Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung unerlaubt Kredit eingetragen seitens der Bank - erlaubt?

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Eleali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung unerlaubt Kredit eingetragen seitens der Bank - erlaubt?

Hallo Zusammen,
ich habe im Juni 2012 meine Restschuldbefreiung erteilt bekommen und zum 31.12.15 hätte alles aus der Schufa gelöscht werden müssen. Jetzt habe ich heute via Onlineauskunft bei der Schufa nachgesehen und da steht ein alter Kredit einer Bank drin, der mit in der Insolvenz gewesen war, aber nun mit etwas höhererem Betrag und neuem Datum des Ereignisses von April 13 und Erledigung Okt. 15. Seit Beginn der PI 2005 bis dato habe ich weder neue Kredite aufgenommen, noch sonst irgendwie Schulden gemacht. Bei der Bank war ich gerade und die prüfen das nach. In 2013 hatte ich bei dieser Bank wegen einem Guthabenkonto nachgefragt, da die andere Bank zu weit weg ist, da haben sie mir gegenübe erwähnt, das eine Forderung noch offen ist trotz Insolvenz, aber erledigt und ich deshalb nie bei der Bank ein Konto bekäme, solange die Summe nicht bezahlt wird, sie würden das nicht löschen. Meine Frage ist, das mit der Restschuldbefreiung von 06/12 doch alle offenen Forderungen von der PI erledigt sein müssten und ein nachträglicher ( nach Restschuldbefreiung! ) Eintrag mit vorsätzlich falsch eingetragenem Datum doch eigentlich verboten ist oder sehe ich das falsch?
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Hilfe

MfG,
Eleali

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
ich habe im Juni 2012 meine Restschuldbefreiung erteilt bekommen und zum 31.12.15 hätte alles aus der Schufa gelöscht werden müssen.


Wieso sollte die Bank das löschen?
Die Forderung existiert ja noch. Sie kann nur nicht mehr vom Staat vollstreckt werden.

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#2
 Von 
Eleali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der gleiche Kredit stand vorher auch drin mit dem Vermerk der Insolvenz und nach Restschuldbefreiung wurden alle Kredite aus dieser Zeit aus der Schufa gelöscht, d.h. nach 10 Jahren wäre die Schufa nun "sauber", doch diese eine Bank hat nach der Restschuldbefreiung vom Juni 12 den alten Kredit als "neu" mit Datum von April 13 eintragen lassen und Erledigung im Okt. 15...daher meine Frage ob das rechtens war!

LG, Eleali

PS: Es ist normaler Vorgang, das nach vollendetem 3 Jahr nach der Restschuldbefreiung alle diesbezüglichen Daten aus der Schufa gelöscht werden, sonst hätte ja jeder der irgendwann mal eine PI machen müsste für den Rest seines Lebens keine Möglichkeit mehr, selbst einen Mini-Kredit oder Dispo zu bekommen...daher auch mein Unverständnis bei dieser Angelegenheit.

-- Editiert von Eleali am 06.01.2016 18:55

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dass die Bank keine Geschäftsbeziehung mehr will, bevor das nicht getilgt wurde (trotz RSB) ist deren gutes Recht. Wie Vundaal sagt, besteht die Schuld noch, sie ist nur nicht mehr einklagbar und vollstreckbar.

ABER: Die Berechtigung eines Schufa-Eintrages besteht definitiv nicht mehr. Dieser Anspruch ist mit der RSB untergegangen bzw. der Eintrag muss auch mit RSB erledigt werden und kommt dann entsprechend Ende 2015 ebenfalls raus.

Ich würde die Schufa anschreiben und zur Löschung binnen 14 Tagen und Score-Neuberechnung auffordern. In Kopie die RSB beilegen und darauf verweisen, dass dieser Kredit nicht aus 2013 stammt und auch von der RSB umfasst ist. bei Weigerung ankündigen, dass man auf Kosten der Schufa einen Anwalt mit einer entsprechenden Klage vor Gericht bzw. einstweiligen Verfügung beauftragt, ohne weitere Vorwarnung.

Normalerweise ist der Eintrag dann draußen.

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#4
 Von 
Eleali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,

Zitat (von mepeisen):
Dass die Bank keine Geschäftsbeziehung mehr will, bevor das nicht getilgt wurde (trotz RSB) ist deren gutes Recht. Wie Vundaal sagt, besteht die Schuld noch, sie ist nur nicht mehr einklagbar und vollstreckbar.


dafür habe ich auch Verständnis, auch wenn es eine der Banken ist, die eigentlich ein Guthaben-Konto für jedermann einrichten "müssen". Nur für den neuen Eintrag habe ich kein Verständnis, insbesondere da ich Mitte des Monats dringend ein angespartes Bausparkassendarlehen nehmen wollte um die seit längerem notwendigen Renovierungen am Haus und beim Mieter zu erledigen, was mit diesem Eintrag nun nicht möglich ist...

Ich habe die Schufa jetzt erstmal nur über den normalen Button mit den 3 Möglichkeiten angefragt, dass ich das Konto nicht kenne und warte jetzt mal auf die Antwort.
Und die Bank kümmert sich auch schnellstmöglich darum, nachdem mein Männe so nett heute beim Gespräch mit der Bank erwähnt hat, das es wir es überlegen, nachzuprüfen ob es ein Versehen oder eher ein absichtlicher Pseudoeintrag sei, der als Betrug zur Anzeige führen würde..

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
auch wenn es eine der Banken ist, die eigentlich ein Guthaben-Konto für jedermann einrichten "müssen

Die Pflicht geht nur soweit bis man gravierende Gründe dagegen hat...

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#6
 Von 
Eleali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen...
Rückmeldung der Bank:

Mein Exmann hat durch Schlunzigkeit seine PI später gemacht und da wir damals den Kredit zusammen gemacht haben, wird es auch bei mir mit eingetragen lt. Aussage der Bank. Nur verstehe ich nicht, warum der Hauskredit der auch gemeinsam gemacht wurde, dann nicht auch eingetragen wurde (andere Bank)... Es würde mich interessieren, ob das auch überhaupt rechtens ist und ob es dazu Fallbeispiele und Urteile gibt...

LG

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Aussage gibt doch keinen Sinn. Also nochmal, dass wir es verstehen: DU hast die RSB 2012 bekommen. Bei DIR war die Bankschuld von der RSB umfasst. DU hast in DEINER Schufa-Auskunft das nach wie vor drin stehen, obwohl es durch RSB bei DIR 2012 erledigt sein müsste und deswegen am Jahresende raus gekommen sein müsste, korrekt?

Was mit deinem Mann ist, ist doch für DICH, Deine Schulden und Deine RSB und Deine Schufa völlig egal. Du und dein Mann seid zwei verschiedene Personen. Und nur weil einer vielleicht 2013 die Privatinsolvenz gemacht hat und der andere schon 2012 bedeutet das nicht, dass die Bank einfach auf dich weiterhin Eintragungen bei der Schufa machen darf.

Ich würde die Bank überdeutlich auffordern, das sofort zu löschen in den nächsten 7 Tagen, andernfalls würde man sofort zu einem Anwalt gehen und per einstweiliger Verfügung via Gericht die Bank zwingen, diesen Blödsinn zu unterlassen. Wie gesagt: Nur aus deiner Sicht argumentiert.

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#8
 Von 
Eleali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

völlig korrekt, genau das ist mein Problem.
Die Bank argumentierte den Eintrag in der SCHUFA damit, das wir ja gesamtschuldnerisch haften und es "angeblich" somit rechtens wäre, da mein Ex (durch eigenes Verschulden/Schluddrigkeit) seine PI erst später gemacht hat und ich als "Bürge" somit wieder in den A**** gekniffen bin für weitere 3 Jahre - mal abgesehen davon, dass der ganze Mist fast nur wegen ihm überhaupt ist.

Ich würde der Bank zu gerne mit Anwalt drohen, aber dafür fehlt mir das Wissen um Rechtsgrundlage. Weiß einer evtl. ähnliche Fallbeispiele/Rechtssprechungen oder Urteile dazu? Trotz intensiver Suche habe ich im Netz bislang nichts gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Sehe das wie mepeisen, die Argumentation der Bank ist doch hanebüchen. Die Konsequenz wäre ja, dass Dir der Eintrag trotz RSB quasi für den Rest Deines Lebens die Schufa verhunzen würde, wenn Dein Ex gar keine Privatinsolvenz machen würde.

Eine Rechtsgrundlage brauchst Du für das Schreiben an die Bank nicht. Die haben eine Rechtsabteilung, die sehr genau weiß, dass es so nicht rechtens sein kann. Und sobald Du mit rechtlichen Schritten drohst, wird der entsprechende Sachbearbeiter das schon zur eigenen Absicherung der Rechtsabteilung vorlegen.

Ich würde wie von mepeisen vorgeschlagen der Bank schreiben, dass die Eintragung aufgrund erfolgter RSB nicht rechtens ist und Du die Löschung binnen 7 Tagen (Frist nach Datum, also bis xx.xx.xxxx, Postlaufzeit beachten) zu erfolgen hat. Gleichzeitig ankündigen, dass Du ohne weitere Ankündigung nach Fristablauf einen Anwalt einschalten wirst und dass Du keine Fristverlängerung gewähren wirst. Das per Einwurfeinschreiben an die Bank. Und an die Schufa würde ich dasselbe schicken.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
das wir ja gesamtschuldnerisch haften

Man muss strikt das Rechtsverhältnis untereinander (also zwischen Ex und dir) und dem gegenüber der Bank trennen. Dass ggf. der Ex einen Ausgleichsanspruch hatte dir gegenüber und dass dies ggf. etwas bedeutet hätte, wenn er nicht ebenfalls in Insolvenz gegangen wäre, ist ein völlig anderes Blatt. Das ist aber auch etwas, auf das die Bank selbst direkt nicht zurückgreifen kann.

Das Rechtsverhältnis zwischen dir und der Bank wirkt eindeutig nur auf dich persönlich. Vielleicht trifft §425 BGB , wenn man denn nach einem Gesetz sucht, den Sachverhalt am Besten. Insbesondere Absatz 2. Bin mir da nicht so sicher, ob es das ist, was man sucht, aber das ist auch relativ egal, denn es geht um deine Schufa und um dein Zahlungsverhalten bzw. deine Bonität. Das Thema hat sich für dich erledigt. Ob du nun irgendwo mal Kredite unterschrieben hattest oder nicht, ist egal.

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#11
 Von 
Eleali
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,,

ich habe mir jetzt mal §421 (Gesamtschuldner) - § 425 ausgedruckt und werde morgen mal wieder zur Bank gehen um es zu klären. Hilft das persönliche Gespräch nicht, muss ich doch einen Anwalt einschalten. Herzlichen Dank Euch Allen für Eure Hilfe!

LG,

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