Mündlicher Kaufvertrag ohne Festpreis gültig?

21. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
arbeitnehmer1337
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag ohne Festpreis gültig?

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrrad in einer Werkstatt zur Reparatur abgegeben.
Es müssen verschiedene Bauteile eingekauft werden und auch verschiedene Arbeiten durchgeführt werden. Wir haben jedoch bei einigen Teilen nicht genau abgesprochen welche dies sein sollen und die Preise für die Bauteile sind insgesamt nicht abgesprochen. Dort habe ich lediglich eine Vermutung, wie teuer z.B. das eine Bauteil sein wird (knapp unter 1000€).
Ist der Kaufvertrag ohne genau festgelegte Preise nicht eigentlich ungültig? Außerdem ist mir bei einigen Bauteilen nicht bekannt durch welche neuen Teile die defekten ersetzt werden.
Mir geht es hierbei nicht um das Geld sondern darum, dass mein Rad mittlerweile 28 Tage in der Werkstatt steht und immer noch nicht fertig ist. Mir wurde eigentlich mitgeteilt, dass es innerhalb von 7-10 Tagen fertig sein soll.
Falls ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann oder dieser garnicht erst zustande gekommen ist würde ich dann lieber doch im Internet bestellen und alles selbst machen. Ist günstiger und geht schneller. Wenn es nicht so lange dauern würde in der Werkstatt hätte ich an sich kein Problem gehabt 10-20% mehr zu zahlen als im Netz.

Würde mich freuen wenn mir jemand mitteilen kann, ob der Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen ist. Soweit ich weiß haben wir mündlich garnicht genug Details besprochen, als dass es sich um einen gültigen Kaufvertrag handelt. Schriftlich ist NICHTS vorhanden.

Danke schonmal!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hier geht es nicht um einen Kaufvertrag sondern um einen Werkvertrag. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Zu einem Kaufvertrag würde nämlich tatsächlich zu den notwendigen Bestandteilen die Einigung über den Kaufpreis zählen. Bei einem Werkvertrag die Einigung über den Werklohn hingegen nicht. Dafür gibt es § 632 BGB , wonach im Zweifel die übliche Vergütung geschuldet wird.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arbeitnehmer1337
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Eidechse, danke schon mal für deine Antwort! Zählen die Bauteile dann auch mit in den Werkvertrag und müssen keinen festgesetzten Preis haben? Auf das Modell der Federgabel haben wir uns geeinigt, nicht jedoch auch einen genauen Preis. Ich kann derzeit nur ungefähr abschätzen wie teuer das wird.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das Fahrrad soll repariert werden. Reparaturaufträge sind im Regelfall immer mit dem Einbau von Ersatzteilen für defekte Teile verbunden. Es bleibt aber ein einheitlicher Vertrag und fällt nicht wegen der einzelnen Komponenten auseinander.

3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
aber ein 1000€ Bauteil statt eines 100€ Bauteils zu verbauen und auch zu berechnen funktioniert.

So pauschal ist das falsch. Es kann funktionieren, muss aber nicht. §242 BGB gilt auch bei Werkverträgen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Als grobe Richtschnur kann man sagen, dass der Werkunternehmer berechtigt ist für defekte Teile neue Ersatzteile einzubauen, die mit den defekten Teilen vergleichbar und gleichwertig sind. Sprich wenn in dem Fahrrad zuvor eine Billiggabel verbaut war, dann darf, ohne das mit dem Kunden zu besprechen, keine High-End-Gabel verbaut werden.

Für alle Bauteile, für die keine konkrete Absprache erfolgte, kann der TS daher eigentlich davon ausgehen, dass gleichwertiger Ersatz eingebaut wird.

Im Übrigen kann man mit Sicherheit immer mit der Werkstatt sprechen und erstmal nett anfragen, warum das Fahrrad denn nun schon so lange steht und wann mit der Reparatur begonnen werden soll. Da kann man dann auch mal nach den Kosten fragen oder gar, wenn wirklich noch nicht mit der Reparatur begonnen und noch nichts bestellt wurde, fragen, ob man den Auftrag nicht einfach stornieren kann.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
arbeitnehmer1337
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo nochmal,

vielen Dank für eure Antworten!
Ihr habt bei mir etwas Licht ins Dunkle gebracht! Ich war gestern bei der Werkstatt und wollte mich erstmal nach dem Grund erkundingen, warum es so lange dauert. Das Problem war, dass verschiedene Mitarbeiter der Werkstatt im Urlaub waren/sind und deshalb nicht weitergemacht werden konnte (duch fehlende Informationen, die nur der Mitarbeiter im Urlaub hatte, und fehlende Arbeitskraft).

@Flo Ryan: Danke auch für deine Antwort. Um den Preis an sich ging es mir nicht. Bin gerne bereit mehr zu bezahlen wenn gute Arbeit geleistet wird! Mir ging es nur darum ob ich durch irgendein Gesetzt zurücktreten kann und es woanders machen lasse um Zeit zu sparen. Das Wetter ist halt top und ich möchte gerne wieder die Wälder durchpflügen :) Winterpause ist vorbei!!!

Im Endeffekt teilte mir die Werkstatt gestern mit, dass es noch 1-2 Wochen dauert. Der Grund ist an sich auch nachvollziehbar, jedoch hätte man mir vorher mMn nicht sagen sollen, dass der Vorgang insgesamt nur 7-10 Tage benötigt. Wir sind heute bei Tag 29 und 1-2 Wochen kommen noch dazu! Der Steuersatz meine Fahrrades hat aufgrund des Rahmens ein spezielles Maß (Cannondale), sodass keine im Handel frei erhältlichen Steuersätze verbaubar sind. Mein Steuerrohr hat derzeit die Größe 1,5" (nicht tapered). Ich lasse mir jetzt einen Steuersatz für Tapered Gabeln einbauen. Da Cannondale hier Sondermaße hat wird die Werkstatt nun einen Steuersatz extra für mich zurechtdrehen lassen, damit es dann auch in meinen Rahmen passt. Die Person, die das machen kann, ist jedoch gerade im Urlaub. Deshalb jetzt noch 1-2 Wochen.

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe! Finde ich echt super!

MfG

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen