Mindert Wohngeld den Unterhalt?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2017 09:26:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindert Wohngeld den Unterhalt?

Hallo,

Wir haben uns letztes Jahre getrennt (keine Scheidung,aber verheiratet). Ich arbeite TZ und bekomme 830 Euro. Er VZ ca 2300. Wir haben zwei Kinder (7 und 11). Wegen dem Wechselmodell muss er ja keinen Kinderunterhalt bezahlen. Ich hätte ihn einen Teil des Kindergelds geben müssen, aber das hat er mir gelassen. Er bezahlt mir nun Trennungsunterhalt bzw eine Aufstockung von 185 Euro (der genaue Wert lag bei ca. 400). Da wir aber Schulgeld für beide Kinder bezahlen müssen, geht die Hälfte davon ab. Ich habe jetzt Wohngeld beantragt und frage mich, ob das den Unterhalt noch mal vermindert. Ob ich das Geld, welches ich wahrscheinlich vom Wohnamt bekomme, noch vom Unterhalt abrechnen muss und er mir dann noch weniger bezahlen muss.
Danke.

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5 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sooyahn,

Die Wohngeldstelle wird zunächst prüfen ob dir Unterhalt zusteht. ( ich glaube mit Wohngeld wird nichts.).

Zitat (von Sooyahn):
Wegen dem Wechselmodell muss er ja keinen Kinderunterhalt bezahlen.


Das stimmt so nicht.

Kindesunterhalt muss der leistungsfähige Elternteil zahlen.

lg
edy

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Sooyahn):
Wegen dem Wechselmodell muss er ja keinen Kinderunterhalt bezahlen.
Aha, wenn Frau die Bewertung bereits vorwegnimmt.

Im Trennungsjahr werden die erzielbaren Einkünfte minus den anrechenbaren Abzugspositionen aufaddiert und geteilt. Grundsatz der Halbteilung.

Davon kann ich bei Deiner Beschreibung nichts erkennen. Folglich ist auch keine Aussage ob irgendwelche Zusatzeinkommen anzurechnen sind, möglich.

Achte darauf, das die Wohngeldbewilligung nicht vorbehaltlich ist. Nicht das Du es nach endgültiger Prüfung wieder zurückzahlen musst.


Berry

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#3
 Von 
guest-12313.01.2017 09:26:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Stimmt jetzt der errechnete Unterhalt gar nicht? Bin jetzt verwirrt.
Mein Ex hatte nur gesagt, wenn ich halt Wohngeld bekomme, würde er mir weniger zahlen, deshalb habe ich hier meine Frage gestellt.

Die genauen Zahlen waren
Mein Gehalt 860 (weil ich Weihnachtsgeld bekomme usw) + seins 2118 (bereinigt)
= 2978
(laut Düsseldorfer Tabelle würde jedes Kind 461 bekommen, da Wechselmodell geht man eine Stufe höher, also 492 pro Kind)
= 984
Da wir zu 50/50 betreuen wird ein Teil (also 492) abgezogen und davon noch einen Teil Kindergeld (190), weil ich es ja behalte
= 302 Kinderunterhalt bzw Ausgleich

Trennungsunterhalt
mein Gehalt 860 + 302 (Kinderunterhalt) = 1162
Vater 2118 -302 =1816
Differenz 1162 - 1816 = 654
3/7 davon sind dann 280

insgesamt habe ich 302 (kinderunterhalt) + 280 (Trennungsunterhalt) = 582

Davon geht ab 582 - 205,5 (Hälfte des schulgeldes) - 17,5 (Fahrkarten kinder) - 18 (unfallversicherung der Kinder)
- 190 (Hälfte Kindergeld)

Ich bekomme also 151 (?)

Entschuldigung für die lange Rechnung, aber die hat mein Ex so gemacht.

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#4
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Du kannst den Unterhalt der Kinder nicht gegeneinander aufrechnen. Denn er verdient erheblich mehr als du. Also müsste er mehr Unterhalt an dich für die Kinder bezahlen als du an Ihn. Diesen müsstest du aufgrund deines geringen Verdinest eh nicht leisten.
Wie ihr das unter euch ausmacht ist ja egal. Aber wenn du jetzt von staatlicher Seite Geld haben willst werden die nach dem vom Vater zu zahlenden Unterhlat fragen. Wenn du denen sagst das du von Ihm keinen möchtest könnten die das akzeptieren. Aber nur mit dem Hinweis das sei deine Sache und dir wird der "mögliche" Unterhalt als fiktives "Einkommen" dazu gerechnet.

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sooyahn,

Wenn jemand ALGII oder Wohngeld beantragt, wird erst geprüft ob dir von anderer Seite Geld zusteht.

Dir steht in erster Linie Kindesunterhalt zu. Wenn dann noch Geld übrig ist steht dir noch Trennungsunterhalt zu.

Vom EX-Gehalt wird der KU abgezogen und der Rest wird zur Berechnung des TU genommen.

Wenn du ein unter Selbstbehalt relevantes EK hast, kann man dir beim Wechselmodell eine erhöhte Erwerbsobliegenheit

(Vollzei) fordern. Findest du keine Arbeit muss der EX trotz Wechselmodell für die KInder alleine aufkommen.

Die Wohngelgstelle wird auch einen Vollzeitjob von dir fordern oder dich auf ALGII verweisen..

Es kann doch nicht sein dass jemand sagt: ich gehe halbtags arbeiten, den Rest soll der Staat aufstocken.

lg
edy

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