Hallo,
ich würde mich freuen, wenn Ihr euch zu folgender Sachlage äußern könntet.
Wir haben Ende 2015 ein Boxspringbett bei einem Möbelhaus gekauft und geliefert bekommen. Im April 2016 bildeten sich schon so starke Kuhlen, dass ein erholsamer Schlaf darin nicht mehr möglich war. Daraufhin haben wir dieses Problem direkt beim Möbelhaus gemeldet und um Nachbesserung gebeten. Einige Wochen später wurde der Matratzenkern ausgetauscht. Nach kurzem Probeliegen war allerdings klar, dass dieses nicht die Ursache für die sehr ausgeprägte Kuhlenbildung ist. Wir haben dem Möbelhaus sofort gemeldet, dass der Mängel durch diesen Austausch nicht behoben wurde und wir um Nachbesserung bitten. Nach einigen Wochen bekamen wir nun gestern die Mitteilung, dass der Matratzenkern erneut ausgetauscht wird, Sie wollten es noch einmal probieren..
Ich lasse mich gerne überraschen, allerdings gehe ich davon aus, dass der Mangel dadurch noch nicht behoben sein wird.
Nun zu meinen Fragen:
Muss ich eine dritte Nachbesserung dulden oder kann ich nach diesem zweiten erfolglosen Versuch vom Kaufvertrag zurücktreten? Noch sehr viel länger in diesem Bett schlafen zu müssen, wäre mittlerweile eine echte Zumutung für den Körper.. Falls ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, wie stelle ich dieses am Besten an? Einfach eine Rücktrittserklärung nach Vorlage aus dem Netz anfertigen und per Einschreiben an das Möbelhaus senden?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und liebe Grüße!
-- Editier von mia1 am 26.08.2016 09:57
Nach zweiter Reklamation Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
26. August 2016
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Frage vom 26. August 2016 | 09:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach zweiter Reklamation Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 26. August 2016 | 10:36
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Muss ich eine dritte Nachbesserung dulden
IMO nein, da es sich nicht ausnahmsweise um ein kompliziertes technisches Gerät handelt, bei dem man (je nach Art des Mangels) drei Versuche hinnehmen muß.
Und jetzt?
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