Nebenkostennachzahlung bei Hartz 4 Aufstocker - Untermieter

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
v4d3r
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Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung bei Hartz 4 Aufstocker - Untermieter

Hallo,

ich habe einen Untermieter der sich als Selbstständiger ausgegeben und einen nette Eindruck gemacht hatte. Wir haben einen Untermietvertrag zum 01.01.2016 geschlossen, in dem er 220€ kalt + 80€ Vorauszahlung (nicht pauschal) für die Nebenkosten zahlt. Eingezogen ist er verwunderlich aber erst zum 01.04.2016 hat aber vorher schon volle Miete bezahlt.

Jetzt ist 1 Jahr rum und ich habe ihn eine Nebenkostenabrechnung erstellt, dabei bin ich fast vom Glauben gefallen, der Stromverbrauch beläuft sich auf über 5500 KwH. Er bezieht drei Zimmer und sein Hauptzimmer ist das wo Strom-Infrarot-Heizungen installiert sind (ich habe aber gesehen das er zusätzlich ein mobiles Uralt Heizgerät in seinem Zimmer stehen hat), in einem seiner Zimmer wäre ein Öl Einzelofen gewesen, dessen Verbrauch wesentlich geringer gewesen wäre, diesen aber nicht nutzte.

Da ich nicht oft zuhause bin und für die Abrechnung meine Vorjahrsverbrauche vom letztem Jahr für Wasser und Strom (ca. 1200 KwH - obwohl ich soviel dieses Jahr mit Sicherheit nicht verbraucht habe) genommen habe da ich im Vorjahr alleine in der Wohnung gelebt hatte, habe ich diese in der Nebenkostenabrechnung abgezogen und die Gebühren für Versicherungen, Grundsteuer, Kabelgebühren, GEZ, Internet usw. durch 2 geteilt. Ich habe ihm das sogar nur für 12 anstatt für 15 Monate berechnet, da er ja erst im April 2016 eingezogen ist, der Mietvertrag aber seit Januar 2016 läuft, seine Nebenkostenvorauszahlung habe ich voll angerechnet.

Er muss allerdings über 800 € nachbezahlen. Als ich ihn darauf ansprach und die Rechnung vorlag, warf er mir vor das ich ihm im Glauben gelassen hätte das er mit 80 € hinkommt und ich hätte ihn angeblich gar nicht aufgeklärt welche Nebenkosten er alles zu zahlen hat (steht aber im Mietvertrag bzw. bezieht sich der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag und da steht es drinnen; außerdem sind das ganz normale Kosten die in jeder Mietswohnung anfallen und der Vermieter umschlagen darf).
Er wäre ja auch mit 80 € hingekommen, wenn er nicht ein ganzes Atomkraftwerk aussaugen würde.

Auf dem Punkt GEZ meinte er das er befreit wäre und ich fand heraus das er Hartz 4 Aufstocker ist!

Ich habe ihm zur Zahlung eine Frist bis 20.04.2017 gegeben.

Wie soll ich jetzt vorgehen wenn er bis 20.04.2017 nicht bezahlt und inwiefern würde ihn das Arbeitsamt unterstützen? Muss ich für seine extremen Stromkosten aufkommen?

Viele Grüße
Max

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was ist jetzt so schlimm, wenn er Aufstocker ist? Tut doch auch nichts zur Sache.

Da die NK zwischen Ihnen vertraglcih geregelt sind, wird es hier auch keine Diskussionen geben können. Er soll halt die Abrechnung dem Amt vorlegen.

Wie datiert die Abrechnung? Wir geben den Mietern immer vier Wochen Zeit, der Mieter muss ja auch die Gelegenheit bekommen - wenn er möchte - die Belege einzusehen. Aus Erfahrung weiß ich, dass die JC mehr als die vier Wochen benötigen um die Abrechnungen zu begleichen, idR 6 - 8 Wochen.

Wie haben Sie seinen Stromverbrauch ermittelt?

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#2
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abrechnung ist vom 23.03.2017. Ich habe ihm angeboten das ich ihm alle Rechnungen, Belege etc. zeigen kann, dass hat er aber bis Dato noch nicht angenommen.

Seinen Stromverbrauch habe ich ermittelt, indem ich meinen persönlichen Vorjahresverbrauch wo ich alleine in der Wohnung gewohnt habe von dem diesjährigen Gesamtverbrauch abgerechnet habe. Selbst da war ich großzügig, da ich dieses Periode viel weniger verbraucht hatte als die letzte Periode, da ich viel weniger zu hause war.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Die Abrechnung ist vom 23.03.2017. Ich habe ihm angeboten das ich ihm alle Rechnungen, Belege etc. zeigen kann, dass hat er aber bis Dato noch nicht angenommen.


Wenn Sie das nicht schriftlich gemacht haben, dann legen Sie da am besten nochmal nach mit dem Angebot die Belege einzusehen.

Zitat:
Seinen Stromverbrauch habe ich ermittelt, indem ich meinen persönlichen Vorjahresverbrauch wo ich alleine in der Wohnung gewohnt habe von dem diesjährigen Gesamtverbrauch abgerechnet habe. Selbst da war ich großzügig, da ich dieses Periode viel weniger verbraucht hatte als die letzte Periode, da ich viel weniger zu hause war.


Kein Zwischenzähler? Das dürfte problematisch werden. Wie darf man das verstehen, dass Sie das selber ermittelt haben?

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#4
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie darf man das verstehen, dass Sie das selber ermittelt haben?


Wurde doch erklärt: Diesjähriger Stromverbrauch abzüglich letzjährigem Stromverbrauch = Mehrverbrauch durch Untermieter.

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#5
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

genau Baldwin123, ich habe den Stromverbrauch am Zähler abgelesen. Es gibt auch nur einen Zähler für die Wohnung, wie soll ich sonst seinen Verbrauch einstufen wenn ich nicht meinen Vorjahresverbrauch nehme?

Wie ist jetzt der Sachverhalt bezüglich Nichtzahlung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Na ja ... ich als UM würde mich da ganz gepflegt zurücklehnen und schlicht bestreiten.

Zitat:
Es gibt auch nur einen Zähler für die Wohnung, wie soll ich sonst seinen Verbrauch einstufen wenn ich nicht meinen Vorjahresverbrauch nehme?


Gerade wegen der Stromheizung wäre ein Zwischenzähler angebracht, klar kostet Geld, spart aber auch Ärger.

Ich lass Sie mal mit Baldwin alleine, der weiß das ja, und dann auch noch besser ;) ... somit ist das ja geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
steht aber im Mietvertrag bzw. bezieht sich der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag und da steht es drinnen;

Und den hat man nachweislich als Anhang zum Untermietvertrag ausgehändigt?



Zitat (von v4d3r):
außerdem sind das ganz normale Kosten die in jeder Mietswohnung anfallen und der Vermieter umschlagen darf

Nö, wenn die nicht gemäß Gesetz und Rechtsprechung korrekt erwähnt sind, dann hat der Vermieter Pech gehabt.
Dann wären möglicherweise sogar die Vorrauszahlungen zu erstatten.



Zitat (von v4d3r):
Es gibt auch nur einen Zähler für die Wohnung, wie soll ich sonst seinen Verbrauch einstufen wenn ich nicht meinen Vorjahresverbrauch nehme?

Viel Spass das dann einem Gericht zu erklären ...



Zitat (von v4d3r):
Wie ist jetzt der Sachverhalt bezüglich Nichtzahlung?

Wenn er nicht zahlt, wird man vor Gericht klagen müssen.
Und dann steht man mit den Stromkostenziemlich dumm da. Denn da trägt derVermieter die volle Beweislast dafür dasdie Beauptung
Zitat (von Baldwin123):
Diesjähriger Stromverbrauch abzüglich letzjährigem Stromverbrauch = Mehrverbrauch durch Untermieter.
stimmt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein den Hauptmietvertrag habe ich nicht am Untermietvertrag angehängt, aber im Untermietvertrag steht das sich die Nebenkosten auf die Bestimmungen im Hauptmietvertrag beziehen. Er hätte also jederzeit Einsicht auf den Hauptmietvertrag haben können wo klipp und klar steht was der Vermieter zu zahlen hat, hatte daran aber kein Interesse.

Jeder Mensch der etwas Hirn hat, weiß das Stromheizungen fressen ohne Ende (Radiatoren, Nachtspeicherofen usw.). Ich habe Zeugen dafür das er damit dauerhaft geheizt hat und ich mit Öl, sowie das ich kaum zuhause war und die hohen Stromkosten gar nicht versucht haben kann.

Es ist ja schon merkwürdig das ich alleine in einem ganzen Jahr ca. 1200 KwH verbrauche und dann zieht er ein, heizt mit Strom und es sind plötzlich über 5500 KwH an Verbrauch. Wer soll das sonst gewesen sein? Die Meinzelmännchen?

Sorry, aber wenn es wirklich so weit kommen sollte das das Gericht entscheiden würde das ich die Stromkosten zu tragen habe dann weiß ich nicht mehr ob ich diesen Staat Rechtsstaat nennen kann.

Es kann doch nicht sein das ich dem seine Stromkosten bezahlen muss...vielleicht ist es am besten jetzt einfach zu warten bis 20.04.2017, vielleicht zahlt er ja oder das Amt.

-- Editiert von v4d3r am 29.03.2017 16:04

-- Editiert von v4d3r am 29.03.2017 16:05

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
... Jeder Mensch der etwas Hirn hat, weiß das Stromheizungen fressen ohne Ende (Radiatoren, Nachtspeicherofen usw.). ...


Jeder Mensch mit etwas Hirn bastelt sich nicht selber Verträge, sondern informiert sich im Vorfeld, wie man so etwas am sichersten (gerichtsfest) formuliert, was solche Verträge beinhalten sollten, welchen Anhänge von Nöten sind etc. pp.

Wenn Sie Glück haben, dann zahlt das Amt, wenn Sie Pech habe sitzt dort jemand der weiß, wo beim Frosch die Locken hängen.

-- Editiert von AltesHaus am 29.03.2017 16:13

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#10
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso irgendwelche Verträge gebastelt? Das waren alles offizielle und rechtsgültige Vordrucke. Bin ich jetzt Schuld das der soviel Strom verbraucht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Wieso irgendwelche Verträge gebastelt? Das waren alles offizielle und rechtsgültige Vordrucke. Bin ich jetzt Schuld das der soviel Strom verbraucht?


Geht es um Schuld? Sie haben - evtl. man weiß es ja noch nicht - ein Problem und wir diskutieren hierüber, aber doch gewiss nicht um Schuld. Es lag in Ihrer Verantwortung den UMV so zu formulieren, dass Ihnen kein Schaden entstehen kann. EInfach darauf hoffen, dass das JC zahlt und über die Montage eines Zwischenzähler nachdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Das waren alles offizielle und rechtsgültige Vordrucke.

Na dann muss man sich ja keine Sorgen machen?
Doch, muss man... Wenn man die nämlich falsch ausfüllt/handhabt, dann wird das zum Boumerang.



Zitat (von v4d3r):
Nein den Hauptmietvertrag habe ich nicht am Untermietvertrag angehängt,

Damit dürften die Klauseln des Hauptvertrages nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen geworden sein.
Im worst case gibt es dann gar keine Nebenkosten die man abrechnen kann.



Zitat (von v4d3r):
Jeder Mensch der etwas Hirn hat, weiß das Stromheizungen fressen ohne Ende (Radiatoren, Nachtspeicherofen usw.).

Das steht ja gar nicht zur Debatte.



Zitat (von v4d3r):
Ich habe Zeugen dafür das er damit dauerhaft geheizt hat

Gleich mehere Zeugen, die 24h und 365 Tage im Jahr anwesend waren und sich inden 3 Zimmern des UM aufhielten? Das würde mich dann doch sehr erstaunen ...

Vermutlich hat man nur Zuegen die ab und an mal da waren und bezeugen könne das es in demeinen oder andern Zimmer "warm" war? Was aber nicht mal im entferntesten Rückschlüsse auf den Verbrauch zulässt.
Oder waren die gar nicht in einem der Zimmer? Was wollen die dann überhaupt bezeugen können?



Zitat (von v4d3r):
Es kann doch nicht sein das ich dem seine Stromkosten bezahlen muss

Nö, man muss nur nötigenfalls nachweisen was seine Stromkosten sind.
Gerichte sind da sehr streng, was das "raten" von Verbrauch angeht wenn Vermieter das machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

ein Vermieter, der Nebenkosten mit seinem Mieter abrechnen will, muss diese Nebenkosten im Mietvertrag aufzählen und auch den Aufteilungsschlüssel angeben.
Aufteilungsschlüssel sind z.B. m2 der Wohnung oder die Anzahl der Personen, es können aber auch die auf die Wohnung entfallenden Einzelkosten (Z.B. die der Thermenwartung) sein.
Strom wird in der Regel direkt vom Liferanten bezogen, die Stromkosten sind daher fast immer kein Bestandteil der Nebenkostenabrechnung des Vermieters und werden deshalb im Mietvertrag unter Nebenkosten nicht erwähnt.

Wenn das auch bei Ihnen der Fall sein sollte, fehlt es schlicht und einfach an einer Vereinbarung, dass der Untermieter sich an den Stromkosten beteiligen muss.

Sollte Ihnen ihr Vermieter den Strom in Rechnung stellen, würde dafür der Verteilungsschlüssel im Hauptmietvertrag gelten. Diesen kennen wir jedoch nicht. Einmal unterstellt, darin steht das die Sromkosten je Wohneinheit gemäß Ablesung des Stromzählers vom Vermieter in Rechnung gestellt werden, benötigen sie im Untermietvertrag einen weiteren Verteilungsschlüssel, der die Aufteilung der Stromkosten zwischen Ihnen und dem Untermieter regelt.

Sie können derzeit nicht beweisen, welcher Anteil auf Sie selbst und welcher Anteil auf den Untermieter vom Gesamtverbrauch entfällt.

Zitat (von v4d3r):
Es kann doch nicht sein das ich dem seine Stromkosten bezahlen muss


So wie es sich nach Ihrer Beschreibung bisher darstellt, kann es sehr wohl so sein.

Zitat (von v4d3r):
Das waren alles offizielle und rechtsgültige Vordrucke.


Vermutlich nicht. Wohl eher Vordrucke, die von irgend welchen Verbänden/Vereinen zur Verfügung gestelt wurden.
Zitat (von AltesHaus):
Es lag in Ihrer Verantwortung den UMV so zu formulieren, dass Ihnen kein Schaden entstehen kann.
Genau so. Man muss die Formulierungen anpassen, wenn sie nicht den Gegebenheiten entsprechen.
Als Vermieter (auch als Untervermieter) ist man in der Verantwortung, dass alles rechtssicher geregelt ist. Unklarheiten gehen stets zu Lasten des Verwenders.

Also am Besten noch einmal die vertraglichen Vereinbarungen durchsehen.

Berry

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#14
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich weiß ja nicht ob ich auf chinesisch schreibe aber es ist doch eindeutig weil er mit Strom und ich mit Öl heize.

Ich hatte letzte Periode einen Verbrauch von insgesamt 1200 KwH und diese Periode seitdem der UM in der Wohnung mit wohnt einen Verbrauch von insgesamt über 5500 KwH. Also von wem sollte der Verbrauch denn sonst sein als von ihm?

Ich glaube das versteht jeder mit gesundem Menschenverstand nur evtl. ein Gericht nicht?

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#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
aber es ist doch eindeutig weil er mit Strom und ich mit Öl heize.


Ja, dass ist eindeutig.

Zitat (von v4d3r):
Ich hatte letzte Periode einen Verbrauch von insgesamt 1200 KwH und diese Periode seitdem der UM in der Wohnung mit wohnt einen Verbrauch von insgesamt über 5500 KwH. Also von wem sollte der Verbrauch denn sonst sein als von ihm?


Die Vermutung, dass der Mehrverbrauch auf den Untermieter zurück zu führen ist, liegt auf der Hand.

Zitat (von v4d3r):
Ich glaube das versteht jeder mit gesundem Menschenverstand nur evtl. ein Gericht nicht?
Selbst ein Gericht würde Dir bis dahin folgen.

Um aber dem Untermieter auch die Kosten in Rechnung stellen zu dürfen, bedarf es einer eindeutigen mietvertraglichen Vereinbarung verbunden mit einer nachweisbaren Erfassung.

An beidem scheint es zu mangeln, oder erklären wir es hier auf chinesisch.

Berry

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Also von wem sollte der Verbrauch denn sonst sein als von ihm?

Von Dir natürlich.


Dem Gericht ist es ziemlich egal, ob Du verstehen willst das diese Art der "Berechnung" nach deutschem Mietrecht eben nicht den Mehrverbrauch des Untermieters ergibt. Das das eben kein gerichtsfester Beweis ist.

Von dem Problem mit der fehleneden vertraglichen Vereinbarung über den Strom ganz zu schweigen.

Vermutlich wird sich das Gericht deshalb erst gar nicht mit der Berechnung des Mehrverbrauchs beschäftigen, weil der Mieter mangels Vereinbarung keine Stromkosten schuldet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

eine nachweisbare Erfassung ist schwierig wenn es nur einen Zähler für beide gibt! Der Vorjahresverbrauch, sowie die belegbare Abwesenheit meinerseits, sowie die Tatsache das er mit teuren Stromheizungen heizt obwohl er auch die Möglichkeit hätte mit günstigeren Öl Einzelöfen zu heizen spricht für sich.

Was meinst du mit mietvertragliche Vereinbarung? Wir haben einen Unter-Mietvertrag in dem steht das er Nebenkosten zu zahlen hat. Strom wird nicht über den Vermieter sondern direkt über den Versorger abgerechnet!

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#18
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von v4d3r):
Also von wem sollte der Verbrauch denn sonst sein als von ihm?

Von Dir natürlich.


Dem Gericht ist es ziemlich egal, ob Du verstehen willst das diese Art der "Berechnung" nach deutschem Mietrecht eben nicht den Mehrverbrauch des Untermieters ergibt. Das das eben kein gerichtsfester Beweis ist.

Von dem Problem mit der fehleneden vertraglichen Vereinbarung über den Strom ganz zu schweigen.

Vermutlich wird sich das Gericht deshalb erst gar nicht mit der Berechnung des Mehrverbrauchs beschäftigen, weil der Mieter mangels Vereinbarung keine Stromkosten schuldet.


So ein Quatsch, der Verbrauch kommt aber von ihm das ist doch offensichtlich!!! Wie behindert ist das eigentlich?
Was denn für eine vertragliche Vereinbarung...der kann doch net davon ausgehen in seinem Loch ein Atomkraftwerk zu betreiben und muss nix zahlen?

Wo steht denn eigentlich bitte das ich als Hauptmieter Strom bezahlen muss weil mit dem Mietvertrag hat das nix zutun...wo leben wir hier eigentlich?

Wenn der Typ nicht zahlt ist das Diebstahl, Asozial und Schmarotzertum...ich klär das so...danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
eine nachweisbare Erfassung ist schwierig wenn es nur einen Zähler für beide gibt!
Richtig.

Deshalb hätte sich als Lösung ein Zwischenzähler angeboten, oder aber eine verbrauchsunabhängige Kostenteilung, wobei dass Verhältnis nicht 1 zu 1 sein muss.

Zitat (von v4d3r):
Wir haben einen Unter-Mietvertrag in dem steht das er Nebenkosten zu zahlen hat.


Zitat (von Sir Berry):
ein Vermieter, der Nebenkosten mit seinem Mieter abrechnen will, muss diese Nebenkosten im Mietvertrag aufzählen und auch den Aufteilungsschlüssel angeben.
War dieser Satz zu chinesich?

Allein ein Satz wie "der Untermieter muss Nebenkosten zahlen" reicht nicht aus.
Es kann ausreichen, wenn auf den dann aber auch auszuhändigenden Hauptmietvertrag im Untermietvertrag Bezug genommen wird und sich der Verteilungsschlüssel nicht ändert, da in dem Fall die abrechnungsrelevanten Nebenkosten auch für den Untermieter klar ersichtlich sind.

Hinsichtlich der Stromkosten trifft das allerdings nicht zu, da der Strom eben nicht über den Vermieter sondern direkt über den Versorger abgerechnet wird, folglich jeder Bezug zum Hauptmietvertrag fehlt.

Da du den Untermietvertrag hier nicht eingestellt hast, könnte man sogar darüber nachdenken, ob der vom Untermieter gezahlte Nebenkostenanteil als Endsumme angesehen werden kann und nicht, wie von Dir angenommen, als Anzahlung auf die Jahresabrechnung. Kommt halt, wie so oft im Geschäftsleben, auf den Wortlaut an.

Hier mal ein Auszug wie es aussehen kann:

Verteilungsschlüssel
Allgemeinstrom m² Wasser Personen Abwässerung m² Straßenreinigung m²

Müllabfuhr Personen Grundsteuer Wohneinheiten Versicherungen m²

Schornsteinfeger Wohneinheiten Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluß Wohneinheiten
Thermenwartung je Wohnung

Summe der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen: xx,xx €

Vorgenannte Beträge sind Vorauszahlungen, die einmal jährlich abgerechnet werden. ;)



Auch eine pauschale Nebenkostenzahlung ist zulässig.

Zitat (von v4d3r):
Der Vorjahresverbrauch, sowie die belegbare Abwesenheit meinerseits, sowie die Tatsache das er mit teuren Stromheizungen heizt obwohl er auch die Möglichkeit hätte mit günstigeren Öl Einzelöfen zu heizen spricht für sich.
Zum x-ten Male ja. Hat jeder verstanden.
Jetzt musst Du nur noch den Nachweis erbringen, dass der Untermieter verpflichtet ist,
a) sich generell auch an den Stromkosten zu beteiligen
und
b) das dass von Dir angesetzte Verteilungsverhältnis richtig ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Wo steht denn eigentlich bitte das ich als Hauptmieter Strom bezahlen muss weil mit dem Mietvertrag hat das nix zutun

In dem Vertrag mit Deinem Stromanbieter steht das. Und in Deinem Hauptmietvertrag. In § 556 BGB .
Und so wie der Stromanbieter einen Vertrag über diese Stromlieferung mit Dir vereinbart hat, hättest Du einen Vertrag mit Deinem Untermieter machen müssen.

Ab § 556 BGB steht was zu den Nebenkosten.
Da steht "Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.".
Und wenn es an einer Vereinbaarung fehlt (weil sie fehlt oder ungültig ist), dann trägt der Vermieter diese Kosten



Zitat (von Sir Berry):
könnte man sogar darüber nachdenken, ob der vom Untermieter gezahlte Nebenkostenanteil als Endsumme angesehen werden kann und nicht, wie von Dir angenommen, als Anzahlung auf die Jahresabrechnung.

Nun, man müsste sogar darüber nachdenken, ob die Vorauszahlungen nicht zu erstatten wären, wenn die nicht wirksam vereinbart wurden.

Das bedeutet dann, das mit den 220 EUR alles abgegolten wäre.



Zitat (von v4d3r):
Wir haben einen Unter-Mietvertrag in dem steht das er Nebenkosten zu zahlen hat.

Wenn das nicht richtig formuliert wurde (und so sieht es der Schilderung nach aus) dann ist die schlicht ungültig.



Selbst wenn der Hautpmietvertrag also wirksam mit einbezogen wäre, dann fehlen darin die Kosten für den Strom.
Denn
Zitat (von v4d3r):
Strom wird nicht über den Vermieter sondern direkt über den Versorger abgerechnet!



Zitat (von v4d3r):
Wo steht denn eigentlich bitte das ich als Hauptmieter Strom bezahlen muss

Umgekehrt, wo steht denn das der Untermieter Strom extra bezahlen muss?



Zitat (von v4d3r):
wo leben wir hier eigentlich?

In Deutschland. Einem Land mit sehr mieterfreundlicher Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Einfach mal ins BGB einlesen, ab § 535 BGB fängt das mit Mietrecht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also danke für eure Antworten, soweit habe ich das verstanden.

Einen Zwischenzähler zu installieren wäre eine gute Möglichkeit gewesen, leider wusste ich gar nicht das sowas möglich ist, wie rechnen denn andere Untervermieter und Untermieter ihren Strom ab wenn sie nur einen Zähler haben?

Dafür ist es jetzt allerdings zu spät, da die Wohnung gekündigt ist und ich auch leider zusätzlich Befürchtung habe das er zum 31.05.2017 nicht auszieht, aber abwarten.

Ansonsten hat hier keiner den Untermietvertrag, sowie den Hauptmietvertrag gesehen, sodass viele geschilderte Bemerkungen nur Spekulation sein können.
Am besten ich mache bei Nichtzahlung einen Termin beim Mieterbund aus und lege dort die Verträge dem zuständigen Anwalt zur Prüfung vor, damit ich eine verlässliche Auskunft erhalten kann.

Ansonsten versuche ich das ganze außergerichtlich zu klären um mich mit dem zu einigen. Die Uhr rattert...innerhalb einer Woche schon wieder + 60 KwH mehr drauf :( .

Wäre es zulässig bei Nichtzahlung das Internetrouter abzustellen (Vertrag läuft auf mich) oder sogar den Strom zu kappen?

-- Editiert von v4d3r am 30.03.2017 07:42

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten hat hier keiner den Untermietvertrag, sowie den Hauptmietvertrag gesehen, sodass viele geschilderte Bemerkungen nur Spekulation sein können.


Da Sie den Hauptmietvertrag zum Gegenstand des Untermietvertrag gemacht haben und der Hauptmietvertrag nicht dem Untermietvertrag angehängt war

#8
Zitat:
Nein den Hauptmietvertrag habe ich nicht am Untermietvertrag (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) angehängt, aber im Untermietvertrag steht das sich die Nebenkosten auf die Bestimmungen im Hauptmietvertrag beziehen. Er hätte also jederzeit Einsicht auf den Hauptmietvertrag haben können wo klipp und klar steht was der Vermieter zu zahlen hat, hatte daran aber kein Interesse.


muss man gar nicht spekulieren. Hier waren Ihre Auskünfte erschöpfend. Für den nächsten Untermieter empfehle ich eine fachliche Beratung für den neuen UMV, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Am besten ich mache bei Nichtzahlung einen Termin beim Mieterbund aus und lege dort die Verträge dem zuständigen Anwalt zur Prüfung vor, damit ich eine verlässliche Auskunft erhalten kann.

Echt jetzt? Man glaubt tatsächlich, das die Gegenseite eine entsprechend objektive Auskunft erteilt? :banana:
Man sollte mal darüber nachdenenken weshalb das Mieterbund heißt ...



Zitat (von v4d3r):
Wäre es zulässig bei Nichtzahlung das Internetrouter abzustellen (Vertrag läuft auf mich)

Kommt darauf an,wie die vertraglichen Vereinbarunen zum Thema "Internetnutzung" lauten.



Zitat (von v4d3r):
oder sogar den Strom zu kappen?

Nö, das wäre ohne gerichtliches Urteil problematisch bis rechtswidrig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
wie rechnen denn andere Untervermieter und Untermieter ihren Strom ab wenn sie nur einen Zähler haben?


Indem, wie zuvor schon geschrieben, zum einen alle Kosten die umgelegt werden sollen aufgelistet sind, und zum anderen ein verbindlicher Verteilungsschlüssel vereinbart wird.

Im Normalfall, also Heizung nicht über Strom, wäre da ein Verteilungsschlüssel nach Personen oder m² die vernünftige Lösung.

Zitat (von v4d3r):
sodass viele geschilderte Bemerkungen nur Spekulation sein können.
Bedingt richtig, da die Einschätzungen auf Deinen Angaben beruhen, und wir diese als richtig unterstellen.

Berry
Zitat (von v4d3r):
Am besten ich mache bei Nichtzahlung einen Termin beim Mieterbund aus und lege dort die Verträge dem zuständigen Anwalt zur Prüfung vor, damit ich eine verlässliche Auskunft erhalten kann.

Ich würde da eher einen Termin bei einer Vermieterorganisation wie "Haus und Grund" ins Auge fassen, oder gleich zu einem richtigen Anwalt. Ich befürchte aber, dass er Dir auch nichts anderes sagen kann, da die vertraglichen Vereinbarungen es nicht hergeben.

Zitat (von v4d3r):
Dafür ist es jetzt allerdings zu spät, da die Wohnung gekündigt ist und ich auch leider zusätzlich Befürchtung habe das er zum 31.05.2017 nicht auszieht, aber abwarten.
Warum sollte er nicht ausziehen, wenn er zu dem Termin gekündigt hat?

Berry

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#26
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe jetzt mit meinem Untermieter einen Betrag X ausgemacht, den er mir in 50 € Raten ab Mai bezahlen will. Ich habe ihm außerdem noch vorgeschlagen die Kaution gegen zu rechnen, insofern nichts beschädigt ist.

Wie mache ich das jetzt am besten vertraglich fest?

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