Mietminderung - Lärmbelästigung durch Kernsarnierung einer Wohnung im Mietshaus

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
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Schüler
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Mietminderung - Lärmbelästigung durch Kernsarnierung einer Wohnung im Mietshaus

Hallo zusammen,

ich bräuchte Rat zu folgendem Fall:

Es handelt sich um eine Mietwohnung in einem Haus mit einer Eigentümergemeinschaft, die Wohnung, die nun sarniert wird und Lärm verursacht gehört nicht dem Vermieter. Sie gehört Nachbarn und wird von Ihnen vermietet, die wohnen selbst auch im Haus, aber in einer anderen Wohnung.

Seit September herrscht fast durchgehend Baulärm durch verschiedene Sarnierungen die durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen wurden, allerdings war zumindest am Wochenden Ruhe.
Nun sind diese Bauarbeiten seit Anfang des Jahres im Haus und den angrenzenden Häusern abgeschlossen und es könnte allmählich wieder Ruhe einkehren bzw. der Dreck aufhören.

Die Nachbarn nutzten die Gelegenheit der Sarnierungsarbeiten und den Auszug des Mieter und lassen nun die Wohnung kernsarnieren. Also täglich Lärm ab 8 (meistens früher), es wird durchgehend gehämmert und gebohrt, scheinbar Wände abgeschliffen und Fliesen abgeklopft. Leider erfolgen diese Arbeiten auch Samstag von 8-16 Uhr. Man kann sich in der Wohnung weder ausruhen noch telefonieren, fernsehen oder Musik hören.

Darauf angesprochen, ob das wirklich auch am Wochende Stundenlang sein müsse, entgegneten die Nachbarn, dass sie das nun durchziehen wollen und keine Rücksicht nehmen können, da Ihnen ja auch Mieteinnahmen verloren gehen. Man solle sich ruhig bei der Hausverwaltung und dem Vermieter beschweren und dann eben die Miete mindern. Beide wurden informiert - Vermieter schon zweimal, er meinte beim ersten mal, dass das sicher bald vorbei sei...

Was muss noch getan werden bevor die Miete deswegen gemindert werden kann und in welcher Höhe wäre das gerechtfertigt? Ich hatte etwas von 15% gelesen.
Darf nachdem der Vermieter 2mal nicht reagiert hat, die Miete auch noch rückwirkend gemindert werden?

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Seit wann dauern die Arbeiten denn an?

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#2
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Die Arbeiten dieser Nachbarn seit kurz vor Weihnachten, auch zwischen Weihnachten und Neujahr.
Der Vermieter wurde Anfang Januar das erste mal informiert.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Dann dürfte die Entkernung der Wohnung (70-80 qm?) ja erledigt sein und die Aufbauarbeiten fangen an oder?

Erstellen Sie ein Lärmprotokoll, was sagen denn die anderen Bewohner ?

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#4
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Wir haben vergangenes Wochenende nachgefragt wie lange das noch so gehen soll, die Antwort war, dass es so lange dauert es eben dauert.

Ja, wir führen ein Lärmprotokoll.

Wir haben mit einem anderen betroffenen Bewohner gesprochen, der trägt ein Hörgerät und stört sich grundsätzlich nicht an Lärm.

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#5
 Von 
Banane123
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Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Baulärm

"Auch erheblicher Baulärm in der Nachbarschaft kann grundsätzlich zur Mietminderung berechtigen (LG Frankfurt/Main WuM 2007,316...)
Bei erheblichen Bauarbeiten über 6 Monate hinweg - 22% Mietminderung (LG Hannover WuM 86,311)

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nun ja, auch wenn eine Mietmnderung in Betracht kommen würde - wovon ich jetzt noch nicht wirklich überzeugt bin - .... ändert diese ja nix. Dann wird die Miete halt etwas gemindert und der Lärm ist immer noch da oder?

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#7
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

was genau muss denn für eine Mietminderung erfüllt sein?

Ich finde es einfach mehr als ärgerlich, dass seit September keine Erholung in der eigenen Wohnung mehr möglich ist und noch nicht einmal mehr am Wochenende. Die freien Tag zwischen Weihnachten und Neujahr haben wir extra nicht genommen (obwohl schon genehmigt), da man nichts davon hat in einer Baustelle zu sitzen.

Natürlich ist der Lärm noch da, wir zahlen ja aber für eine bewohnbare Wohnung aus der man nicht jedes Wochenende flüchten muss. Ich habe gelesen, dass unser Vermieter die Mietminderung an den Störer weitergeben kann und dachte, dass sie es sich dann zumindest 2mal überlegen ob das so weitergeht. Zumal die betroffenen Nachbarn auch meinten Sonntags im Keller direkt unter uns bohren zu müssen - meine Geduld ist einfach stark strapaziert.

-- Editiert von schnuckie_12 am 31.01.2017 11:48

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

So einfach ist das hier nicht, Sie selber schreiben, dass im gesamten Haus Sanierungsarbeiten vorgenommen, werden, und erst seit Dezember wird auch die Nachbarwohnung kernsaniert, und diese Kernsanierung würde sie stören.

Ich kann mir bei Ihren Schilderungen alles und nichts vorstellen. Seit September wird das Haus saniert, was für Arbeiten? Das kann doch vieles sein. Und auch bei der Kernsanierung der Wohnung, dürfte diese schon entkernt sein nach vier - sechs Wochen, da nach Ihren Angaben ja täglich von zumindest 8.00 Uhr - 18.00 Uhr gearbeitet wird. Wenn dem so ist, müssten die Arbeiter ja auch schon die Außenwände abgerissen haben nach dieser Zeit?

Nciht missverstehen, ständige Bohr- Hammer und Maschinengeräusche gehen natürlich auf die Nerven, aber letztendlich weiß ich nicht, was für Lärm Sie nun meinen und wer hier der Verursacher des Lärms ist. Mal sind es die Sanierungsarbeiten am Haus, dann die Entkernung der Wohnung und nun auch die Arbeiten in den Kellerräumen unter Ihrer Wohnung. Das verwirrt mich etwas.

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#9
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Im Haus bzw. Häuserblock wurden die Fallstränge und Rohre erneuert. Diese Arbeiten fanden Montags - Freitags von 7-16 Uhr statt, natürlich war das auch nervig und störend, aber am Wochenende war Ruhe.

Auch bei der Kernsarnierung (Aussage der Nachbarn) wird von 8-16 Uhr gearbeitet von Montags - Samstags, Montag bis Freitag sind wir aber arbeiten und können daher nicht sagen, was genau passiert. Wir gehen morgens aus dem Haus, wenn der Krach anfängt. Was die da genau wann machen, kann ich nicht sagen. Wir waren einmal in der Wohnung (diese Wochenende) und da waren alle Wände, die wir gesehen haben "nackig".

ok, vielleicht zu viel drum herum erzählt:
Uns stört nur der Baulärm der, nach Aussage der Nachbarn, Kernsanierung am Wochenende. Von mir aus können die in der Woche machen was sie wollen, das nehme ich auch an meinen freien Tagen hin, aber ich möchte am Wochenende Ruhe haben.

Warum erzähle ich von den anderen Arbeiten und dem Bohren? Einfach um zu zeigen, dass wir ja schon seit September mit erheblichen Einschränkungen leben und ich empfinde es als sehr rücksichtlos, da jetzt noch einen drauf zusetzen und nicht einmal am Wochenende den anderen Hausbewohnern Ruhe zu gönnen.
Klar, verstehe ich die Nachbarn, wir kommen mit denen auch sonst sehr gut klar, aber ich will nicht jeden Samstag aus meiner Wohnung vertrieben werden und mir dumme Antworten anhören, wenn ich frage wie lange das noch dauert.

Und wegen dieser Rücksichtlosigkeit möchte ich auch keine Rücksicht mehr nehmen und Verständnis haben.

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#10
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
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Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Kann es mir aus Mietersicht nicht auch egal sein wer der Verursacher des Lärms ist und ob das unterschiedliche Arbeiten sind?

Es ist seit September durchgehend Baulärm im Haus, erst Montag-Freitag von 7-16 Uhr und nun eben Montag bis Samstag 8-16Uhr.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von schnuckie_12):
Kann es mir aus Mietersicht nicht auch egal sein wer der Verursacher des Lärms ist und ob das unterschiedliche Arbeiten sind?

Es ist seit September durchgehend Baulärm im Haus, erst Montag-Freitag von 7-16 Uhr und nun eben Montag bis Samstag 8-16Uhr.


Nein, es gibt Lärm, den Sie leider dulden müssen zB den der Rohrsanierung.

Wenn denn nun alle Wände schon nackig sind in der Nachbarwohnung, dann ist der Lärmteil ja abgeschlossen? Nochmals meine Frage, was für Lärm stört Sie denn jetzt am Samstag? ME ist doch die Wohnung entkernt (nackig) ... da wird doch dann aufgebaut, was eigentlich keinen derartigen Lärm verursacht wie der Abriss.

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#12
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

nein, es wird eben nicht aufgebaut.

Nochmal, ich weiß nicht was die da oben immer noch Bohren und Klopfen, aber sie tun es bzw. es klingt wie Bohren und Klopfen.
Wenn dieses Wochenende Ruhe ist (also nicht gebohrt und geklopft wird), dann ist alles ok. Laut Nachbar wird dem aber nicht so sein und es dauert noch - wie lange sagen sie nicht.

Edit: vielleicht sind auch einfach noch nicht alle Räume fertig? Keine Ahnung, man bekommt keine Auskunft.

-- Editiert von schnuckie_12 am 31.01.2017 13:06

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von schnuckie_12):
aber ich möchte am Wochenende Ruhe haben.

Samstag ist ein normaler Werktag. Das bedeutet das die Bauarbeiten zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends ungehindert durchgefürt werden dürfen.

Sonn- und Feiertags hingegen sollte man nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von schnuckie_12):
aber ich möchte am Wochenende Ruhe haben.

Samstag ist ein normaler Werktag. Das bedeutet das die Bauarbeiten zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends ungehindert durchgefürt werden dürfen.

Sonn- und Feiertags hingegen sollte man nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen.


Aber diese Arbeiten stellen dann denoch Lärmbelästigungen dar, die für die Mietminderung reichen oder nicht?
Wir haben auch eine Hausordnung in der eben steht, dass Samstag keine solchen Arbeiten (Bohren, Hämmern, Handwerkslärm)ausgeführt werden dürfen.

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Wir haben auch eine Hausordnung in der eben steht, dass Samstag keine solchen Arbeiten (Bohren, Hämmern, Handwerkslärm)ausgeführt werden dürfen.


Ob dieser Passus der Hausordnung Gültigkeit hat ist durchaus diskutabel. Zumal idR am WE ein- und ausgezogen wird, da wird dann auch gelärmt, ist einfach so.

Was gedenken SIe mit der Mietminderung zu erreichen, außer evtl. Ärger mit Ihrem VM? Rufen Sie Ihren VM doch mal an und laden ihn ein am Samstag zu Ihnen zu kommen.

Im übrigen sehe ich das wie HvS. Bis jetzt haben Sie noch nichts geschrieben, was eine Mietminderung rechtfertigen könnte. Ich glaube Ihnen gerne, dass Sie etwas stört, aber was ist mit den anderern Bewohnern des Hauses?

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#16
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Ich möchte damit erreichen, dass der Vermieter tätig wird und wenigstens einmal bei den Nachbarn erfragt wann es ein Ende hat. Außerdem möchte ich für eine Wohnung, in der ich mich Samstags nicht aufhalten kann auch nicht voll zahlen.

Würde es denn etwas bringen, die anderen Bewohner des Hauses zu befragen?
Wir wohnen unten ggü. die Nachbarn, denen die Wohnung gehört.
Über uns der Mann mit Hörgerät, der sagte er schaltet einfach immer das Gerät aus. Neben ihm haben unsere Nachbarn ein zweites Geschoss, über ihm ist die Wohnung mit dem Lärm und daneben eine Studenten-WG - die wären die einzigen, die wir noch fragen könnten.

Mir hatte der Anwalt der Rechtschutzversicherung im September gesagt, dass wir für die Fallstränge und Rohre mindern dürfen, für die Arbeiten in unserer Wohnung und den Baulärm.
Haben wir damals nicht gemacht, da wir keinen Ärger wollten und eh meistens arbeiten waren. Ich sehe einfach nicht wo dieser Fall nun anders ist, außer, dass es nicht die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat sondern nur ein Eigentümer verantwortlich ist und eben auch Samstags Lärm ist.

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich kann nicht beurteilen, warum Ihr Anwalt seinerzeit derartiges gesagt hat, aber wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dannn suchen Sie doch einen Anwalt auf und lassen sich von diesem angemessen beraten.

Miete mindern wird Ihnen nicht helfen, den Lärm abzustellen, so hat das noch nie funktioniert.

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#18
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

das ist schon klar, aber nur weil es nicht hilft, heißt es ja nicht, dass sie nicht berechtigt ist.

Miete wegen Schimmel mindern, beseitigt ja auch nicht den Schimmel.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Minderung soll Anreiz sein. In Ihrem Fall - wenn es denn wirklich eine LB ist - kann Ihr VM keine Abhilfe schaffen, anders beim Schimmel, da könnte er was tun.

Fragen Sie einen Anwalt, und dann wissen SIe ja wohin die Reise geht.

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#20
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke, das habe ich getan.
Telefonisch sagte man mir bei der Rechtschutzversicherung, dass das durchaus möglich sei und ich vereinbare nun einen Termin mit einem Anwalt um das genauer zu besprechen.

Ich denke schon, dass es ein Anreiz sein kann, besonders, wenn der Vermieter die Kosten weiterreicht.
Außerdem dachte ich auch immer bei einer Mietminderung ginge es darum weiterzugeben, wenn sich der Wert der Mietsache gemindert hat.
Man darf laut Rechtschutzverischerung auch mindern, wenn eine Baustelle in der Nachbarschaft ist und es Belästigungen gibt. Da kann der Vermieter ja auch nichts daran ändern.

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#21
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Vielleicht kommt dir die Erleuchtung, wenn du versuchst das rein sachliche anzugehen:
Inwiefern genau bist du durch den Lärm in deiner Nutzung beeinträchtigt?
Das Ausmass der "mehr als unerheblichen Beeinträchtigung" musst du in deinem Minderungsschreiben darlegen.
Ich denke Mo-Fr können wir getrost außen vor lassen, weil du da gar nicht da bist.
Bleiben also die Samstage.
Was genau macht das in Euro bei angenommen 20% Minderungsquote? (wobei mir diese Quote schon recht hochgegriffen erscheint)
Bei 1000 Euro Miete/Monat wären das 200 Euro/Monat * 1/30 Tage * 8/24 Stunden = 2,22 Euro für jeden Samstag

Zur Durchsetzung musst du eine ordentliche Ankündigung an deinen Vermieter schreiben und solltest die auch beweisbar zustellen lassen.
Über die Höhe der Minderungsquote zur eigenen Sicherheit noch einen Anwalt befragen.
Was soll ich sagen?
Wenn du erst dann wieder deinen Frieden findest, dann mach es ... ist ja schließlich dein gutes Recht!

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

... wobei ich zu bedenken gebe, dass - so sieht es zumindest aus - lediglich der TE hier LB empfindet, es bliebe abzuwarten, wie die anderen das sehen, 8 Fam.Haus, eine Wohnung steht leer, 7 Wohnparteien und eine fühlt sich durch LB gestört. Das dürfte interessant werden.

Zitat:
Telefonisch sagte man mir bei der Rechtschutzversicherung, dass das durchaus möglich sei und ich vereinbare nun einen Termin mit einem Anwalt um das genauer zu besprechen.


Wenn ich bei einer RS-Versicherung anrufe und frage, ob man wegen LB die Miete mindern kann, JA MEINE GÜTE, WAS SOLLEN DIE DENN SAGEN?? Natürlich ist es möglich, kommt aber auf die Umstände an. :)

Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Eben, genau darum geht es.
Ich möchte mich wenigstens ein bisschen wehren und dafür haben wir ja auch die Rechtschutz.

Mir geht es hier auch um die Art und Weise, keiner kümmert sich und informiert. Der Vermieter könnte auch mal nachfragen wie lange das gehen soll, wenn wir schon keine Auskunft bekommen. Wenn es jetzt nur noch 2 Wochen sind, dann lohnt sich das natürlich alles nicht. Aber wer weiß das schon?

Wir haben demnächste auch wieder Urlaub und den würde ich dann ggf. auch berücksichtigen.
Kauf ich mir eben täglich ein Eis um mein erzürntes Haupt zu kühlen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
... wobei ich zu bedenken gebe, dass - so sieht es zumindest aus - lediglich der TE hier LB empfindet, es bliebe abzuwarten, wie die anderen das sehen, 8 Fam.Haus, eine Wohnung steht leer, 7 Wohnparteien und eine fühlt sich durch LB gestört. Das dürfte interessant werden.

Zitat:
Telefonisch sagte man mir bei der Rechtschutzversicherung, dass das durchaus möglich sei und ich vereinbare nun einen Termin mit einem Anwalt um das genauer zu besprechen.


Wenn ich bei einer RS-Versicherung anrufe und frage, ob man wegen LB die Miete mindern kann, JA MEINE GÜTE, WAS SOLLEN DIE DENN SAGEN?? Natürlich ist es möglich, kommt aber auf die Umstände an. :)

Viel Erfolg.


6 Parteien, 1 leer, 2 bewohnt der Verursacher - da bleiben schon nur noch 3 übrig.
Bringt es denn etwas, wenn die anderen es auch so empfinden? Kann man das gemeinschaftlich unterbinden?

Unsere RS hat einen telefonischen Anwaltservice mit dem habe ich gesprochen und den Fall geschildert.

Ich sehe schon ein was Lolle sagt, die Frage ist ob sich das rechnet, aber grundsätzlich ist es nicht unmöglich.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Die HV hat sich auch endlich mal gemeldet und meint es gab schon Beschwerden aus Nachbarhäusern und sie rufen die Eigentümer mal an.

Würde es helfen sich zusammen zu tun? Dann bringe ich gerne in Erfahrung wer sich beschwert hat.

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