Nebenkosten Wartung & Reparatur

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
sn00psman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten Wartung & Reparatur

Hallo liebes Forum,

eine Frage habe ich:

Bei der Überprüfung der Nebenkostenabrechnung bei meinem Vermieter habe ich mir bzgl. der Heizungswartung den Beleg zeigen lassen, da ich wusste, dass während der Wartung auch eine Reparatur durchgeführt wurde.

Der Vermieter hat korrekt zwischen Wartung (Umlage auf Mieter) und zusätzlicher Reparatur (keine Umlage auf Mieter) unterschieden. Allerdings gibt es eine Merkwürdigkeit und daher benötige ich bitte eure Einschätzung.

Folgende Posten sind auf der Rechnung aufgeführt:

a) Material für Reparatur 1

b ) Material für Reparatur 2

c) Wartung

d) Lohnkosten


Mir wurden nun die Kosten c UND d in Rechnung gestellt. Die Begründung war, dass keine zusätzliche Arbeitszeit durch die Reparatur im Rahmen der Wartung angefallen wäre und ich daher nichts mehr bezahlen müsste.

Unabhängig davon, dass ich die Aussage bzgl. der Arbeitszeit nur schwer überprüfen kann, verwundert es mich doch. Die Kernaussage ist ja, dass durch die Zusammenlegung von Reparatur (nicht umlagefähig) und Wartung (umlagefähig) ein Vorteil entstanden ist - allerdings ja nicht bei mir.

Ist diese Vorgehensweise so korrekt?

Herzlichen Dank!

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42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von sn00psman):
Hallo liebes Forum,

eine Frage habe ich:

Bei der Überprüfung der Nebenkostenabrechnung bei meinem Vermieter habe ich mir bzgl. der Heizungswartung den Beleg zeigen lassen, da ich wusste, dass während der Wartung auch eine Reparatur durchgeführt wurde.

Der Vermieter hat korrekt zwischen Wartung (Umlage auf Mieter) und zusätzlicher Reparatur (keine Umlage auf Mieter) unterschieden. Allerdings gibt es eine Merkwürdigkeit und daher benötige ich bitte eure Einschätzung.

Folgende Posten sind auf der Rechnung aufgeführt:

a) Material für Reparatur 1

b ) Material für Reparatur 2

c) Wartung

d) Lohnkosten


Mir wurden nun die Kosten c UND d in Rechnung gestellt. Die Begründung war, dass keine zusätzliche Arbeitszeit durch die Reparatur im Rahmen der Wartung angefallen wäre und ich daher nichts mehr bezahlen müsste.

Unabhängig davon, dass ich die Aussage bzgl. der Arbeitszeit nur schwer überprüfen kann, verwundert es mich doch. Die Kernaussage ist ja, dass durch die Zusammenlegung von Reparatur (nicht umlagefähig) und Wartung (umlagefähig) ein Vorteil entstanden ist - allerdings ja nicht bei mir.

Ist diese Vorgehensweise so korrekt?

Herzlichen Dank!


Da die Wartung ja regelmäßig anfällt, dürfte es doch auch Rechnungen mit separat erfassten Lohnkosten für herkömmliche Wartungen der letzten Jahre geben. Lass dir doch die mal zeigen, um den Arbeitsaufwand zu vergleichen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Da die Positionen einzeln aufgeführt wurden, sollte hier gelten: Kosten der Wartung (C) zzgl. Mwst

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von sn00psman):
Unabhängig davon, dass ich die Aussage bzgl. der Arbeitszeit nur schwer überprüfen kann, verwundert es mich doch. Die Kernaussage ist ja, dass durch die Zusammenlegung von Reparatur (nicht umlagefähig) und Wartung (umlagefähig) ein Vorteil entstanden ist - allerdings ja nicht bei mir.

Ich glaube, dass dieses Problem rechtlich nicht so einfach zu lösen sein wird. Praktisch würde ich dem Vermieter vorschlagen, die Lohnkosten einfach zur Hälfte der Reparatur und zur anderen Hälfte der Wartung zuzuschlagen. Dann brauch man sich nicht weiter streiten und jeder hat seinen Vorteil.

Wenn der Vermieter dies ablehnt, sind die Möglichkeiten des Mieters folgende: Der Mieter kann diesem Teil der Nebenkostenabrechnung widersprechen und eine mögliche Nachzahlung um die Hälfte der Lohnkosten +MWST reduzieren. Das bitte schriftlich und nachweisbar an den Vermieter. Der hat dann die Möglichkeit, einen Mahnbescheid über den Rest zu beantragen bzw. Klage zu erheben. Ein vernünftig kalkulierender Vermieter wird das jedoch nicht machen, weil Risiko und Aufwand nicht im sinnvollen Verhältnis zum möglichen Nutzen steht.

Sollte der Mieter ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung haben, dann könnte er ebenfalls widersprechen und ankündigen, den entsprechenden Teil von der nächsten Miete einzubehalten. So landet der Ball dann wiederum beim Vermieter.

Nur zwei Anmerkungen noch: Freuen wird sich der Vermieter vermutlich nicht darüber. Aber das beruht an der Stelle ja auf Gegenseitigkeit. Wenn die Miete aktuell noch nicht am Limit ist, dann könnte der Vermieter eventuell seinem Frust mit einer Mieterhöhung rauslassen. Dann wären das ein Pỵrrhussieg des Mieters gewesen. Auch problematisch wäre es, wenn der Mieter plant, innerhalb der nächsten 3-4 Jahre zu kündigen. Denn dann wandert der Betrag vermutlich einfach in die Kautionsabrechnung und das Problem wieder beim Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@cauchy

... was für ein Probem?

Die Positionen sind einzeln aufgeführt. C ist Wartung und nur C muss der Mieter (anteilig) tragen, natürlich zzgl. der Mwst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@cauchy

... was für ein Probem?

Die Positionen sind einzeln aufgeführt. C ist Wartung und nur C muss der Mieter (anteilig) tragen, natürlich zzgl. der Mwst.

Nach der Darstellung des Teilnehmers bin ich davon ausgegangen, dass aus den Wartungskosten die Lohnkosten rausgerechnet wurden. Dass also C nur die Materialkosten der Wartung und D die Lohnkosten der gesamten Aktion (Wartung+Reparatur) sind. Und dann wird man die Lohnkosten halt irgendwie zwischen Wartung und Reparatur aufteilen müssen. Aber vielleicht kann das der Teilnehmer noch aufklären.

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#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Der von Baldwin123 gemachte Vorschlag ist doch am einfachsten: Anhand der Abrechnungen der letzten Jahre kann man doch sehen, welche Lohnkosten für die Wartung normalerweise anfallen. Sollten diese Beträge mit der aktuellen Abrechnung übereinstimmen, liegt doch keine Benachteiligung vor!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

Nach der Darstellung des Teilnehmers bin ich davon ausgegangen, dass aus den Wartungskosten die Lohnkosten rausgerechnet wurden. Dass also C nur die Materialkosten der Wartung und D die Lohnkosten der gesamten Aktion (Wartung+Reparatur) sind. Und dann wird man die Lohnkosten halt irgendwie zwischen Wartung und Reparatur aufteilen müssen. Aber vielleicht kann das der Teilnehmer noch aufklären.


Also für mich sind die Kosten der Wartung, auch die Kosten der Wartung. Man kann es auch wirklich kompliziert machten.

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#8
 Von 
sn00psman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Herzlichen Dank schon einmal für eure Antworten.

Ich präzisiere: Die Posten a) und b) sind Materialkosten für die (nicht umlagefähige) Reparatur, c) sind Pauschalkosten für die (umlagefähige) Wartung und d) sind die INSGESAMT angefallenen Lohnkosten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sn00psman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vorschlag, anhand der vorher angefallenen Wartungskosten zu überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat, ist nicht möglich (erste Wartung seit ich dort wohne).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sn00psman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nur zwei Anmerkungen noch: Freuen wird sich der Vermieter vermutlich nicht darüber. Aber das beruht an der Stelle ja auf Gegenseitigkeit. Wenn die Miete aktuell noch nicht am Limit ist, dann könnte der Vermieter eventuell seinem Frust mit einer Mieterhöhung rauslassen. Dann wären das ein Pỵrrhussieg des Mieters gewesen. Auch problematisch wäre es, wenn der Mieter plant, innerhalb der nächsten 3-4 Jahre zu kündigen. Denn dann wandert der Betrag vermutlich einfach in die Kautionsabrechnung und das Problem wieder beim Mieter.


Sehr wichtiger Aspekt, danke dafür. Mein Verhältnis zu meinem Vermieter ist sehr gut - und ich glaube, er ist mit mir auch sehr zufrieden. Das würde ich nicht für solch einen Betrag in Gefahr bringen. Dennoch finde ich diese Vorgehensweise etwas "sportlich" - was natürlich nichts heißen will. Klagen oder Geld einbehalten - auch wenn ich im Recht wäre - würde ich bei meinem tollen Vermieter nur im absoluten Ausnahmefall.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von sn00psman):
Herzlichen Dank schon einmal für eure Antworten.

Ich präzisiere: Die Posten a) und b) sind Materialkosten für die (nicht umlagefähige) Reparatur, c) sind Pauschalkosten für die (umlagefähige) Wartung und d) sind die INSGESAMT angefallenen Lohnkosten.


Was meinen Sie, was Kosten der Wartung sind? Lediglich Materialkosten, und Ansehen der Heizung? Im Zweifel lassen Sie sich den Wartungsvertrag zeigen, jedoch sind die Kosten der Wartung in der Rechnung separat aufgeführt und somit mE auch die umlagefähigen Kosten zzgl. Mwst, so würde ich das handhaben als Mieter.

-- Editiert von AltesHaus am 29.03.2017 16:48

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#12
 Von 
sn00psman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Was meinen Sie, was Kosten der Wartung sind? Lediglich Materialkosten, und Ansehen der Heizung?


Mir ist völlig bewusst, dass auch Lohnkosten zur Wartung gehören. Nur: Zu einer Reparatur gehören ebenfalls Lohnkosten. Allerdings zahle nur ich die gesamten Lohnkosten. In Analogie zu Ihrem Post:

Was meinen Sie, was Kosten der Reparatur sind? Lediglich Materialkosten [,] und Ansehen der Heizung?

Mir geht es überhaupt nicht darum, keinerlei Lohnkosten zu zahlen. Aber zu argumentieren, dass eine Reparatur keinerlei Lohnkosten verursachen würde und dass die Lohnkosten ausschließlich wegen der Wartung angefallen wären, hat doch etwas "Geschmäckle"...

-- Editiert von sn00psman am 29.03.2017 18:11

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie missverstehen mich. Der Punkt "Wartung" müsste die Lohnkosten beinhalten,ansonsten macht es keinen Sinn, deswegen die Frage, was Sie meinen, wie eine Wartung aussieht. Da wird geschmiert, geprüft und gängig gemacht, Wartung sind (neben Fett etc.) reine Arbeitskosten sonst nix.

Darf man fragen, wie hoch der Betrag ist, welcher für die Wartung veranschlagt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da die Positionen einzeln aufgeführt wurden, sollte hier gelten: Kosten der Wartung (C) zzgl. Mwst


Nein. Sind nur Materialkosten, da Handwerkerlohn extra auszuweisen ist. Aber das fällt natürlich in ein anderes Rechtsgebiet.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von sn00psman):
Unabhängig davon, dass ich die Aussage bzgl. der Arbeitszeit nur schwer überprüfen kann, verwundert es mich doch. Die Kernaussage ist ja, dass durch die Zusammenlegung von Reparatur (nicht umlagefähig) und Wartung (umlagefähig) ein Vorteil entstanden ist - allerdings ja nicht bei mir.

Ich glaube, dass dieses Problem rechtlich nicht so einfach zu lösen sein wird. Praktisch würde ich dem Vermieter vorschlagen, die Lohnkosten einfach zur Hälfte der Reparatur und zur anderen Hälfte der Wartung zuzuschlagen.

Das würde ich nicht empfehlen, weil unverhältnismäßig. Ich empfehle weiterhin den Vergleich zum Vorjahr.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von cauchy):

Nach der Darstellung des Teilnehmers bin ich davon ausgegangen, dass aus den Wartungskosten die Lohnkosten rausgerechnet wurden. Dass also C nur die Materialkosten der Wartung und D die Lohnkosten der gesamten Aktion (Wartung+Reparatur) sind. Und dann wird man die Lohnkosten halt irgendwie zwischen Wartung und Reparatur aufteilen müssen. Aber vielleicht kann das der Teilnehmer noch aufklären.


Also für mich sind die Kosten der Wartung, auch die Kosten der Wartung. Man kann es auch wirklich kompliziert machten.


Ach herrjeminieeeeeeeeee. Das lasse ich besser unkommentiert und streiche es aus meinem Gedächtnis. Du hast offensichtlich noch niemals in deinem alten Haus einen Handwerker offiziell beschäftigt :devilangel:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von sn00psman):
Herzlichen Dank schon einmal für eure Antworten.

Ich präzisiere: Die Posten a) und b) sind Materialkosten für die (nicht umlagefähige) Reparatur, c) sind Pauschalkosten für die (umlagefähige) Wartung und d) sind die INSGESAMT angefallenen Lohnkosten.


Ist anhand der Auflistung schon klar, dass es Gesamtlohnkosten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie missverstehen mich. Der Punkt "Wartung" müsste die Lohnkosten beinhalten,ansonsten macht es keinen Sinn,


Und sowas in einem Juraforum. Eieiei. Kennt jemand das Phänomen des Fremdschämens? Ich erlebe es gerade

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von sn00psman):
Der Vorschlag, anhand der vorher angefallenen Wartungskosten zu überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat, ist nicht möglich (erste Wartung seit ich dort wohne).


Aber der Vermieter hat diese Rechnungen.Und bei dem willst du dich ja über die Kosten beschweren. Das ist doch recht einfach zu erledigen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Was wurde denn repariert? Wenn z.B. Teile ausgetauscht wurden, die im Rahmen der Wartung zuerst ab und danach wieder angebaut werden, dann sind die Arbeitskosten für die Reparatur tatsächlich so gering, das sich ein Streit selbst bei einem fisen Vermieter nicht lohnt.
Aber auf jeden Fall kann man nachfragen, wieso die Reparatur notwendig war.

Tip: wenn der Mieter mit den Nebenkosten auch Lohnkosten für die Wartung etc. zahlt, dann kann er sie als 'haushaltsnahe Dienstleitung' steuerlich geltend machen. (http://www.finanztip.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

@Baldwin: Bitte versuch, jetzt nicht jeden Thread unleserlich zu machen. Du schreibst 6 Posts hintereinander mit zum Teil komplett irrelevanten Äußerungen. Ich verstehe ja noch, wenn man was vergessen hat und einen zweiten Post nachschiebt. Aber mit gliech 6 Posts wirds einfach nur hässlich.

back to topic: Es wäre tatsächlich zu prüfen, was eigentlich unter Wartung summiert ist. Vielleicht helfen da die Beträge. Offenbar verstehen Mieter und Vermieter es so, dass die Lohnkosten der gesamten Aktion extra aufgeführt sind.

Ich verstehe aber den Einwand von AltesHaus, dass eine Wartung im Wesentlichen nur aus Lohnkosten besteht. Der Punkt Wartung auf der Rechnung müsste dann also minimal sein. Ansosnten liegt die Interpretation näher, dass die Lohnkosten nur die Arbeitszeit umfasst, die zusätzlich zur Wartung angefallen sind.

Oder sind die Lohnkosten nur informativ mit aufgeführt und gar nicht extra angefallen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@Baldwin: Bitte versuch, jetzt nicht jeden Thread unleserlich zu machen. Du schreibst 6 Posts hintereinander mit zum Teil komplett irrelevanten Äußerungen. Ich verstehe ja noch, wenn man was vergessen hat und einen zweiten Post nachschiebt. Aber mit gliech 6 Posts wirds einfach nur hässlich.

back to topic: Es wäre tatsächlich zu prüfen, was eigentlich unter Wartung summiert ist. Vielleicht helfen da die Beträge. Offenbar verstehen Mieter und Vermieter es so, dass die Lohnkosten der gesamten Aktion extra aufgeführt sind.

Ich verstehe aber den Einwand von AltesHaus, dass eine Wartung im Wesentlichen nur aus Lohnkosten besteht. Der Punkt Wartung auf der Rechnung müsste dann also minimal sein. Ansosnten liegt die Interpretation näher, dass die Lohnkosten nur die Arbeitszeit umfasst, die zusätzlich zur Wartung angefallen sind.

Oder sind die Lohnkosten nur informativ mit aufgeführt und gar nicht extra angefallen?


Das lässt sich alles durch einen Vergleich mit den Rechnungen der letzten Jahre herausfinden...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Was wurde denn repariert? Wenn z.B. Teile ausgetauscht wurden, die im Rahmen der Wartung zuerst ab und danach wieder angebaut werden, dann sind die Arbeitskosten für die Reparatur tatsächlich so gering, das sich ein Streit selbst bei einem fisen Vermieter nicht lohnt.

Ja es gibt einige solcher Teile, nur wird hier nie eine Rechnung eingestellt, wo man sehen könnte, kommt dies zum Tragen.
Zündelektrode ist so ein Beispiel, Wartung wäre Überprüfen und Reinigen, der Monteur baut die aus, ein wenig verschmutzt, anstatt zu Reinigen, greift der Monteur gleich zum Neuteil. So gibt es einige Teile an der Wartung, Kette der Abgasklappe und je nach Hersteller noch einige solcher Teilchen.
Solche Rechnungen habe ich schon öfters gesehen, vor allem wenn Teile regelmäßig alle 2 oder 3 Jahre getauscht werden, das ist auch keine Böswilligkeit der Firmen / Monteure, die beachten oft nicht, das man Reparatur und Wartung differenzieren müssten, sondern meinen es im Bezug auf die Gesamtrechnung gut, denn die Zeit für das Reinigen ist teurer als Austausch.
Beim Auto ist es auch nicht anders, Zündkerzen werden einfach getauscht, reinigen und nachstellen kenne ich noch von früher.

Vom Grundsatz her ist bei solchen Dingen nichts groß zu beanstanden, jedoch leider bei Vermietung werden solche Rechnungen kompliziert, der Vermieter zahlt Material, wo ein mit Zeitaufwand reinigen ausreichen würde, der Mieter sieht auf der Rechnung für die Wartung ein Material.
Man kann eigentlich nur dem TE nur den Ratschlag geben, falls die Rechnung in Kopie vorliegt bei einer anderen Fachfirma sich zu informieren, ob es sich um solche Bauteile handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Das lässt sich alles durch einen Vergleich mit den Rechnungen der letzten Jahre herausfinden...
Die der Teilnehmer nicht hat (weil erste Wartung während Mietzeit) und der Vermieter bisher offenbar nicht geliefert hat. Verpflichtet wäre er dazu womöglich erst in einem Rechtsstreit, den der Mieter unbedingt vermeiden will.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Ja es gibt einige solcher Teile, nur wird hier nie eine Rechnung eingestellt, wo man sehen könnte, kommt dies zum Tragen.
Zündelektrode ist so ein Beispiel, Wartung wäre Überprüfen und Reinigen, der Monteur baut die aus, ein wenig verschmutzt, anstatt zu Reinigen, greift der Monteur gleich zum Neuteil. So gibt es einige Teile an der Wartung, Kette der Abgasklappe und je nach Hersteller noch einige solcher Teilchen.
Solche Rechnungen habe ich schon öfters gesehen, vor allem wenn Teile regelmäßig alle 2 oder 3 Jahre getauscht werden, das ist auch keine Böswilligkeit der Firmen / Monteure, die beachten oft nicht, das man Reparatur und Wartung differenzieren müssten, sondern meinen es im Bezug auf die Gesamtrechnung gut, denn die Zeit für das Reinigen ist teurer als Austausch.
Beim Auto ist es auch nicht anders, Zündkerzen werden einfach getauscht, reinigen und nachstellen kenne ich noch von früher.

Vom Grundsatz her ist bei solchen Dingen nichts groß zu beanstanden, jedoch leider bei Vermietung werden solche Rechnungen kompliziert, der Vermieter zahlt Material, wo ein mit Zeitaufwand reinigen ausreichen würde, der Mieter sieht auf der Rechnung für die Wartung ein Material.
Man kann eigentlich nur dem TE nur den Ratschlag geben, falls die Rechnung in Kopie vorliegt bei einer anderen Fachfirma sich zu informieren, ob es sich um solche Bauteile handelt.


Der Austausch von verschleißfähigen Kleinteilen im Zuge der Wartung darf aber über die Betriebskosten umgelegt werden. Typische Kleinteile sind hier Dichtungen, Düsen, Filter, Schrauben, Muttern, Splinte usw.
Weitere für eine Wartung benötigte Materialien wären Dinge wie Reinigungmittel und -tücher, Schmiermittel...

http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/betriebskostenabrechnung-kleinteile/

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Baldwin123):
Das lässt sich alles durch einen Vergleich mit den Rechnungen der letzten Jahre herausfinden...
Die der Teilnehmer nicht hat (weil erste Wartung während Mietzeit) und der Vermieter bisher offenbar nicht geliefert hat. Verpflichtet wäre er dazu womöglich erst in einem Rechtsstreit, den der Mieter unbedingt vermeiden will.


Ich habe nirgendwo gelesen, dass der TE den VM bereits danach gefragt hätte. Weiterhin könnte man die BKA der Vorjahre auch bei einem netten Nachbarn ansehen, wenn ein solcher im selben Haus existiert. Der dürfte dann sogar selbst ein Interesse an der Klärung der Kostenfrage haben, und man steht plötzlich nicht mehr alleine mit dem Anliegen vor derm VM.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Ja es gibt einige solcher Teile, nur wird hier nie eine Rechnung eingestellt, wo man sehen könnte, kommt dies zum Tragen.
Zündelektrode ist so ein Beispiel, Wartung wäre Überprüfen und Reinigen, der Monteur baut die aus, ein wenig verschmutzt, anstatt zu Reinigen, greift der Monteur gleich zum Neuteil. So gibt es einige Teile an der Wartung, Kette der Abgasklappe und je nach Hersteller noch einige solcher Teilchen.
Solche Rechnungen habe ich schon öfters gesehen, vor allem wenn Teile regelmäßig alle 2 oder 3 Jahre getauscht werden, das ist auch keine Böswilligkeit der Firmen / Monteure, die beachten oft nicht, das man Reparatur und Wartung differenzieren müssten, sondern meinen es im Bezug auf die Gesamtrechnung gut, denn die Zeit für das Reinigen ist teurer als Austausch.


In unseren Liegenschaften haben wir Wartungsverträge und in diesen wurde der Aufwand an Kleinmaterial gedeckelt, das ist im übrigen üblich, ich habe es in 25 Jahren nicht anders kennen gelernt.

Nochmals, aufgeführte Kosten der Wartung zzgl. Mwst sind mE die umlegaren Kosten, da muss man auch keinen fragen, das ist aus der Rechnung ersichtlich.

-- Editiert von AltesHaus am 31.03.2017 10:01

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Nochmals, aufgeführte Kosten der Wartung zzgl. Mwst sind mE die umlegaren Kosten, da muss man auch keinen fragen, das ist aus der Rechnung ersichtlich.



Dann liegt dir die Rechnung also vor??????? Würde mich wundern.

Deine Einschätzung steht nämlich im klaren Widerspruch hierzu:

Zitat:
Die Begründung war, dass keine zusätzliche Arbeitszeit durch die Reparatur im Rahmen der Wartung angefallen wäre und ich daher nichts mehr bezahlen müsste.


Dementsprechen müssten auf allen anderen Wartungsrechnungen ebenfalls Wartungspauschale und Lohnkosten getrennt aufgeführt sein. Das kann auch nur so und nicht anders sein, da Handwerker den Lohnanteil in der Rechnung gesondert ausweisen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von AltesHaus):


Nochmals, aufgeführte Kosten der Wartung zzgl. Mwst sind mE die umlegaren Kosten, da muss man auch keinen fragen, das ist aus der Rechnung ersichtlich.



Dann liegt dir die Rechnung also vor??????? Würde mich wundern.


Es wäre mir Recht, wenn Sie sich ein paar Manieren zulegen und auf ein vertrauliches DU verzichten.

lt. TE sah die Rechnung so aus:

Zitat:
Folgende Posten sind auf der Rechnung aufgeführt:

a) Material für Reparatur 1

b ) Material für Reparatur 2

c) Wartung

d) Lohnkosten


Anhand des TE lässt sich also zweifelsfrei das Wort WARTUNG erkennen und sollte demgemäß auch als solche zugeordnet werden. Somit sind die Kosten C (Wartung) zzgl. Mwst zu tragen. Will der VM mehr haben, muss er nacharbeiten, nicht der Mieter.

Zitat (von Baldwin123):
Deine Einschätzung steht nämlich im klaren Widerspruch hierzu:

Zitat:
Die Begründung war, dass keine zusätzliche Arbeitszeit durch die Reparatur im Rahmen der Wartung angefallen wäre und ich daher nichts mehr bezahlen müsste.


Dementsprechen müssten auf allen anderen Wartungsrechnungen ebenfalls Wartungspauschale und Lohnkosten getrennt aufgeführt sein. Das kann auch nur so und nicht anders sein, da Handwerker den Lohnanteil in der Rechnung gesondert ausweisen müssen.


Nun ich kann nur aus einem gerüttelt Maß an Erfahrung meine Posts erstellen. WARTUNG sind idR (das hatte ich aber schon ausgeführt ....) Lohnkosten, evtl. noch Kleinmaterial, aber nicht mehr. deswegen würde ich als Mieter da nicht rumeiern. Position C zzgl. Mwst zahlen und sollte der VM mehr wollen, muss er nachlegen. Die Rechnung als solche, gibt zusätzliche Wartungslohnkosten nicht her.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Die Forderung entspricht nicht der Netiquette. In Deutschen Foren hat sich das Duzen etabliert, das Siezen wird als Distanzierung zur Forengemeinschaft interpretiert. Wenn Sie sich vom Forum abgrenzen wollen - bittesehr.

Auf Ausweisung der Lohnkosten würde ich als Mieter weiterhin bestehen. Andernfalls lassen sich die Kosten steuerlich nicht geltend machen.

-- Editiert von Baldwin123 am 31.03.2017 14:23

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