weiter sein Auto da parken will, könnte man auch den Vermieter abmahnen oder auf Mängelbeseitigung klagen. Nur sehe ich in beiden nur begrenzte Chancen auf Besserung der Lage. Denn offenbar versucht die Verwaltung ja das Ding zu reparieren.

Mietminderung ist vermutlich möglich. Die Höhe liegt meiner Meinung nach deutlich über den 1,33 Euro pro einzelnem Ausfalltag. Hier http://www.mietminderung.org/mietminderung-garage-oder-parkplatz-zugeparkt/ ist ein sehr altes Urteil verlinkt, bei dem eine Minderungsquote von 100% auf die Stellplatzmiete für regelmäßiges Zuparken entschieden wurde. Da wurde also auch nicht taggenau jedes einzelne Zuparken abgerechnet. Aber solche Quoten sind nur sehr schlecht zu verallgemeinern. Daher rate ich eigentlich nie zu irgendeiner Quote, sofern diese nicht mit dem Vermieter einvernehmlich abgesprochen ist. Die Gefahr eines Mietrückstandes ist einfach zu groß.

-- Editiert von cauchy am 18.07.2017 16:53

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