Neuer Mietvertrag mit Mieterhöhung

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Julia_
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuer Mietvertrag mit Mieterhöhung

Hallo,

Ich brauche dringend Hilfe.

Ich bin bei meinem Freund eingezogen und wollte mich nun anmelden. Die Vermieterin hat zuerst der Sache zugestimmt, nun sagt sie ich soll innerhalb der nächsten 4 Wochen ausziehen.
Andere Option wäre, wenn wir 100€ monatlich mehr zahlen, dürfte ich bleiben. Dafür möchte Sie einen neuen Mietvertrag aufsetzen.

Jetzt hat sich aber auch herausgestellt, dass der alte Vertrag noch auf die Mutter meines Freundes läuft, obwohl er bereits seit über 5 Jahren in der Wohnung lebt und natürlich von seinem Konto das Geld abgebucht wird.
Die Vermieterin wurde darüber selbstverständlich damals informiert.

Jetzt sagt die Vermieterin mein Freund wird in der Wohnung nur geduldet, man könnte ihn ja auch sofort kündigen.

Wie ist hier die Rechtslage?
Muss ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden? Und kann hier der Mietpreis ab sofort verlangt werden oder gibt es hier eine gesetzliche Frist?

Liebe Dank.

-- Editier von Julia_ am 24.01.2017 12:24

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Julia_):
Wie ist hier die Rechtslage?


Das dein Freund nicht Mieter der Wohnung ist, sondern seine Mutter. Dieser könnte der Mietvertrag wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte gekündigt werden.

Zitat (von Julia_):
Jetzt sagt die Vermieterin mein Freund wird in der Wohnung nur geduldet, man könnte ihn ja auch sofort kündigen.


Der Mutter, die ist Mieterin, kann gekündigt werden.

Zitat (von Julia_):
Muss ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden?


Dazu müßte der alte Vertrag beendet werden. Das ginge aber nur mit Zustimmung der oder Kündigung durch die Mieterin (Mutter) oder Kündigung durch die Vermieterin.

Der Vertrag könnte auch einfach geändert werden. Dazu wäre aber auch die Zustimmung der Mieterin (Mutter) nötig.

Zitat (von Julia_):
Und kann hier der Mietpreis ab sofort verlangt werden oder gibt es hier eine gesetzliche Frist?


Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird ist die dort vereinbarte Miete ab Mietbeginn zu entrichten.

Mit Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes hat das nichts zu tun.

So am Rande, ist es ein Haus mit nur 2 Wohnungen und die Vermieterin wohnt in einer davon?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Steht wirklich ausschließlich die Mutter im Mietvertrag?

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Da es ja auch um die Anmeldung (ich nehme an bei der Meldebehörde) geht.
Wenn du bei deinem Freund einziehst, ist der Freund der WohungsGEBER, d.h. der Freund kann die Anmeldung unterschreiben. die Vermieterin hat damit nichts zu tun.

Andere Frage: Hat der Freund nicht nur die Miete gezahlt sondern auch die Betriebskosten/Heizungskostenabrechnungen bekommen ? Oder gingen die noch weiter an die Mutter ??
Wenn ja, wäre der Vertrag auf den Freund übergangen und die Vermieterin hätte sich dadurch ( 5 Jahre) rmit dem Mieterwechsel einverstanden erklärt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn ja, wäre der Vertrag auf den Freund übergangen und die Vermieterin hätte sich dadurch ( 5 Jahre) rmit dem Mieterwechsel einverstanden erklärt.


Rechtsgrundlage für diese Behauptung?

Sowas wie Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht doch nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Rechtsgrundlage für diese Behauptung?

Sowas wie Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht doch nicht.

Wenn aus dem Handeln aller Parteien klar war, dass der Mietvertrag auf den Sohn geändert werden sollte, so wäre diese Änderung durch dieses konkludente Handeln erfolgt. Man kann durchaus versuchen zu argumentieren, dass der Vermieter dieser Änderung konkludent zugestimmt hat, wenn er die Kommunikation nur noch mit dem Sohn abgewickelt hat. Bei solchen konkludenten Verträgen oder Vertragsänderungen bin ich mir aber nie sicher, wie ein Richter das am Ende beurteilen würde.

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#6
 Von 
Julia_
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Da es ja auch um die Anmeldung (ich nehme an bei der Meldebehörde) geht.
Wenn du bei deinem Freund einziehst, ist der Freund der WohungsGEBER, d.h. der Freund kann die Anmeldung unterschreiben. die Vermieterin hat damit nichts zu tun.

Andere Frage: Hat der Freund nicht nur die Miete gezahlt sondern auch die Betriebskosten/Heizungskostenabrechnungen bekommen ? Oder gingen die noch weiter an die Mutter ??
Wenn ja, wäre der Vertrag auf den Freund übergangen und die Vermieterin hätte sich dadurch ( 5 Jahre) rmit dem Mieterwechsel einverstanden erklärt.


Aber die vermieterin muss doch die zustimmung für die untermiete geben?

Das müsste ich fragen.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der Zuzug von Lebenspartnern kann nicht verboten werden, der VM muss hier zustimmen. Hier gab es unlängst mal eine heftige Diskussion über diese Tatsache ...

Ich würde trotzdem gerne wissen, ob lediglich die Mutter im MV stand/steht, oder auch der Sohn. Wenn der Sohn auch drinstand, dann erübrigt sich ein neuer MV, es sei denn, Sie wünschen mit aufgenommen zu werden. Wenn dann der VM die Kaltmiete um 100 EUR anhebt, ist das kein Mieterhöhung, sondern einfach nur eine höhere Miete bei einem neuen Mietvertrag.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Aber die vermieterin muss doch die zustimmung für die Untermiete (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) geben?


Ist das denn eine Untervermietung mit eigenem Zimmer oder ist es eine Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Julia_
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Aber die vermieterin muss doch die zustimmung für die Untermiete (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) geben?


Ist das denn eine Untervermietung mit eigenem Zimmer oder ist es eine Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt ??


Nein, soll eigentlich ein gemeinsamer Haushalt werden. Sind aber nich verheiratet o. ä.

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#10
 Von 
Julia_
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der Zuzug von Lebenspartnern kann nicht verboten werden, der VM muss hier zustimmen. Hier gab es unlängst mal eine heftige Diskussion über diese Tatsache ...

Ich würde trotzdem gerne wissen, ob lediglich die Mutter im MV stand/steht, oder auch der Sohn. Wenn der Sohn auch drinstand, dann erübrigt sich ein neuer MV, es sei denn, Sie wünschen mit aufgenommen zu werden. Wenn dann der VM die Kaltmiete um 100 EUR anhebt, ist das kein Mieterhöhung, sondern einfach nur eine höhere Miete bei einem neuen Mietvertrag.


Also steht lediglich die Mutter im MV.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Vermieterin ist seit 5 Jahren bekannt, dass zwar die Mutter im Mietvertrag steht, tatsächlich aber der Sohn in der Wohnung lebt. Ich bin zwar nicht der Auffassung, dass der Mietvertrag dadurch auf den Sohn übergegangen ist, jedoch hat die Vermieterin mindestens konkludent der Untervermietung an den Sohn zugestimmt. Kündigen kann sie deswegen nicht.

Da der Sohn wiederum einen Rechtsanspruch darauf hat, dass seine Freundin bei ihm mit einzieht, ist die Vermieterin verpflichtet dazu nach § 553 BGB die Zustimmung zu geben. Eine Mieterhöhung kann sie nicht erlangen. Die Nebenkostenvorauszahlung kann jedoch erhöht werden.

Zitat:
Jetzt sagt die Vermieterin mein Freund wird in der Wohnung nur geduldet, man könnte ihn ja auch sofort kündigen.


Diese Aussage ist daher Unsinn.

Zitat:
Muss ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden?


Nein

Zitat:
Und kann hier der Mietpreis ab sofort verlangt werden oder gibt es hier eine gesetzliche Frist?


Eine Erhöhung der Kaltmiete wegen des Zuzugs der Freundin kann gar nicht verlangt werden.

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#12
 Von 
Julia_
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Der vermieter möchte nun einen neuen Vertrag aufsetzen, obwohl ich mich dazu entschlossen habe auszuziehen und eine andere Wohnung zu suchen.
Er kann doch keinen zweiten Vertrag aufsetzen obwohl der alte noch besteht?
Was kann man in so einem Fall tun?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Davon ausgehend, dass der Freund immer noch der Sohn der eigentlichen Mietvertragsinhaberin ist, kann man ihm nicht künidigen. Da Sie ausziehen, ist es sowieso nicht Ihr Problem, sondern dass des Sohnes.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119656 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Julia_):
Er kann doch keinen zweiten Vertrag aufsetzen obwohl der alte noch besteht?

Doch, kann er. Er kann sogar beleibig viele Verträge aufsetzen, jeden Tag einen wenn er mag.



Zitat (von Julia_):
Was kann man in so einem Fall tun?

Einfach nicht unterschreiben. Dazu ist man nämlich nicht verpflichtet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Julia_
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Julia_):
Er kann doch keinen zweiten Vertrag aufsetzen obwohl der alte noch besteht?

Doch, kann er. Er kann sogar beleibig viele Verträge aufsetzen, jeden Tag einen wenn er mag.

Klar und wie soll das dann bitte funktionieren, sollen dann 10 leute in der wohnung leben?


Zitat (von Julia_):
Was kann man in so einem Fall tun?

Einfach nicht unterschreiben. Dazu ist man nämlich nicht verpflichtet.


Naja aber daraus wird er doch konsequenzen ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119656 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Julia_):
Naja aber daraus wird er doch konsequenzen ziehen.

Kann sein.

Da muss man sich dann halt - wie bei jedem Mietvertrag - wehren, wenn da rechtswidrige Aktionen kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Julia_):


Naja aber daraus wird er doch konsequenzen ziehen.


Was will er denn machen? Der ursprüngliche MV läuft auf die Mutter, die hat ihr Kind wieder bei sich aufgenommen (da kann der VM nix machen), dann ist die Mutter ausgezogen, hat den MV aber nicht gekündigt, der Sohn wohnt weiterhin dort. Mieten werden bezahlt alles paletti. Jetzt wollten Sie dazu ziehen, als Partnerin des Sohnes, haben es sich aber anders überlegt ... alles im grünen Bereich. Dem Sohn kann er kündigen so oft er möchte, da der Sohn keinen Vertrag hat, sondern die Mutter, ist es wurscht.

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