Hallo,
meine Frau will sich Trennen und war beim Anwalt.
Problem ist, sie pflegt meine Mutter. „Pflegegrad 2 Inkontinent Altersdemenz"
Meine Frage ist, wenn sie auszieht müsste ich meine Stelle aufgeben und kann dann nur noch geringfügig Arbeiten um die Versorgung meiner Mutter zu gewährleisten.
Alternativ gibt es die Möglichkeit von Familienpflegezeit über einen Zeitraum von max. 24 Monate, die reguläre Arbeitszeit würde sie dann wöchentlich auf 15 Stunden reduzieren. In dem Fall bewegt sich mein Gehalt beim Selbstbehalt von 1200€. Müsste ich dann je nach Wahl trotzdem für meine Frau Trennungsunterhalt
leisten? Darf man das Rechtlich überhaupt?
Zu erwähnen wäre noch, das sie meinen 20 Jährigen Sohn ohne Lust auf Arbeit, Ausbildung oder Bildung mitnimmt.
Stationäre Pflege oder einen Pflegedienst möchte ich meiner Mutter noch ersparen, so lange wie es möglich ist, soll sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben.
Ich bedanke mich für eure Antwort
Nach Trennung Arbeitswechsel wegen Pflege der Mutter. Geringer Verdienst deshalb kein Unterhalt mehr
16. Juni 2017
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Frage vom 16. Juni 2017 | 16:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Trennung Arbeitswechsel wegen Pflege der Mutter. Geringer Verdienst deshalb kein Unterhalt mehr
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#1
Antwort vom 16. Juni 2017 | 17:30
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo paulii,
Wie hoch ist dein mtl. Netto?
lg
edy
#2
Antwort vom 16. Juni 2017 | 18:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Edy
Bei Steuerklasse 3 ca 2500€! Soweit ich weiß wird schon ab beginn des Trennungsjahr Klasse 1 berechnet. Da wären es ca 2200€ Bei einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit in Fall von Familienpflegezeit vielleicht 1000€. Halbtagsjob eventuell 800€
Gruß Paulii
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#3
Antwort vom 16. Juni 2017 | 19:25
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Halllo,
ZitatSoweit ich weiß wird schon ab beginn des Trennungsjahr Klasse 1 berechnet :
Steuerklassewechsel im Januar des Folgejahres (nach dem Trennungszeitpunkt)
Ist dein Netto bereinigt?
Kinder vorhanden?
lg
edy
#4
Antwort vom 16. Juni 2017 | 23:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Netto ist nur ca..+/- 100€ habe ab 01.07 eine neue Stelle
Ja hab einen Arbeitsscheuen Sohn zu Hause sitzen.
Was für mich Interessant ist ob ich mich in meinem spitzelten Fall finanziell verschlechtern darf ohne Probleme zu bekommen. Könnte dann ja den Unterhalt nicht mehr bezahlen.
Gruß
Paulii
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