Mietminderung wegen ???

2. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
SirAL
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen ???

Ich wohne in der 1. Etage eines Altbaus.
Mitte 2016 wurde angefangen die Wohnung unter mir zu sanieren und auch zu entkernen.
Seitdem es mit den sommerlichen Temperaturen vorbei ist, wird dort unten nichts mehr gemacht.
Nun ist aber in der unteren Etage auch zum Keller hin der Boden teilweise offen.
Daher ist ein Heizen in meiner Wohnung im Moment ein Fass ohne Boden.

Kleine Fakts dazu:
- Der keller ist wegen wasser schon gemacht worden aber die fenster sind alle auf bzw nicht vorhanden.
- Die Fenster der Wohnung im ergeschoss sind teilweise angekippt.
- Meine Fenster haben auch bereits nicht mehr die nötige Dichte und es zieht da durch (Das habe ich den Mietern im April bereits mitgeteilt.)
- Ansonsten Altbau mit Dielen, Elektroheizung/Kachelofen (wird beides genutzt).

Was kann ich hier tun?

Ist eine Mietminderung möglich wenn ja wie hoch.

MfG SirAL

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von SirAL):
Ist eine Mietminderung möglich wenn ja wie hoch.

Da solltest du am besten Google fragen, dort wirst du zu unzähligen Urteilen von Amtsrichtern geführt und dort kannst du schauen, ob dein Problem dort bereits ausgeurteilt wurde. Gerne wird dir auch der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht behilflich sein. Aber ein Forum kann und darf nicht mit verlässlichen Zahlen dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SirAL
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Bevor ich Geld Investiere wollte ich ersteinmal abwägen ob es sinn macht.
Google ist für allgemeine sachen sehr hilfreich aber leider sind mir hier zu viele ja nicht altägliche sachen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von SirAL):
Ist eine Mietminderung möglich wenn ja wie hoch.


Vielleicht.

Genau sagt dir das ein Fachanwalt für Mietrecht der die exakten Umstände kennt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von SirAL):
- Meine Fenster haben auch bereits nicht mehr die nötige Dichte und es zieht da durch (Das habe ich den Mietern im April bereits mitgeteilt.)

Ich würde empfehlen das auch noch den Vermietern mitzuteilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von SirAL):
- Meine Fenster haben auch bereits nicht mehr die nötige Dichte und es zieht da durch (Das habe ich den Mietern im April bereits mitgeteilt.)
- Ansonsten Altbau mit Dielen, Elektroheizung/Kachelofen (wird beides genutzt).

Das dürfte bei Anmietung auch schon so gewesen sein, oder? Wenn ja, dann ist das kein Mangel.

Zitat (von SirAL):
Nun ist aber in der unteren Etage auch zum Keller hin der Boden teilweise offen.
Zitat (von SirAL):
- Der keller ist wegen wasser schon gemacht worden aber die fenster sind alle auf bzw nicht vorhanden.
- Die Fenster der Wohnung im ergeschoss sind teilweise angekippt.


Normalerweise kann ein Mieter nichts machen, wenn eine der Nachbarwohnungen nicht geheizt wird bzw. durch Lüften stark auskühlt. Das ist dann schlicht Pech aber kein Mangel. Einzig die Einschränkungen durch die Sanierung (kein Boden, keine Fenster) könnten relevant werden. Entweder unter dem Stichwort Mangel/Mietminderung oder eher unter § 555a (3) BGB . Muss der Mieter nämlich infolge von Erhaltungsmaßnahmen Ausgaben tätigen (hier höhere Heizkosten), dann kann er diese vom Vermieter einfordern.

Was sagt denn der Vermieter dazu?

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