Guten Abend!
Am 18.4. diesen Jahres begann ich eine neue Stelle.
Laut Vertrag habe ich 30 Tage Urlaub im Jahr.
Nach meiner Einstellung Mitte April ergab sich also noch ein Anspruch von 21 Tagen, davon worden 12 bereits genommen = Resturlaub 9 Tage.
Diese 9 Tage sind auch auf meinen Urlaubsanträgen und Abrechnungen ersichtlich.
Ich habe zum Jahresende gekündigt - mein Arbeitgeber wollte nun meinen Urlaub abgelten, das hat er auch - aber nur 8 Tage.
Mit der Begründung, dass ich am 1.5.2016 angegangen habe zu arbeiten.
Es ist so, dass die ganze Firma am 1.5. neue Verträge bekam.
Im neuen Vertrag steht aber auch drin dass ich seit dem 18.4. dort arbeite.
Mein AG entschuldigte die bisher aufgeführten 9 Urlaubstage mit einem Systemfehler.
Woraus ergibt sich nun der Urlaubsanspruch? Der zuletzt unterschriebene Vertrag oder der gesamten Betriebszugehörigkeit?
Ergibt sich vom 18.4. - 1.5. dann ein Anspruch von einem Tag?
Danke an alle und einen guten Rutsch!
Neuer Urlaubsanspruch nach neuem Vertrag beim gleichen AG
30. Dezember 2016
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Frage vom 30. Dezember 2016 | 21:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Urlaubsanspruch nach neuem Vertrag beim gleichen AG
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2016 | 21:51
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Urlaubsanspruch erwirbt man für volle Arbeitsmonate - demnach hast du U-Anspruch für die Zeit Mai - Dez.
Und jetzt?
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