Mietminderung und Schadensersatz

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
MaWebr85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietminderung und Schadensersatz

Hallo,

mein Vater hat sehr seltsame Mieter.

Heute kam ein Schreiben in welchem die Mieter eines EFH eine Mietminderung ab dem 01.07.2017 um 100%, sowie eine Schadensersatzforderung auflisten.

Die Gründe für die Mietminderung sind:
- Feuchtigkeit und Schimmel an den Wänden
- veraltete Stromleitungen
- verrostete Wasserrohre
- undichtes Dachfenster
- beschädigte Außenwände
- kein Hausstrom sowie kein Strom für die Heizung seit 2016

Das Haus ist ca. 140 Jahre alt, seit ca. 25 Jahren unser Eigentum und die letzte Sanierung ist mir nicht bekannt.

Zum Schadensersatz:
Die Mieter verlangen aufgrund der o.g. Mängel nach §823 BGB insgesamt einen Schadensersatz von 500.000€. Der Schadensersatz ist zu zahlen in Bar oder mit Barscheck innerhalb einer "angemessenen" Frist von 14 Tagen, alternativ in Raten je 8.000€ pro Monat.

Nun muss man zu den Mietern sagen: Es handelt sich um sogenannte Reichsdeutsche welche die Bundesregierung (auf deren Gesetze sich hier bezogen wird) nicht anerkennen und sie nur als "Firma" bezeichnen.
Die Mieter sind auch Hartz4-Empfänger welche in diesem Fall (nicht alle Hartz4-Empfänger sind so) vorgeben nur deswegen nicht arbeiten zu wollen, weil sie an die Firma keine Steuern entrichten wollen.

Da sie keine Rechnungen bezahlen wurde vor gut einem Jahr der Strom vom Stromversorger abgestellt. Da die Heizung mit Strom läuft, funktioniert diese natürlich auch nicht.
Miete wurde zu der Zeit vom Jobcenter gezahlt, das geschieht seit Juli 2017 jedoch nicht mehr, da sie momentan kein Hartz4 bekommen.

Damit die Mieter zumindest etwas Strom haben für Herd, Kühlschrank, Warmwasser, ... hat mein Vater vom angrenzenden unbewohnten Grundstück/Gebäude über das gesamte Jahr seit der Kündigung des Stroms ein Stromkabel rüber gelegt.

Nun haben sich über die Jahre Mietschulden von ca. 6.000€ angehäuft. Zusätzlich dazu kommt jetzt noch eine Stromnachzahlung von 2.000€.

Angesprochen auf die 2.000€ kam nur ein Satz wie "Das musst du uns erstmal nachweisen, dass wir den Strom verbraucht haben".

Die fehlende Miete hat mein Vater für sich erstmal hingenommen weil er meinte "Die haben ja nicht viel". Er hat die Mietschulden jedoch nicht erlassen, sondern des öfteren mündlich darauf hingewiesen, dass Mietschulden in dieser Höhe bestehen und er das natürlich auch irgendwann nachgezahlt bekommen möchte.

Die Mängel die oben aufgelistet werden sind allesamt berechtigt, es gibt bspw. tatsächlich feuchte Wände, jedoch haben wir vor Jahren schon darauf hingewiesen, dass es durch fehlende Heizung der Räume entsteht, da dadurch Wände kalt werden und Feuchtigkeit ziehen. Das undichte Dachfenster ist uns jedoch neu.

Meiner Meinung nach ist die Schadensersatzforderung totaler Quatsch. Wir möchten jetzt unsererseits eine fristlose Kündigung aussprechen aufgrund der fehlenden Miete der letzten Jahre.

Mich würde jetzt die Meinung zu diesem Fall hier im Forum interessieren.

Gibt es hier Schadensersatzanspruch? Womit muss mein Vater ggf. hier rechnen?
Ist es Pflicht des Vermieters eine alternative Heizung anzuschaffen, wenn dem Mieter der Strom für die Heizöfen abgestellt wurde? Oder hat gar der Vermieter hier ein Druckmittel, weil der Mieter ausreichend heizen muss?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Vorab das Thema wird lustig werden, ein Anwalt sollte man sich auf jeden Fall sofort nehmen.

Zitat (von MaWebr85):
Nun haben sich über die Jahre Mietschulden von ca. 6.000€ angehäuft.

Das rechtfertigt mehr als eine fristlose Kündigung, ersatzweise eine ordentliche Kündigung. Die sollte ein Anwalt verfassen.

Zitat (von MaWebr85):
Er hat die Mietschulden jedoch nicht erlassen, sondern des öfteren mündlich darauf hingewiesen, dass Mietschulden in dieser Höhe bestehen und er das natürlich auch irgendwann nachgezahlt bekommen möchte.

Die Forderungsaufstellung sofort schriftlich per Einwurfeinschreiben zusenden, das Schreiben vor Versandt den Inhalt bei der Post von der Schalterangestellten per Unterschrift auf einer zweiten Ausfertigung bestätigen lassen.


Zitat (von MaWebr85):
Damit die Mieter zumindest etwas Strom haben für Herd, Kühlschrank, Warmwasser, ... hat mein Vater vom angrenzenden unbewohnten Grundstück/Gebäude über das gesamte Jahr seit der Kündigung des Stroms ein Stromkabel rüber gelegt.

Das war einfach ausgedrückt kein guter Einfall und der Vater kann sich mit dem Netzbetreiber selbst großen Ärger einhandeln. Somit sollte man das Kabel sofort vom Netz trennen.
Zitat (von MaWebr85):
Zusätzlich dazu kommt jetzt noch eine Stromnachzahlung von 2.000€.

Sofern kein Zähler für die Leitung eingebaut ist, kann man den Betrag als eigenes Vergnügen abschreiben.

Zitat (von MaWebr85):
Die Mängel die oben aufgelistet werden sind allesamt berechtigt,

Wirklich?
Zitat (von MaWebr85):
kein Hausstrom sowie kein Strom für die Heizung seit 2016

Das der Strom vom Netzbetreiber abgestellt wurde, dafür sind die Mieter selbst schuld.
Zitat (von MaWebr85):
Feuchtigkeit und Schimmel an den Wänden

Wenn mangels Strom nicht geheizt werden kann, dürfte der Mangel ein Verschulden der Mieter sein, für welchen die Mieter Schadenersatzpflichtig sein dürften.
Zitat (von MaWebr85):
- veraltete Stromleitungen

Solch einen Mangel gibt es nicht, wenn die Leitungen noch Strom an die vorhandenen Steckdosen liefern, ist die in Ordnung. Es gibt keine Pflicht zur Umrüstung wenn die elektrische Anlage noch im Urzustand ist. Bis 1973 war auch die Nullung erlaubt, und damit auch bei Bestand noch zulässig.
Zitat (von MaWebr85):
verrostete Wasserrohre

Von Außen ist das doch kein Mangel, so lange die Leitungen dicht sind, einzig alte Bleileitungen dürfen nicht mehr vorhanden sein, jedoch würde Blei auch nicht rosten.
Zitat (von MaWebr85):
- beschädigte Außenwände

Wodurch beschädigt, vom Alter her dürfte es klar sein das bei einem alten Gebäude die Außenfassade nicht mehr hübsch aussieht, aber dies war doch bei Einzug schon bekannt.
Zitat (von MaWebr85):
- undichtes Dachfenster

Der wohl einzige Mangel, jedoch wenn dieser erst jetzt mitgeteilt wurde, sollte man einen Handwerker vorbei schicken, vorher den Besuch des Handwerkers ankündigen und der sollte sich die Sache anschauen.


Zitat (von MaWebr85):
Zum Schadensersatz:
Die Mieter verlangen aufgrund der o.g. Mängel nach §823 BGB insgesamt einen Schadensersatz von 500.000€. Der Schadensersatz ist zu zahlen in Bar oder mit Barscheck innerhalb einer "angemessenen" Frist von 14 Tagen, alternativ in Raten je 8.000€ pro Monat.

Schreiben ignorieren, nicht mal darüber mit den Mietern darüber verhandeln.

Nur eben gleich zu einem Anwalt wegen der Kündigung, und selbst keine Kommunikation halten. Vor allem wird der Umgang mit solchen Leuten sehr erheiternd für die Nachbarn, wenn es dann zur Räumung kommt, vor allem schon wenn die Räumungsklage vor Gericht verhandelt wird.
Zitat (von MaWebr85):
Es handelt sich um sogenannte Reichsdeutsche

Für die Räumung kann man Kosten minimieren indem man den Termin exclusiv den Medien anbietet vor Ort zu sein, im Moment werden für Filmaufnahmen hübsche Summen bezahlt, damit hat man einen Teil der Kosten wieder zurück.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

A N W A L T

Fristlose Kündigung, Räumungsklage

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Das klingt tatsächlich wie ein ganz ganz schlechter Witz - die Punkte dieser Spinner wurde ja schon auseinandergenommen.

Der Vater sollte seine Strombelieferung schnellstens einstellen. Wie diese Leute an Strom kommen, ist deren Sache. Das Geld für seine Strombelieferung wird er abschreiben können.

Auch seine Mietforderungen unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährung (3 Jahre). Abgesehen davon wird selbst ein entsprechendes Zahlungsurteil bei solchen Habenichtsten nur ein Stück wertloses Papier werten.

Ihr solltet zusehen euren Schaden bestmöglichst zu begrenzen > so schnell wie möglich weg mit Schaden und die Sache einem Rechtsanwalt überlassen. Ich bin ja sonst kein Freund davon gleich mit allem zum Anwalt zu rennen - aber gerade bei den geschilderten Begleitumständen sollte einem das die eigene Gesundheit/Nerven wert sein.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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