Neuer Job während Elternzeit dann Beschäftigungsverbot

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kekskrümel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuer Job während Elternzeit dann Beschäftigungsverbot

Hallo,

hab mal ne Frage: was passiert wenn man in der Elternzeit bei einem anderen AG arbeitet (bis 30 Std.) mein Hauptarbeitgeber dem zustimmt und dann schwanger wird und ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommt (zB weil man liegen muss). von welchem AG bekommt man dann die Leistung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Elternzeit mit "Arbeitszeit Null" beim "alten" AG endet ja nicht automatisch mit Eintritt des individuellen Beschäftigungsverbots. Von daher ist der "alte" AG außen vor.

Meines Erachtens ist das individuelle Beschäftigungsverbot noch nichtmals ein Grund für eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit. Das geht nach § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG nur für die Inanspruchnahme der "normalen" Mutterschutzfristen.

Von daher müsste man, wenn man die Zahlung durch den "alten" AG möchte, zunächst mit diesem die Elternzeit beenden. Das geht aber nur mit dessen Zustimmung. Die wird man aber wohl nicht so ohne weiteres erhalten.

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#2
 Von 
Kekskrümel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Eidechse, stimmt da hast du Recht. Die Elternzeit müsste einvernehmlich beendet werden. Habe vergessen dazu zu schreiben, dass die SS kurz vor Ende der EZ beim Haupt AG eingetreten ist... das 2. Arbeitsverhältnis ist ebenso unbefristet (wurde eingegangen, da Hauptarbeitgeber den AN nicht weiter beschäftigen wollte nach Ende der EZ. )

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