Sollte man eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung zurückweisen, wenn die verlangte Vollmacht ohne Angabe eines Datums vorgelegt wird, da der Verdacht naheliegt, dass zum Zeitpunkt der Abmahnung keine Vollmacht vorlag?
Möglicherweise wurde das Dokument erst erstellt nachdem der Abgemahnte bei der abmahnenden Kanzlei die Vorlage des Dokuments verlangte. Wäre selbst in diesem Fall eine Abmahnung rechtens?
Obskure Vollmacht zur Abmahnung
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
ZitatMöglicherweise wurde das Dokument erst erstellt nachdem der Abgemahnte bei der abmahnenden Kanzlei die Vorlage des Dokuments verlangte. Wäre selbst in diesem Fall eine Abmahnung rechtens? :
Natürlich. Hauptsache die Vollmacht war vor dem Auftrag erteilt.
Außerdem können auch mündliche Vollmachten erteilt werden. Selbst wenn die schriftliche Vollmacht erst ausgefüllt wurde als der Abgemahne von der abmahnenden Kanzlei die Vorlage der Vollmacht verlangte, nutzt das dem abgemahnten nichts, wenn es vorher schon eine mündliche Vollmacht gab.
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ZitatHauptsache die Vollmacht war vor dem Auftrag erteilt. :
ZitatAußerdem können auch mündliche Vollmachten erteilt werden. :
Liegt hier die abmahnende Kanzlei aus Beweisgründen nicht klar im Nachteil, da weder mit einer mündlichen, noch mit der vorliegenden Vollmacht zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Abmahnung diese auch legitimiert war?
Naja, wenn tatsächlich eine mündliche Vollmacht vorlag, dann wird der Mandant die mündliche Bevollmächtigung in einem etwaigen Prozess bezeugen können. Und der Zeugenbeweis hat hierzulande einen verdammt hohen Stellenwert.
Mit dem Herumreiten auf einer fehlenden schriftliche Vollmacht kann man Zeit herausschlagen / die Angelegenheit verzögern und man kann der abmahnenden Kanzlei signalisieren, dass man ein unbequemer Gegner ist (so dass diese evtl. die Lust verliert und sich lieber Leuten zuwendet die anstandslos zahlen). Aber in der Sache an sich, kann man damit kaum was gewinnen.
Nun, Anwälte sind "Organe der Rechtspflege", insofern hat deren Aussage vor Gericht einen hohen Stellenwert.
Wenn also ausgesagt wird "Vollmacht war da" wird man schon etwas handfestes aufbieten müssen um das zu erschüttern.
Du verkennst aber, dass der Mandant als Partei zählt, nicht als Zeuge.ZitatNaja, wenn tatsächlich eine mündliche Vollmacht vorlag, dann wird der Mandant die mündliche Bevollmächtigung in einem etwaigen Prozess bezeugen können. Und der Zeugenbeweis hat hierzulande einen verdammt hohen Stellenwert :
Es ist nicht streitgegenständlich, ob eine Vollmacht vorliegt, sondern wann sie gegeben war. Von daher sollte die Beweispflicht beim Gegner liegen, der höchstens mit dem signierten Dokument argumentieren kann.ZitatNun, Anwälte sind "Organe der Rechtspflege", insofern hat deren Aussage vor Gericht einen hohen Stellenwert. :
Wenn also ausgesagt wird "Vollmacht war da" wird man schon etwas handfestes aufbieten müssen um das zu erschüttern.
Ohne gültige Vollmacht kann man die Abmahnung als unberechtig ablehnen und die Gegenseite muss die gesamten angefallenen Kosten tragen. Edit: Selbst wenn eine mündliche Vollmacht erteilt wurde, ist für mich nicht ersichtlich, wann/wofür/etc.ZitatMit dem Herumreiten auf einer fehlenden schriftliche Vollmacht kann man Zeit herausschlagen / die Angelegenheit verzögern und man kann der abmahnenden Kanzlei signalisieren, dass man ein unbequemer Gegner ist [... ] Aber in der Sache an sich, kann man damit kaum was gewinnen. :
-- Editiert von Mein Account am 09.12.2016 18:12
Zitat:Selbst wenn eine mündliche Vollmacht erteilt wurde, ist für mich nicht ersichtlich, wann/wofür/etc.
Im Streitfall reicht es ja aus, wenn es für das Gericht ersichtlich ist. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es für ein Gericht ausreichend ersichtlich ist, wenn Mandant und Zeuge die rechtzeitige, mündliche Bevollmächtigung übereinstimmend versichern.
ZitatVon daher sollte die Beweispflicht beim Gegner liegen, :
Liegt sie ja auch.
Zitatder höchstens mit dem signierten Dokument argumentieren kann. :
Nö, der kann auch mit seiner Aussage argumentieren.
Und da der Richter bestimmt was er als Beweis anerkennt ...
Zitat:Von daher sollte die Beweispflicht beim Gegner liegen, der höchstens mit dem signierten Dokument argumentieren kann.
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