Neuer Vertrag nach Elternzeit - was beachten?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)
Neuer Vertrag nach Elternzeit - was beachten?

Hallo ihr,

gegeben ist eine ANin in Elternzeit (volle 3 Jahre, noch 2 Jahre vor sich). Vereinbart war mit AG Arbeitsaufnahme vermutlich zu Ende 2017 ggf. früher während der laufenden Elternzeit. AN könnte nun bereits Anfang 2017 wieder zu arbeiten beginnen und AG ist damit auch einverstanden.

AG möchte nun gerne einen neuen Arbeitsvertrag abschließen, da laut RA des AG der Vertrag bereits so alt ist (bereits vor 8 Jahren wohl veraltet, mittlerweile Firmenfusion) und dieser empfiehlt die alten Verträge auf neue umzustellen.

Das es keine Pflicht gibt diesen zu unterschreiben ist bekannt. Da der AG der AN aber mit dem früheren Einstieg entgegenkommt und auch sonst ein gutes Verhältnis besteht, gibt es die Überlegung den neuen AV zu unterschreiben. Nur worauf ist zu achten?

Bisher bekannt:

Gehalt bleibt gleich,
keine Probezeit,
unbefristet,
Betriebszugehörigkeit wird vermerkt,
AZ während Elternzeit in TZ,
nach Ende der Elternzeit kann/muss entschieden werden ob TZ oder VZ weiter

Sonstige Fallstricke auf die man achten muss?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Naja - solange keine Nachteile oder Schlechterstellung erkennbar ist, kannst du das machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Man sollte doch darauf achten, was einem wichtig ist. Hier kann ich mir gut vorstellen, dass die Arbeitszeit ein wichtiges Thema für den AN ist. Dann wäre es doch nicht falsch, konkrete Vereinbarungen zur Arbeitszeit in TZ in den Vertrag mit aufzunehmen.

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