Musste wegen Drogen ins Krankenhaus. Führerschein weg oder gilt Ärztliche Schweigepflicht?

4. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb459132-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Musste wegen Drogen ins Krankenhaus. Führerschein weg oder gilt Ärztliche Schweigepflicht?

So dumm wie ich war habe ich vor ein paar Tagen das erste mal Methamphetamin konsumiert. Ich bin kein regelmäßiger Kiffer oder Trinker, konsumiere Drogen sehr sehr selten. War einfach nur neugierig und ja; das Zeug ist *******!

Dabei kamen starke Nebenwirkungen auf und ich dachte, dass mein Kreislauf etc. kolabiert und ich womöglich sterbe.
Habe mich dann entschlossen einen Rettungswagen zu rufen. Besser als tot sein. Dem Disponenten habe ich nichts von Drogen erzählt, es kam auch keine Polizei. Den Sanitätern und im Krankenhaus habe ich alles erzählt.

Im Krankenhaus wurde Urin und Blut abgegeben. Nachdem es mir besser ging habe ich den Arzt gefragt ob ich gehen kann. Er meinte, ja, wenn ich ein Formular dafür unterschreibe, dass dieß gegen ärztlichen Rat erfolgt. Es kam keine Polizei.

Ich habe jetzt echt Angst, dass jemand diesen Vorfall den Führerscheinstelle meldet. Ohne Ihn bin ich beruflich aufgeschmissen. Ist dieß wahrscheinlich? Schützt mich die ärztliche Schweigepflicht? Ich war nicht mit dem Auto oder im Verkehr unterwegs. Als ich gehen wolte hat der Arzt mich noch gefragt, wie ich nach Hause komme. Ich sagte ihm den Bus der in mein Ort fährt.

Wäre echt Schade wenn Menschen sich zwischen Ihrem Leben und dem Führerschein entscheiden müssten.

Vielen Dank für eure Antworten schonmal.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von fb459132-71):
Wäre echt Schade wenn Menschen sich zwischen Ihrem Leben und dem Führerschein
entscheiden müssten.


Den Satz finde ich ehrlich gesagt komplett daneben. Du selbst hast Dich entschieden, den Führerschein zu gefährden. Und hin ist dein Leben auch ohne Führerschein nicht. Nur vielleicht schlechter als vorher. Du musst nicht sterben;-) Und was hättest Du davon gehabt zu sterben, aber noch einen gültigen Führerschein zu besitzen?;-) Ich hoffe, Dir fällt auf, wie dämlich dieser Satz war?

Von Drogen weiß ich jetzt nichts. Bei Alkohol kann ich aber sagen, dass auch Menschen, die mit massiven Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus eingeliefert wurden, ihren Führerschein immer noch haben und nie was gehört haben von der Führerscheinstelle. Solang man "nur" halbtot besoffen im Park liegt und nicht beim besoffen Fahren erwischt wurde, meldet sich da (meistens jedenfalls) keiner. Ob das bei Drogen auch so ist, kann ich allerdings nicht sagen, da ich da niemanden kenne und auch selbst keine Erfahrungen habe. Aber ich schätze: da kommt nichts und Du kannst den Führerschein behalten.

-- Editiert von Yogi1 am 04.02.2017 20:06

-- Editiert von Yogi1 am 04.02.2017 20:09

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb459132-71):
Schützt mich die ärztliche Schweigepflicht?

Theoretisch ja.

Praktisch soll es schon vorgekommen sein das entsprechende Unterlagen anonym bei der Behörde gelandet sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Bei Arztunterlagen kann man indessen leicht feststellen, von wo sie kommen - es gibt ja eine Kopie in der Patientenakte. Und dann steht der Arzt mit einem Bein im Gefängnis.

Die Systeme sind nicht lückenlos... Es gibt einige Möglichkeiten, wie die Unterlagen auf dem Weg zur Akte eingesehen/kopiert werden können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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