Nebenkostenabrechnung - Wasser nach Verbrauch, eine Partei ohne Zähler

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
nrichter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Wasser nach Verbrauch, eine Partei ohne Zähler

Hallo,

wir haben eine Nebenkostenabrechnung erhalten, nach der wir über 200€ für Kaltwasser nachzahlen sollen. Unser Verbrauch liegt angeblich bei Über 200% der restlichen zwei Mietparteien, was wir nicht nachvollziehen können.

Nach weiterer Prüfung stellte ich fest, dass unser Verbrauch an Kaltwasser aus der Differenz aller Wasserzähler der Mietparteien, Waschmaschinen, Außenhahn, etc. zu dem Hauptwasserzähler berechnet wird. Einen separaten Wasserzähler hat nur unsere Mieteinheit nicht.

Somit wird ja jegliche Messungenauigkeit, sowie alle Schlupfmengen und Verluste automatisch unserem Verbrauch zugeschrieben.

Ist es rechtlich korrekt, auf diese Weise abzurechnen?


Laut Vorgedrucktem im Mietvertrag gilt, soweit nicht anders vereinbart, die gesetzliche Regelung für den Verteilschlüssel nach § 556a BGB Abs. 1 Satz 1 (Wohnraum).
Weitere Vereinbarungen wurden darin nicht getroffen.

Beste Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Rechtlich korrekt wäre in dem Fall das der Vermieter die Kosten für Frisch- und Abwasser nach der Wohnfläche umlegt. Und zwar für alle Mieter.

Bist Du sicher das die Nachzahlung nur auf Grund der Wasserkosten resultiert?


Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
nrichter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die schnelle Antwort.
Sie resultiert nicht nur, aber überwiegend aus den Wasserkosten und würde bei Berechnung nach Wohnraum ca. 150€ geringer ausfallen.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Du kannst aufgrund der Vereinbarung im MV auf einer Umlage nach Wohnraum bestehen. Wie das der VM mit den anderen Mietern händelt, muss dich faktisch nicht interessieren. Engegenkommend kann man den Einbau eines Zählers auch für eure Wohnung vornehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nrichter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So hatte ich mir das schon gedacht und das entsprechende schreiben dazu aufgesetzt, worin ich dem Vermieter auch die Installation eines Zählers für unsere Wohnung empfehle.

Besten Dank für eure Unterstützung!

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